Betreff
Zuwendung für kommunale Förderprogramme zum Erwerb von Altbauten im Landkreis Cloppenburg
Vorlage
V-PLA/17/191
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung schlägt vor, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden einen Kreiszuschuss für die Durchführung kommunaler Förderprogramme zum Erwerb von Altbauten zu den oben genannten Bedingungen zu gewähren.

Der Landkreis Cloppenburg stellt hierfür für die nächsten drei Jahre von 2018 bis 2020 jährlich 50.000 Euro bereit.

 


Sachverhalt:

a)     Aktueller Stand:

 

Die aktuelle Demografiestrategie zeigt sowohl kreisweit, als auch für die Städte und Gemeinden vielfältigen Handlungsbedarf im demografischen Wandel auf. Kreisweit - über alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinweg – dominiert vor allem das Thema der stark gestiegenen Wohnungsnachfrage. Das aktuelle kreisweite Wohnraumversorgungskonzept - erstellt von GEWOS – beschreibt die verschiedenen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, stellt aber auch Handlungsansätze auf: so sieht das Konzept u.a. „Handlungsbedarf hinsichtlich […] der Förderung des Generationenwechsels in den Siedlungsgebieten mit einer höheren Anzahl an älteren Einfamilienhausbeständen“. Es würden „kleine, integrierte Eigenheimgebiete und einzelne Grundstücke in älteren Siedlungsgebieten in der Nähe von Schulen und Kindergärten“ bevorzugt. Neben der Nachfrage nach Neubauten sei auch die Nachfrage nach Bestandsobjekten angestiegen. Ziel sollte laut Wohnraumversorgungskonzept sein, „Hemmschwellen beim Ankauf von Bestandsobjekten abzubauen“.

In einigen Gemeinden des Nachbarlandkreises und auch in der Gemeinde Lastrup wurde für die Förderung des Generationenwechsels und den Hemmschwellenabbau das Förderprogramm „Jung kauft Alt – junge Familien kaufen alte Häuser“ initiiert.

 

 

b)     Zuwendung für kommunale Förderprogramme zum Erwerb von Altbauten in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg

 

Die Kreisverwaltung möchte lokale Programme/Initiativen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezuschussen, die nach dem Prinzip „Jung kauf Alt“ den Erwerb von Altbauten durch Familien oder die Erstellung von Altbaugutachten fördern.

·         Zielsetzung ist es, gemäß den Empfehlungen aus der kreisweiten Demografiestrategie und dem aktuellen kreisweiten Wohnraumversorgungskonzept den Generationenwechsel in älteren Einfamilienhaussiedlungen zu fördern.

·         Dazu sollten Hemmschwellen beim Ankauf von Bestandsimmobilien abgebaut werden und junge Familien beim Erwerb von Bestandsimmobilien gefördert werden.

·         Ein erfolgreicher Generationenwechsel ist deshalb von Bedeutung, weil die entstehende altersstrukturelle Durchmischung von Siedlungen zur besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen – wie beispielsweise Versorgungs-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen führt.

·         Mit einer Unterstützung von lokalen Programmen zur Förderung des Erwerbs von Altbauten vor Ort trägt der Landkreis Cloppenburg auch so zur Stärkung und Stabilisierung der vorhandenen Siedlungsstrukturen und Nutzung der Infrastrukturen bei.

 

Die Zuwendung des Landkreises soll eine kleine „Kofinanzierung“ der kommunalen Initiativen darstellen, mit der Käufern einer Alt-/Bestandsimmobilie eine Förderung gewährt wird. Es ist angedacht, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden jeweils einmalig pro Jahr einen Zuschuss von 25 %  ihres eigenen jährlich verbrauchten Programm-Budgets, jedoch maximal 10.000 Euro erhalten können. Es sollen jeweils die Fördergrundsätze /-richtlinien vorgelegt werden und die tatsächlich ausgegebenen Mittel pro Haushaltsjahr nachgewiesen werden. Auf dieser Basis soll die Auszahlung der Zuwendung erfolgen. Mit einem jährlichen Budget von 50.000 Euro können so ab 2018 bei einer Laufzeit von drei Jahren die Einführung neuer Initiativen zur Förderung vor Ort angeregt und mitfinanziert werden.

 

Eine formlose Antragstellung für bestehende und neue Förderprogramme kann an die Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie erfolgen.

 

Die Mitglieder der HVB-Sitzung vom 21. September 2017 haben sich damit einverstanden erklärt, diesen vorstehenden Entwurf mit seinen Zielsetzungen den politischen Gremien des Landkreises zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.111200 SK 431800

 


Anlagenverzeichnis: