Betreff
Ausweisung des Naturschutzgebietes „Sandgrube Pirgo“ in der Stadt Friesoythe, Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/17/194
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, den Verordnungsentwurf des Landkreises Cloppenburg über das Naturschutzgebiet "Sandgrube Pirgo" (NSG WE 286) in der Stadt Friesoythe, Landkreis Cloppenburg, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1und 3) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Das geplante Naturschutzgebiet „Sandgrube Pirgo“ hat eine Größe von ca. 1,6 ha und  ist durch einen bereits vor Jahrzehnten eingestellten Nassabbau entstanden. Charakteristisch für das Gebiet sind neben den offenen Wasserflächen nährstoffarme, unterschiedlich hoch überstaute Rohböden, die u.a. vom Lebensraumtyp „Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften“ mit der wertbestimmenden Art „Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans)“ besiedelt werden.

Das geplante Schutzgebiet befindet sich vollständig im Besitz eines Eigentümers.

 

Auf der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 09.03.2017 ist unter TOP 7 „Stand der FFH-Schutzgebietsausweisungen im Landkreis Cloppenburg“ berichtet worden, dass der Verordnungsentwurf zur geplanten Ausweisung des FFH-Gebiets Gebiet 248 „Sandgrube Pirgo“ als Naturschutzgebiet (NSG) öffentlich ausgelegt werden soll. Die öffentliche Auslegung hat vom 24.04.2017 bis zum 24.05.2017 stattgefunden. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind zwischenzeitlich ausgewertet worden.

 

Dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind der Entwurf der Verordnung des Landkreises Cloppenburg über das Naturschutzgebiet "Sandgrube Pirgo" (NSG WE 286) in der Stadt Friesoythe, Landkreis Cloppenburg (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie die Karte zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Sandgrube Pirgo“ (Anlage 3) und eine tabellarische Übersicht über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zur Ausweisung des Naturschutzgebietes „Sandgrube Pirgo“ (Anlage 4).

 

Vom Eigentümer und dessen Rechtanwalt sind während der Auslegungszeit Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Nach mehreren Gesprächen hat der Sohn des Eigentümers per Email erklärt, dass er mit der vorliegenden Verordnung und der Abwägung der vorgetragenen Einwände einverstanden ist.

 

Durch die anerkannten Naturschutzverbände NABU – Ortsgruppe Friesoythe und Landesverband Niedersachsen Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. wird insbesondere geltend gemacht, dass die vorgesehene Ausweisung der „Sandgrube Pirgo“ als Naturschutzgebiet nicht ausreicht, um den Lebensraumtyp „Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften“ nachhaltig zu sichern. Es wird für erforderlich gehalten, den Lebensraumtyp durch Pflegemaßnahmen zu erhalten und zu entwickeln.

Auf diese Problematik wurde bereits in den Monitoring-Berichten für das FFH-Gebiet „Sandgrube Pirgo“ hingewiesen und ist daher bekannt. Eine wesentliche Pflegemaßnahme wird die Beseitigung der Gehölze in Verbindung mit einer Neugestaltung des Uferbereiches sein, damit die Uferbereiche als Rohbodenbereiche wieder in ein früheres Entwicklungsstadium zurückversetzt werden. Die Umsetzung der notwendigen Pflegemaßnahmen erfolgt nach der Sicherung des Gebietes als NSG. Hierfür schafft § 7 (Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen) die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, um diese Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung von den privaten Einwendungsführern und den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken und Einwendungen sind in der als Anlage 4 beigefügten tabellarischen Auswertung umfassend dargestellt. Neben den hierzu vorzubringenden Sachargumenten enthält die Tabelle einen Vorschlag zur Abwägung der Anregungen und Bedenken.

Wie der Tabelle zu entnehmen ist wurde den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange weitgehend gefolgt.

Diejenigen, deren Einwendungen nicht entsprochen wurde, werden über die Gründe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vom Landkreis Cloppenburg unterrichtet.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - NSG Sandgrube Pirgo Verordnung Endfassung

Anlage 2 – NSG Sandgrube Pirgo Begründung Endfassung

Anlage 3 – NSG Sandgrube Pirgo Kartendarstellung Endfassung

Anlage 4 – NSG Sandgrube Pirgo Abwägungsvorschläge Endfassung