Betreff
Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Entschädigungen an im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger vom 01. Januar 2013; hier: Änderung zum 01. Januar 2018
Vorlage
V-PLA/17/188
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, der Änderung der Entschädigungssatzung für im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger in der vorliegenden Form (s. anl. Entwurf) zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Die o.a. Satzung wurde am 10.01.2013 neugefasst mit dem Hinweis, diese alle 5 Jahre auf die Höhe hin zu überprüfen.

 

Die hier festgelegten Entschädigungen betrugen

 

gem. § 2, Abs 1:

 

a)Kreisbrandmeister                                                                                                650,00 EUR

b) Vertreter des Kreisbrandmeisters                                                                     350,00 EUR

c) Kreisbereitschaftsführer                                                                                     100,00 EUR

d) Kreisjugendfeuerwehrwart                                                                                100,00 EUR

e) Kreissicherheitsbeauftragter                                                                             100,00 EUR

f)  Kreisausbildungsleiter                                                                                          150,00 EUR

g) Leiter und Ausbilder ABC-Dienst                                                                      150,00 EUR

h) Kreisausbilder                                                                                                       100,00 EUR

 

Dem Leiter des Gefahrgutzuges wurde mit Genehmigung des Landrates am 13.08.2013 ebenfalls eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR gewährt. Diese Position ist in die Änderung zum 01.01.2018 mit aufzunehmen.

 

Nach Rücksprache mit dem Kreiskommando unter Leitung vom Kreisbrandmeister Heinrich Oltmanns sollen die bisher gezahlten Entschädigungen nicht pauschal erhöht werden. Lediglich bestimmte Positionen werden besonders gewertet.

 

Hervorzuheben ist hier die Funktion des Stellvertretenden Kreisausbildungsleiters. Ihm kommt aufgrund der außerordentlichen Belastung des Kreisausbildungsleiters eine besondere Beachtung zu. Durch die anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgabe des Kreisausbildungsleiters (Organisationen der Fortbildungen, Verteilung der Lehrgangsplätze, Anwesenheit bei Lehrgängen, Verteilung der Zeugnisse u.v.m.) ist ihm ein kompetenter Stellvertreter zur Seite zu stellen, der einen Teil dieser Aufgaben übernehmen soll.

Ebenso wird den Vertretern des Kreisjugendfeuerwehrwartes eine besondere Wertschätzung entgegengebracht. Die Aufgaben in der Jugendarbeit sind sehr vielseitig. Hier werden Grundsteine für die spätere Bereitschaft zur Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Feuerwehr gelegt. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehren bilden zum großen Teil die Nachwuchskräfte in den Freiwilligen Feuerwehren.

 

Für den Bereich der Kreisausbilder soll eine Stundenvergütung gezahlt werden, um die Tätigkeit der Ausbildung dem tatsächlichen Aufwand entsprechend zu vergüten. Bisher wurden pauschal 100,00 EUR monatlich gezahlt. Diese Entschädigung soll auf 70,00 EUR angepasst werden. Dafür erhalten die Ausbilder einen Stundensatz von 12,00 EUR für die Lehrtätigkeit in der Kreisausbildung.   

 

Im Übrigen ist nach Ansicht des Kreiskommandos für alle Funktionskräfte auf Kreisebene eine Aufwandsentschädigung als Anerkennung für deren Tätigkeit vorzusehen.

 

Der § 2 Abs. 1 wird ab dem 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

„a)Kreisbrandmeister                                                        650,00 EUR      (keine Änderung)

b) Vertreter des Kreisbrandmeisters                               350,00 EUR    (keine Änderung)

c) Kreisbereitschaftsführer                                               100,00 EUR       (keine Änderung)

d) Kreisjugendfeuerwehrwart                                        100,00 EUR      (keine Änderung)

e)Vertreter des Kreisjugendfeuerwehrwartes               50,00 EUR        *6

f) Kreissicherheitsbeauftragter                                        100,00 EUR      (keine Änderung)

g) Kreisausbildungsleiter                                                   150,00 EUR      (keine Änderung)

h)Vertreter des Kreisausbildungsleiters                          100,00 EUR        *4

i) Leiter und Ausbilder ABC-Dienst                                  150,00 EUR      (keine Änderung)

j) Leiter des Gefahrgutzuges                                             150,00 EUR       *2

k) Kreisausbilder                                                                    70,00 EUR        *1

l) Leiter des Fernmeldezuges                                               50,00 EUR       *3

m) Kreisatemschutzbeauftragter                                       50,00 EUR        *5

n) Kreisfeuerwehrarzt                                                            50,00 EUR        *7

o) Kreispressewart                                                                 50,00 EUR        *8

p) Kreisfunkbeauftragter                                                     50,00 EUR        *9

q) Brandschutzerzieher                                                         50,00 EUR        *10

r) Kreisfrauensprecherin                                                       50,00 EUR        *11

s) Schriftführer Kreiskommando                                          50,00 EUR        *12

t) Internetbeauftragter Kreiskommando                          50,00 EUR“     *13

 

*1-13 Erläuterungen siehe Anlage 1

 

Wegen der Reduzierung der monatlichen Entschädigungen bei den Kreisausbildern (28) wird hier eine Kostenminderung von rd. 3.000 EUR erwartet.

 

Der § 2 Abs. 2 wird ab dem 01.01.2018 wie folgt geändert:

 

„Der Stundensatz für die Ausbildertätigkeit beträgt je nachgewiesener Stunde 12,00 EUR.“

 

Als Mehrkosten werden hier ca. 12.000 EUR eingeplant.

 

Unter Berücksichtigung des großen ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehrkameraden/Innen, der Größe des Landkreises und im Vergleich zu den Nachbarlandkreisen hält die Verwaltung die Anpassung für erforderlich und gerechtfertigt.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.126000, Kostenstelle: 1260044010, Sachkonto:442100

Aufwandsentschädigung Ehrenamtliche - Feuerwehr

 


Anlagenverzeichnis:

·           Anlage 1 der Vorlage

·           Entwurf der Satzung  des Landkreises Cloppenburg über die Gewährung von Entschädigungen an im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger vom 19.Dezember 2017