Betreff
Ausweisung des Naturschutzgebietes "Ohe" im Landkreis Emsland und in der Stadt Friesoythe im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/17/196
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ohe“ im Landkreis Emsland, in den Samtgemeinden Nordhümmling und Werlte und im Landkreis Cloppenburg in der Stadt Friesoythe in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 3) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags des Landkreises Emsland zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Wie in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.09.2017  unter dem TOP 12 Mitteilungen berichtet wurde, hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg am 02.06.2015 beschlossen, dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis Emsland mitzuteilen. Diese Entscheidung ist maßgeblich vor dem Hintergrund getroffen worden, dass sich von der ca. 13,7 km als FFH-Gebiet gemeldeten Gewässerstrecke der Ohe ca. 11,8 km im Landkreis Emsland und nur ca. 1,9 km im Landkreis Cloppenburg befinden.

Dem Landkreis Emsland ist mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 18.03.2016 die Zuständigkeit zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes für das FFH-Gebiet 266 „Ohe“ übertragen worden. Die dortige untere Naturschutzbehörde hat seitdem federführend die Aufgabe der Ausweisung wahrgenommen und  einen Verordnungsentwurf erarbeitet, der in der Zeit vom 25.09.2017 bis zum 25.10.2017 öffentlich ausgelegen hat. Die im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung eingegangenen 61 Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken sind zwischenzeitlich von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Emsland ausgewertet worden.

 

Dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind der Entwurf über das Naturschutzgebiet „Ohe“ im Landkreis Emsland, in den Samtgemeinden Nordhümmling und Werlte und im Landkreis Cloppenburg in der Stadt Friesoythe (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie die Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ohe“ (Anlage 3) und eine tabellarische Übersicht über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ohe “ (Anlage 4).

 

Von Seiten der Landwirtschaftskammer Oldenburg, des Kreislandvolkverbands Cloppenburg, der Friesoyther Wasseracht und zahlreichen Flächeneigentümern und Bewirtschaftern entlang der Ohe wird befürchtet, dass durch die Einschränkungen bei der Gewässerunterhaltung die ordnungsgemäße Entwässerung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen beeinträchtigt bzw. nicht mehr gewährleistet werden kann. Grundräumungen sollten nicht generell ausgeschlossen werden. Die Entwässerung der Flächen hat für die landwirtschaftlichen Betriebe höchste Priorität und die Vorgaben zur Gewässerunterhaltung schränken die Nutzung der Flächen eventuell ein.

 

Die Unterhaltung der Ohe obliegt dem Unterhaltungsverband 103 „Ohe-Bruchwasser“. Mit dem Verband ist bereits im Vorfeld über die Verordnung und die Einschränkungen, die zur Erhaltung des Schlammpeitzgers notwendig sind, gesprochen worden. Der Verband hat auch in seiner Stellungnahme bestätigt, dass er sowohl die zeitlichen Einschränkungen als auch die Vorgaben zur Art und Weise der Unterhaltungsarbeiten akzeptiert, soweit er davon ausgehen kann, dass in notwendigen Einzelfällen durch § 4 Abs. 5 kurzfristige Ausnahmen erteilt werden können (z.B. bei Grundräumung oder bei witterungsbedingten Verzögerungen). Diese Möglichkeit der Ausnahmeregelung ist dem Verband ausdrücklich zugesagt worden und in § 4 Abs. 5 festgeschrieben. Die vorgesehenen Regelungen werden daher beibehalten.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den privaten Einwendungsführern und den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken und Einwendungen sind in der als Anlage 4 beigefügten tabellarischen Auswertung umfassend dargestellt. Neben den hierzu vorzubringenden Sachargumenten enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung der Anregungen und Bedenken.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Abwägung NSG Ohe

NSG Ohe Detailkarte 1

NSG Ohe Detailkarte 2

NSG Ohe Detailkarte 3

NSG Ohe Übersichtskarte

NSG –VO Ohe Begründung

NSG –VO Ohe Endfassung