Betreff
Kommunalwahl 2011; Einteilung der Wahlbereiche
Vorlage
V-KA/10/042
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Das Wahlgebiet des Landkreises ist gemäß § 7 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Die Einteilung muss vor jeder Wahl erneut vorgenommen werden, sie gilt nicht automatisch fort. Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche hat der Kreistag zu beschließen. Die Anzahl der Wahlbereiche hängt von der Zahl der zu wählenden Vertreter (Kreistagsmandate) ab. Die Anzahl der Kreistagsmandate ist wiederum abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Nach der jüngsten maßgebenden Statistik des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen betrug die Einwohnerzahl - zum Stichtag 30.06.2010 – 158.968.

 

Die Abgrenzung der Wahlbereiche kann nach Bestimmung des Wahltages erfolgen. Der Wahltag ist durch Verordnung der Nds. Landesregierung vom 26.07.2010 auf den 11. September 2011 festgelegt worden. Außerdem muss die Zahl der zu wählenden Vertreter feststehen. Gemäß §  27 Abs. 1 NLO sind bei 150.001 bis 175.000 Einwohnern 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Durch Beschluss des Kreistages vom 01.10.2009 wurde mit Satzung nach § 27 Abs. 2 NLO die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten für die kommende 8. Wahlperiode (2011 – 2016) um 6 auf 48 Mandate verringert.

 

Bei 48 zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sieht § 7 NKWG in der aktuellen Fassung vor, dass mindestens 4 und höchstens 6 Wahlbereiche zu bilden sind.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten:

 

·        Örtliche Verhältnisse sind zu berücksichtigen, d.h. die Gemeindegrenzen sollen möglichst im Interesse der Übersichtlichkeit und eines Mindestmaßes an persönlichen Beziehungen zwischen Wählerschaft und Kandidaten eingehalten werden.

 

·        Wahlbereiche sollen annähernd gleich groß sein und nicht mehr als 25% von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche abweichen. Gewisse Größenunterschiede verstoßen nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl.

 

Bei der Kommunalwahl 2006 sind seinerzeit 6 Wahlbereiche gebildet worden.

Diese bisherige Wahlbereichsabgrenzung kann hinsichtlich der Bevölkerungszahlen in den einzelnen Wahlbereichen bestehen bleiben. In keinem Wahlbereich wird um mehr als 25 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abgewichen (Anlage 1). Wie eine Einteilung des Wahlgebietes in 4 oder 5  Wahlbereiche aussehen könnte, zeigen die Anlagen 2 und 3.

 

Vorgeschlagen wird, die Einteilung von 6 Wahlbereichen wie bei der Kommunalwahl 2006 zu belassen:

 

Wahlbereich I:              Barßel, Saterland

Wahlbereich II:            Friesoythe

Wahlbereich III:        Bösel, Garrel, Molbergen

Wahlbereich IV:            Cloppenburg

Wahlbereich V:            Emstek, Cappeln, Essen

Wahlbereich VI:            Löningen, Lastrup, Lindern

 

Der spätest mögliche Zeitpunkt für die Abgrenzung der Wahlbereiche ergibt sich daraus, dass diese spätestens am 120. Tage vor der Wahl (14. Mai 2011) bekannt gemacht werden muss (§  16 NKWG).