Betreff
Mitteilung von Tätigkeiten im Hauptamt, von Öffentlichen Ehrenämtern und Anzeigepflicht bei Wahrnehmung von Nebentätigkeiten des Landrates
Vorlage
V-KA/17/413
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung über die Tätigkeiten im Hauptamt, die öffentlichen Ehrenämter und die Nebentätigkeiten von Landrat Wimberg werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Die Tätigkeiten und Aufgaben des Landrates ergeben sich in erster Linie aus der Aufgabenstellung des Landkreises und aus den für ihn geltenden Vorschriften. Neben den Tätigkeiten im Hauptamt kann der Landrat öffentliche Ehrenämter wahrnehmen oder eine Nebentätigkeit ausüben.

 

In der Sitzung am 11.11.2014 hatte der Kreistag unter TOP 9 – Vorlage V-KT/14/032 - beschlossen, dass Landrat Johann Wimberg den Landkreis Cloppenburg in den dort genannten Gremien vertritt. Die Liste wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.02.2015 unter TOP 5 – Vorlage V-KT/15/035 ergänzt.

 

Zwischenzeitlich haben sich Änderungen sowohl in der Ämterwahrnehmung als auch aufgrund rechtlicher Anpassungen in der Zuordnung der Ämter ergeben. Nachfolgend werden daher die aktuell von Landrat Wimberg wahrgenommenen Tätigkeiten mit der entsprechenden Zuordnung dargestellt:

 

Tätigkeiten im Hauptamt:

-          Verbandsausschuss und Verbandsversammlung Zweckverband ecopark

-          Verbandsausschuss und Verbandsversammlung Zweckverband IIK

-          Aufsichtsrat c-port Hafenbesitz GmbH

-          Verbandsgeschäftsführer Zweckverband ETT

-          Verbandsversammlung OOWV

-          Vorstand Wachstumsregion Hansalinie

-          Verbandsausschuss und Verbandsversammlung Zweckverband f. d. Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV)

-          Aufsichtsrat Oldenburger Biokraft GmbH Kampe (OBK)

-          Aufsichtsrat Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)

-          Aufsichtsrat TKB Beteiligungs-GmbH

-          Arbeitsgemeinschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems

-          Gemeinschaft Das Oldenburger Land (DOL) - Mitglied in der Strukturkonferenz

-          Amt für regionale Landesentwicklung – Mitglied im Steuerungsausschuss

-          Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Gewinnung von Energie aus Biomasse der Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH (GEA)

-          Mitgliederversammlung Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V.

-          Mitgliederversammlung Kommunaler Schadensausgleich Niedersachsen (KSA)

-          Metropolversammlung Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.

-          Mitgliederversammlung Nieders. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V.

-          Landkreisversammlung Nieders. Landkreistag e.V. (NLT)

-          Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Nieders. Landkreistages e.V.

-          Vorsitz Paul-Dirkes-Stiftung

-          Vorstand Stiftung Moor- und Fehnmuseum

-          Vorstand Stiftung Museumdorf Cloppenburg

-          Vorstand und Mitgliederversammlung Verbund Oldenburger Münsterland e.V.

-          EDR-Rat des Zweckverbandes Ems Dollart Region

-          Mitgliederversammlung der Versorgungskasse Oldenburg

 

 

Öffentliche Ehrenämter:

-            Verbandsversammlung, Verbandsausschuss und Strategieausschuss Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband

-            Vertreterversammlung und Rentenausschuss beim Gemeinde- Unfallversicherungsverband

-            Verwaltungsrat Landessparkasse zu Oldenburg

-            Kuratorium der Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg

-            Kuratorium der Regionalstiftung der Landessparkasse zu Oldenburg

-            Verwaltungsrat Nds. Tierseuchenkasse

-            Verbandsversammlung Sparkassenzweckverband Oldenburg

-            Kuratorium Stiftung Kardinal von Galen

-            Vorstand Versorgungskasse Oldenburg

 

 

Während nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz öffentliche Ehrenämter lediglich mitgeteilt werden müssen, sind die Neuaufnahme und Änderung von Nebentätigkeiten anzuzeigen.

 

Folgende Nebentätigkeiten werden von Landrat Wimberg wahrgenommen:

 

-            Aufsichtsrat  EWE AG

-            Präsidium EWE AG (stellv. Vorsitz im Aufsichtsrat) – neu seit 31.05.2017

-            Arbeitsausschuss EWE AG

-            Aufsichtsratsvorsitz Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Cloppenburg

 

Vergütungen für Nebentätigkeiten werden vom Landrat entsprechend der §§ 9 und 10 Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) an den Landkreis abgeführt, soweit sie jährlich in der Gesamtsumme den Betrag von 9.300,00 € übersteigen.

 

Da die öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten faktisch in einem untrennbaren Zusammenhang zum Hauptamt des Landrates stehen bilden sie ein unverzichtbares Lenkungsinstrument für die Entwicklung des Landkreises. Die Tätigkeiten dienen zudem zur Informationsgewinnung für eine wirkungsvolle Ausübung des Hauptamtes. Die Wahrnehmung liegt im Interesse des Landkreises und damit im öffentlichen Interesse. Landrat kann daher auch für die Ausübung seiner öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten die Einrichtungen, das Personal und die Materialien des Landkreises unentgeltlich in Anspruch nehmen.