Betreff
Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/10/017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ich schlage vor, den Zuschuss in der beantragten Höhe zu gewähren.


Sachverhalt:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, einschließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Aufgabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von

Betriebskostendefiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleistungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat) zur Verfügung gestellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)      75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme.

b)      12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung eines Antrages nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV an.

 

1)

Die Gemeinde Garrel hat mit Schreiben vom 09.09.2010 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Ausbau der Haltestellen

“Garrel, Sägewerk“, „Garrel, Eggershoop“, „Garrel, Hinter dem Forde“, „Nikolausdorf, Abzw. Beverbruch“, „Beverbruch, Bohmann“, „Beverbruch, Wiese“, „Petersfeld, B 72 / Abzw. Talsperre“ (Nord u. Süd), “Garrel, Abzw. Tweel“ und „Bürgermoor, Gemeindehaus“ beantragt.

Die Kosten für den Ausbau der Haltestellen belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 118.255,07 €.

Die Gemeinde Garrel erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 88.691,30 € (75 %).

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element: I1.500011.525.001

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluss