Betreff
Antrag der Gruppe Grüne/UWG zur Zuschussgewährung für den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn
Vorlage
V-PLA/18/201
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vom 22.01.2018 auf Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn sowie die Jägerschaft aufzufordern, gegebenenfalls einen erneuten Zuschussantrag zu stellen, abzulehnen. 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, der Jägerschaft des Landkreises Cloppenburg e. V. für die gemeinsame Maßnahme mit der Jägerschaft des Landkreises Vechta e. V. „Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn“ einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 270.000,00 Euro zu gewähren (siehe Anlage). Von dieser Summe wurden zunächst 135.000,00 Euro im Haushaltsplan 2016 und 135.000,00 Euro im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.

 

Da sich die Durchführung der Maßnahme aus verschiedenen Gründen (z. B. Klageverfahren) verzögert hat, wurden die vorbezeichneten Haushaltsmittel inzwischen in das Haushaltsjahr 2018 übertragen.

 

Mit Datum vom 19.12.2017 hatte die Gruppe GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg zur Kreistagssitzung am 19.12.2017 eine Anfrage zum geplanten Schießstand in Ahlhorn gestellt.

 

Mit Schriftsatz vom 10.01.2018, der allen Kreistagsabgeordneten übersandt wurde, wurde die vorbezeichnete Anfrage umfänglich beantwortet. Unter anderem wurde festgestellt, dass der vorbezeichnete Kreistagsbeschluss vom 17.12.2015 für die Kreisverwaltung bindend ist.

 

Mit Schriftsatz vom 22.01.2018 hat die Gruppe GRÜNE/UWG beantragt, den Punkt „Aufhebung des Beschlusses zum Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn“ in die Tagesordnungen der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.02.2018, des Kreisausschusses am 06.03.2018 und des Kreistages am 13.03.2018 aufzunehmen (siehe Anlage).

 

Folgender Beschlussvorschlag soll zur Abstimmung gestellt werden:

 

„Der Kreistag hebt den Beschluss vom 17.12.2015 hinsichtlich der Gewährung eines Zuschusses für den Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn auf und fordert die Jägerschaft Cloppenburg auf, gegebenenfalls einen erneuten Zuschussantrag zu stellen.“

 

Dazu ist festzustellen, dass die Jägerschaften der Landkreise Cloppenburg und Vechta bezüglich der Umsetzung der Maßnahme - nicht zuletzt im Vertrauen auf die vom Kreistag beschlossene Zuschussgewährung - bereits vorbereitende Arbeiten in erheblichem Umfang durchgeführt haben.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme soll schnellstmöglich begonnen werden.

 

Die erforderliche Baugenehmigung des Landkreises Oldenburg liegt vor.

 

Neu beantragt wurde beim Landkreis Oldenburg die immissionsschutzrechtliche Betriebsgenehmigung. Insoweit werden gegenwärtig aktualisierte Planungsunterlagen und ein aktualisiertes Lärmschutzgutachten zur Vorlage beim Landkreis Oldenburg erstellt. Nach Vorlage dieser Unterlagen hat der Landkreis Oldenburg eine zeitnahe Erteilung der Betriebsgenehmigung in Aussicht gestellt.

 

Im Übrigen ist festzustellen, dass die Umsetzung der Maßnahme für die Jägerschaften nach wie vor von großer Bedeutung ist. Der Schießstand wird für die Jungjägerausbildung in beiden Landkreisen wie auch für das regelmäßige Training im jagdlichen Schießen benötigt, da in beiden Landkreisen keine andere geeignete Anlage vorhanden ist.

 

Letztlich muss für Zuschussempfänger allgemein, sofern entsprechende politische Beschlüsse gefasst wurden, eine Verlässlichkeit hinsichtlich einer tatsächlichen Zuschussgewährung gegeben sein. Zudem ist vorliegend der Kreistagsbeschluss vom 17.12.2015 nicht an eine Frist zur Umsetzung der Maßnahme gekoppelt.

 


Anlagenverzeichnis:

  • Antrag der Gruppe Grüne/UWG gemäß § 56 NKomVG – Neubau eines Schießstandes in Ahlhorn
  • Auszug aus dem Protokoll des Kreistages vom 17.12.2015