Sachverhalt:
Das
im Juni 2010 vom Kreistag beschlossene Mehrjahressanierungskonzept I für die
Verbreiterung von Kreisstraßen ist abgeschlossen.
Von
dem im August 2013 beschlossenen Mehrjahressanierungskonzept II konnten bis auf
den Ausbau der K 300 von Augustendorf nach Neumarkhausen sämtliche weitere
Maßnahmen ebenfalls umgesetzt werden.
Die
Gremien des Landkreises Cloppenburg haben im Februar 2015 das
Kreisstraßenverbreiterungskonzept III beschlossen. In diesem Konzept sind
insgesamt sechs Verbreiterungsmaßnahmen enthalten, die in den nächsten Jahren
umgesetzt werden sollen. Die entsprechenden Planungsaufträge wurden erteilt.
Die Verbreiterung der K 302 wurde als erste Maßnahme aus diesem dritten
Verbreiterungskonzept in 2017 umgesetzt.
Der
Stand der Planungen für die Maßnahmen des Mehrjahressanierungskonzepts II und
des Kreisstraßenverbreiterungskonzepts III stellt sich wie folgt dar:
Ausbau der K 297 von der B 401 bis Sedelsberg
Beim Ausbau der K 297 handelt
es sich um eine Verbreiterungsmaßnahme aus dem
Kreisstraßenverbreiterungskonzept III. Die K 297 soll auf einer Länge von
ca. 3 km von rd. 5,50 m auf 6,00 m verbreitert werden. Der vorhandene Radweg
auf der Nordseite soll auf einer Länge von ca. 1,4 km auf 2,00 m
verbreitert werden. Im weiteren Verlauf bleibt der bestehende Radweg auf der
Südseite im Bestand erhalten. Im Bereich des Seitenwechsels des Radweges wird
eine Querungshilfe angelegt. Die versetzten Einmündungen der Gemeindestraße
„Birkenkolonie“ werden zu einer rechtwinkligen Kreuzung umgestaltet, um diesen
Bereich übersichtlicher und sicherer zu gestalten.
Den
Anliegern wurde die Planung in einer Versammlung am 06.03.2017 vorgestellt. Der
Grunderwerb für diese Maßnahme wurde getätigt. Die planungsrechtliche
Absicherung ist durch Planverzicht vom 28.09.2017 erfolgt.
Die
Kosten für diese Maßnahme werden ca. 2 Mio. € betragen. Fördergelder nach dem
NGVFG wurden beantragt.
Die
Maßnahme soll in 2018 umgesetzt werden.
Ausbau der K
164 von Löningen bis zur Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück
Als
weitere Verbreiterungsmaßnahme aus dem Kreisstraßenverbreiterungskonzept III
soll die K 164 (Angelbecker Straße) von Löningen bis zur Kreisgrenze des
Landkreises Osnabrück auf einer Länge von knapp 6 km von 5,00 – 5,50 m auf 6,00
m verbreitert werden. Die Verbreiterung erfolgt jeweils immer zu einer Seite
hin, jedoch wechselt die Verbreiterungsseite infolge örtlicher Gegebenheiten,
z. B. Flächenverfügbarkeit, Baumbestand
und Bebauung.
Entlang
der K 164 befindet sich auf der Westseite ein kombinierter Geh-/Radweg, welcher
derzeit von Löningen kommend in Winkum an der Straße „Am Sportplatz“ endet. Es
ist beabsichtigt, diesen Geh-/Radweg entlang der Kreisstraße bis zur
Kreisgrenze des Landkreises Osnabrück auf einer Länge von ca. 1,9 km
weiterzuführen, sofern hier das Einvernehmen mit der Stadt Löningen hergestellt
wird. Über diese Thematik wird derzeit in den Gremien der Stadt Löningen beraten.
In
Abstimmung mit der Stadt Löningen ist für den Bereich Angelbeck ein Ausbau als
Ortsdurchfahrt geplant. Für diesen Bereich erfolgt eine Kostenteilung mit der
Stadt Löningen.
Am
04.12.2017 fand im Heimathaus in Huckelrieden eine Anliegerversammlung statt,
in der den Anwohnern die Planung erläutert wurde.
Die
Kosten für diese Baumaßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca.
3 Mio. € betragen.
Aufgrund
der großen Ausbaulänge ist eine Umsetzung der Maßnahme in zwei Bauabschnitten
geplant. Zunächst soll der Abschnitt von der Kreisgrenze Osnabrück bis
einschließlich Huckelrieden in 2019 umgesetzt werden. Unmittelbar im Jahr
danach ist die Umsetzung des 2. Bauabschnitts geplant.
Im
Kreisstraßenverbreiterungskonzept III sind noch folgende Kreisstraßen
enthalten. Diese werden in den kommenden Jahren beplant:
-
K 353 (Kanalstraße) von Vehnemoor bis zur L 831 in Edewechterdamm
-
K 355 (Warnstedter Straße/Heerdamm) von der K 176 bis zur L 837 in Warnstedt
-
K 153 (Resthauser Straße) von Cloppenburg nach Resthausen
Ausbau der K 300 von Augustendorf
nach Neumarkhausen
Beim
Ausbau der K 300 handelt es sich um eine Maßnahme aus dem
Mehrjahressanierungskonzept II. Die Verbreiterung der K 300 soll von
Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen auf einer Länge von ca. 5,8 km
erfolgen. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 5,00 m und soll auf 6,00 m
verbreitert werden. Gleichzeitig soll der parallel zur Fahrbahn verlaufende
Radweg saniert und die Radwegbreite auf den heutigen Standard von 2,00 m
angepasst werden.
Aufgrund
der räumlichen Enge und des Eingriffs in das Landschaftsbild gestaltet sich
hier die Planung sehr aufwendig.
Im
März 2016 hat erstmalig eine Anliegerversammlung stattgefunden, in der die
Planung vorgestellt wurde. Insbesondere hinsichtlich der Vielzahl der zu
fällenden Bäume und der Veränderung des Ortsbildes bestehen bei einigen
Anliegern in Augustendorf Bedenken gegen die Maßnahme. In mehreren Gesprächen
mit dem Ortsverein von Augustendorf und auch in einer weiteren
Anliegerversammlung im Oktober 2016 wurde die Planung abermals erläutert und
sich dazu ausgetauscht, um Einverständnis für die Planung zu erlangen und um
den erforderlichen Grunderwerb bei den Anliegern tätigen zu können. Hierbei
wurden verschiedene Varianten (z. B. Verlegung des Radweges im südlichen
Bereich hinter die Baumreihen) überprüft. Jedoch konnte nicht mit allen
Anliegern das Einvernehmen hergestellt werden.
Im
April 2017 hat der Ortsverein Augustendorf dann bei der Stadt Friesoythe den
Antrag auf Ausweisung der Ortschaft Augustendorf als „Geschlossene Ortschaft“
gestellt. Hierdurch soll u. a. auch das Ortsbild erhalten werden, da im Bereich
der „Geschlossen Ortschaft“ die Aufstellung von Schutzplanken entfällt und nur
die für eine Verbreiterung erforderlichen Bäume entfernt werden müssen.
Als
Ergebnis eines Gesprächs mit der Stadt Friesoythe wurde das Planungsbüro
beauftragt, die Planungen für den Ausbau der K 300 in dem Bereich von
Augustendorf, für den die Anordnung einer „Geschlossenen Ortschaft“ in Frage
kommt, baulich so zu gestalten, dass der Charakter einer Ortschaft verstärkt
wird. Sofern durch die Stadt Friesoythe eine entsprechende Anordnung erfolgt,
wird von einer Einigung mit den Flächeneigentümern ausgegangen.
Sofern
diesbezüglich jedoch keine Einigung hergestellt werden kann, wird ein
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müssen, um die Maßnahme
umzusetzen, was eine weitere Verzögerung des Ausbaus bedeuten würde.
Die
Kosten für diese Maßnahme werden nach derzeitigem Planungsstand ca.
4,2 Mio. € betragen.
Es
ist beabsichtigt, für diese Maßnahme NGVFG-Mittel einzuwerben.
Die
Umsetzung ist nunmehr für 2019 vorgesehen.
Weitere
Maßnahmen außerhalb der Verbreiterungskonzepte
Ausbau des
Radweges an der K 161 von der B 213 bis Benstrup
Der
Radweg entlang der K 161 (Alte Heerstraße) wurde in 2017 auf dem Abschnitt von
der B 213 bis nach Benstrup auf 2 m verbreitert. Gleichzeitig wurde die
Fahrbahn der K 161 auf diesem Streckenabschnitt saniert. Die
Fertigstellung beider Maßnahmen erfolgte, bis auf einige wenige Restarbeiten,
zum Jahresende 2017. Für den Radweg werden Kosten in Höhe von 670.000,- €
und für die Sanierungsmaßnahme in Höhe von 355.000,- € anfallen.