Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung über die Tätigkeiten im Hauptamt, die öffentlichen Ehrenämter und die Nebentätigkeiten von Landrat Wimberg werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Die Tätigkeiten und
Aufgaben des Landrates ergeben sich in erster Linie aus der Aufgabenstellung
des Landkreises und aus den für ihn geltenden Vorschriften. Neben den
Tätigkeiten im Hauptamt kann der Landrat öffentliche Ehrenämter
wahrnehmen oder eine Nebentätigkeit ausüben.
In der Sitzung am 11.11.2014 hatte der Kreistag
unter TOP 9 – Vorlage V-KT/14/032 - beschlossen, dass Landrat Johann Wimberg
den Landkreis Cloppenburg in den dort genannten Gremien vertritt. Die Liste
wurde in der Sitzung des Kreistages am 19.02.2015 unter TOP 5 – Vorlage
V-KT/15/035 ergänzt.
Zwischenzeitlich haben sich Änderungen sowohl in
der Ämterwahrnehmung als auch aufgrund rechtlicher Anpassungen in der Zuordnung
der Ämter ergeben. Nachfolgend werden daher die aktuell von Landrat Wimberg
wahrgenommenen Tätigkeiten mit der entsprechenden Zuordnung dargestellt:
Tätigkeiten
im Hauptamt:
-
Verbandsausschuss
und Verbandsversammlung Zweckverband ecopark
-
Verbandsausschuss
und Verbandsversammlung Zweckverband IIK
-
Aufsichtsrat
c-port Hafenbesitz GmbH
-
Verbandsgeschäftsführer
Zweckverband ETT
-
Verbandsversammlung
OOWV
-
Vorstand
Wachstumsregion Hansalinie
-
Verbandsausschuss
und Verbandsversammlung Zweckverband f. d. Beseitigung von Tierkörpern,
Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (OOZV)
-
Aufsichtsrat
Oldenburger Biokraft GmbH Kampe (OBK)
-
Aufsichtsrat
Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
-
Aufsichtsrat
TKB Beteiligungs-GmbH
-
Arbeitsgemeinschaft
der Landkreise und kreisfreien Städte in Weser-Ems
-
Gemeinschaft
Das Oldenburger Land (DOL) - Mitglied in der Strukturkonferenz
-
Amt
für regionale Landesentwicklung – Mitglied im Steuerungsausschuss
-
Gesellschafterversammlung
der Gesellschaft zur Förderung der Gewinnung von Energie aus Biomasse der
Agrar- und Ernährungswirtschaft mbH (GEA)
-
Mitgliederversammlung
Kommunaler Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V.
-
Mitgliederversammlung
Kommunaler Schadensausgleich Niedersachsen (KSA)
-
Metropolversammlung
Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.V.
-
Mitgliederversammlung
Nieders. Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V.
-
Landkreisversammlung
Nieders. Landkreistag e.V. (NLT)
-
Wirtschafts-
und Verkehrsausschuss des Nieders. Landkreistages e.V.
-
Vorsitz
Paul-Dirkes-Stiftung
-
Vorstand
Stiftung Moor- und Fehnmuseum
-
Vorstand
Stiftung Museumdorf Cloppenburg
-
Vorstand
und Mitgliederversammlung Verbund Oldenburger Münsterland e.V.
-
EDR-Rat
des Zweckverbandes Ems Dollart Region
-
Mitgliederversammlung
der Versorgungskasse Oldenburg
Öffentliche
Ehrenämter:
-
Verbandsversammlung,
Verbandsausschuss und Strategieausschuss Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und
Entsorgungsverband
-
Vertreterversammlung
und Rentenausschuss beim Gemeinde- Unfallversicherungsverband
-
Verwaltungsrat
Landessparkasse zu Oldenburg
-
Kuratorium
der Stiftung Kunst und Kultur der Landessparkasse zu Oldenburg
-
Kuratorium
der Regionalstiftung der Landessparkasse zu Oldenburg
-
Verwaltungsrat
Nds. Tierseuchenkasse
-
Verbandsversammlung
Sparkassenzweckverband Oldenburg
-
Kuratorium
Stiftung Kardinal von Galen
-
Vorstand
Versorgungskasse Oldenburg
Während nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz
öffentliche Ehrenämter lediglich mitgeteilt werden müssen, sind die Neuaufnahme
und Änderung von Nebentätigkeiten anzuzeigen.
Folgende Nebentätigkeiten
werden von Landrat Wimberg wahrgenommen:
-
Aufsichtsrat EWE AG
-
Präsidium
EWE AG (stellv. Vorsitz im Aufsichtsrat) – neu seit 31.05.2017
-
Arbeitsausschuss
EWE AG
-
Aufsichtsratsvorsitz
Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis Cloppenburg
Vergütungen für Nebentätigkeiten werden vom
Landrat entsprechend der §§ 9 und 10 Niedersächsischen
Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) an den Landkreis abgeführt, soweit sie
jährlich in der Gesamtsumme den Betrag von 9.300,00 € übersteigen.
Da die
öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten
faktisch in einem untrennbaren Zusammenhang zum Hauptamt des Landrates
stehen bilden sie ein unverzichtbares Lenkungsinstrument für die Entwicklung
des Landkreises. Die Tätigkeiten dienen zudem zur Informationsgewinnung für
eine wirkungsvolle Ausübung des Hauptamtes. Die Wahrnehmung liegt im Interesse
des Landkreises und damit im öffentlichen Interesse. Landrat kann daher auch
für die Ausübung seiner öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten die
Einrichtungen, das Personal und die Materialien des Landkreises unentgeltlich
in Anspruch nehmen.