Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt
wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Das Förderprogramm für demografierelevante Projekte in den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg soll gemäß
des anliegenden Richtlinienentwurfs
eingeführt werden.
Der Landkreis Cloppenburg stellt hierfür für die nächsten drei Jahre von
2018 bis 2020 jährlich 50.000 Euro bereit.
Sachverhalt:
a) Aktueller
Stand:
Die
aktuelle Demografiestrategie des Landkreises Cloppenburg zeigt sowohl kreisweit
als auch für die Städte und Gemeinden vielfältigen Handlungs-bedarf im
demografischen Wandel auf. Die Themen reichen v.a. in den Dörfern und
Ortschaften vom Wandel des ehrenamtlichen Engagements, der Sorge um
Nachbarschaften und der Einbindung älterer alleinstehender Menschen (z.T.
fehlende Treffpunkte) bis hin zur Integration von Neuzugezogenen und einzelnen
anstehende Nahversorgungslücken. Kreisweit - über alle kreisangehörigen Städte
und Gemeinden hinweg – dominieren die Themen des Fachkräftemangels und der
stark gestiegenen Wohnungsnachfrage.
In
verschiedenen Handlungsfeldern der Demografiestrategie gibt es bereits Ansätze
oder laufende Projekte, die auch dem demografischen Wandel Rechnung tragen –
wie beispielsweise die Aktivitäten des Senioren- und Pflegestützpunktes, die
vielfältigen Angebote zur Integration mit ihrer Koordination durch den
Landkreis Cloppenburg, die Gesundheitsregion Landkreis Cloppenburg, die
Projekte des Fachkräftebündnisses Nordwest und aktuell das kreisweite
Wohnraumversorgungskonzept.
b) Einführung
eines Förderprogramms für demografierelevante Projekte in den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg möchte mit einem
niedrigschwelligen Förderprogramm Projekte, die den demografischen Wandel in
den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg berücksichtigen,
unterstützen und damit Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Dorfgemeinschaften und
Initiativen in den Städten und Gemeinden für dieses große Querschnittsthema
sensibilisieren.
·
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung ist im
anliegenden Richtlinienentwurf unter den Punkten „Ziel/Zweck“ und „Gegenstand
der Förderung“ erläutert.
·
Das Programm soll insb. für kleinere Träger wie
Vereine, Initiativen und Gemeinschaften einen Anreiz darstellen, ihre Ideen
umzusetzen. Oftmals stellen große Bundes- oder EU-Förderprogramme zu große
Hürden bei den Antragbedingungen dar, zumal viele Antragstellerinnen und
Antragsteller selbst nur ehrenamtlich tätig sind.
·
Das Programm soll keine Konkurrenz zu bestehenden
Zuschüssen des Landkreises oder anderen Förderprogrammen sein, sondern eine
Lücke schließen. Deswegen wird in der Richtlinie eine Doppelförderung durch den
Landkreis ausgeschlossen und eine Kombination mit anderen Förderprogrammen
unter bestimmte Bedingungen gestellt.
·
Eine ideelle und finanzielle Unterstützung des
Vorhabens durch die jeweilige Stadt/Gemeinde ist Voraussetzung, damit der
Landkreis nichts fördert, das nicht auch
auf Zustimmung vor Ort stößt.
·
Das Programm ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt,
um einerseits ausreichend Zeit für die Bewerbung des Programms zu haben und auf
veränderte Förderlandschaften auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene reagieren zu
können.
·
Um die inhaltliche Ausrichtung dieser Richtlinie
noch besser zu veranschaulichen, ist dieser Vorlage noch eine Anlage mit
Beispielideen für zu fördernde Projekte angefügt.
Die
Mitglieder der HVB-Sitzung vom 21. September 2017 haben sich damit
einverstanden erklärt, die Richtlinie für dieses Förderprogramm den politischen
Gremien des Landkreises zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
P1.111200
SK 431800
Anlagenverzeichnis:
Anlage
1 Richtlinienentwurf
Anlage
2 Liste mit Beispielen für Projekte und Maßnahmen