Betreff
Verlängerte Fortführung des Sekundarbereichs der Förderschule Lernen
Vorlage
V-SCHUL/18/112
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Seitens der Landtagsfraktionen von SPD und CDU liegt aktuell ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vor. Danach ist vorgesehen, dass die Schulbehörde auf Antrag des Schulträgers genehmigen kann, dass am 31.07.2018 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis längstens zum Schuljahr 2027/2028 fortgeführt werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen die Fortführung rechtfertigt und der Schulträger darlegt, mit welchen Maßnahmen der regionalen Schulentwicklung er das Ziel der inklusiven Schule für seine Region zu erreichen plant. Alternativ zur Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen besteht nach dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit der Einrichtung von Lerngruppen an anderen allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028.

 

Seitens der Kreisverwaltung fand dazu bereits am 15.12.2017 nach Bekanntwerden der Absicht der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag eine Besprechung mit den Schulleitungen der Förderschulen in Trägerschaft des Landkreises Cloppenburg statt. Der Gesetzesentwurf lag zu dem Zeitpunkt noch nicht vor. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Förderschulen vertraten nach ausführlicher Diskussion grundsätzlich die Auffassung, dass der Förderschwerpunkt Lernen an den Förderschulen bei einer entsprechenden Gesetzesänderung fortgeführt werden soll. Es bestand weiterhin Einvernehmen dahingehend, dass mit einer evtl. Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen an den Förderschulen keine baulichen Erweiterungen verbunden sein dürften. Derzeit stehen nur in der Albert-Schweitzer-Schule in Cloppenburg bei Bedarf freie Räumlichkeiten zur Verfügung, so dass dort eine Schwerpunkt-Schule für mögliche Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 im Förderschwerpunkt Lernen im Übergangszeitraum zur Verfügung stände.

 

Mit Email vom 10.01.2018 stellten die Schulleitungen der Förderschulen daraufhin einen gemeinsamen Antrag an den Landkreis Cloppenburg auf Verlängerung der Fortführung der Förderschule L im Sekundarbereich. Die Förderschulleitungen begrüßen die Absicht der Koalition, wonach den Eltern von Kindern mit besonderen Lernschwierigkeiten für die nächsten Jahre die Wahl des Beschulungsortes belassen wird. Zum Wohle der Kinder setzen sich die Förderschulleitungen dafür ein, dass alle Kinder ressourcenorientiert ihre individuell optimalen Lernprozesse abrufen und den bestmöglichen Schulabschluss erzielen können. Herr Kuszak als Schulleiter der Soeste-Schule in Barßel und als Mitglied im Schulausschuss als Vertreter der Lehrer der allgemeinbildenden Schulen wird den Antrag der Förderschulen bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen der allgemeinbildenden Schulen in Bezug auf die Inklusion weiter erläutern.

 

Dem Landkreis Cloppenburg liegt der Gesetzesentwurf aktuell vom Niedersächsischen Landkreistag vor. Die Genehmigung einer Fortführung der Förderschule L soll nach dem Gesetzesentwurf unter den Voraussetzungen stehen, dass es einen durch die Entwicklung der Schülerzahlen prognostizierten Bedarf gibt und der Schulträger darlegt, mit welchen Maßnahmen der regionalen Schulentwicklung er das Ziel der inklusiven Schule für seine Region zu erreichen plant. Da diese Bedarfsermittlung und die verlangte Planung für die weitere Entwicklung der inklusiven Beschulung für die Schulträger aufwändig sein wird ,wird in der Landtagsdrucksache in der Begründung zum Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass das Kultusministerium dazu „Hinweise für die kommunalen Schulträger“ herausgeben wird.

 

Ein Antrag des Landkreises als Schulträger der Förderschulen auf eine verlängerte Fortführung des Sekundarbereichs der Förderschule L kann deshalb erst nach Vorliegen dieser Hinweise erfolgen.

 

Außerdem werden derzeit die Planungen der Städte und Gemeinden des Landkreises als Schulträger zur Inklusion an den allgemeinbildenden Schulen abgefragt, so dass eine letztendliche Beratung über den Antrag frühestens im nächsten Schulausschuss erfolgen kann.

 

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

·         NLT-Rundschreiben Nr. 73/2018 einschl. Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

·         Stellungnahme der Förderschulen des Landkreises Cloppenburg vom 09.01.2018