Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt empfiehlt dem Kreistag, der Änderung der Entschädigungssatzung für im Bereich des Feuerschutzes tätige Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger in der vorliegenden Form (s. anl. Entwurf) zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die
o.a. Satzung wurde am 10.01.2013 neugefasst mit dem Hinweis, diese alle 5 Jahre
auf die Höhe hin zu überprüfen.
Die
hier festgelegten Entschädigungen betrugen
gem.
§ 2, Abs 1:
a)Kreisbrandmeister 650,00
EUR
b)
Vertreter des Kreisbrandmeisters 350,00
EUR
c)
Kreisbereitschaftsführer 100,00
EUR
d)
Kreisjugendfeuerwehrwart 100,00
EUR
e)
Kreissicherheitsbeauftragter 100,00
EUR
f) Kreisausbildungsleiter 150,00
EUR
g)
Leiter und Ausbilder ABC-Dienst 150,00
EUR
h)
Kreisausbilder 100,00
EUR
Dem
Leiter des Gefahrgutzuges wurde mit Genehmigung des Landrates am 13.08.2013
ebenfalls eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR gewährt.
Diese Position ist in die Änderung zum 01.01.2018 mit aufzunehmen.
Nach
Rücksprache mit dem Kreiskommando unter Leitung vom Kreisbrandmeister Heinrich
Oltmanns sollen die bisher gezahlten Entschädigungen nicht pauschal erhöht
werden. Lediglich bestimmte Positionen werden besonders gewertet.
Hervorzuheben
ist hier die Funktion des Stellvertretenden Kreisausbildungsleiters. Ihm kommt
aufgrund der außerordentlichen Belastung des Kreisausbildungsleiters eine
besondere Beachtung zu. Durch die anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgabe des
Kreisausbildungsleiters (Organisationen der Fortbildungen, Verteilung der
Lehrgangsplätze, Anwesenheit bei Lehrgängen, Verteilung der Zeugnisse u.v.m.)
ist ihm ein kompetenter Stellvertreter zur Seite zu stellen, der einen Teil
dieser Aufgaben übernehmen soll.
Ebenso
wird den Vertretern des Kreisjugendfeuerwehrwartes eine besondere Wertschätzung
entgegengebracht. Die Aufgaben in der Jugendarbeit sind sehr vielseitig. Hier
werden Grundsteine für die spätere Bereitschaft zur Übernahme von
ehrenamtlichen Tätigkeiten in der Feuerwehr gelegt. Die Mitglieder der
Jugendfeuerwehren bilden zum großen Teil die Nachwuchskräfte in den
Freiwilligen Feuerwehren.
Für
den Bereich der Kreisausbilder soll eine Stundenvergütung gezahlt werden, um
die Tätigkeit der Ausbildung dem tatsächlichen Aufwand entsprechend zu
vergüten. Bisher wurden pauschal 100,00 EUR monatlich gezahlt. Diese
Entschädigung soll auf 70,00 EUR angepasst werden. Dafür erhalten die Ausbilder
einen Stundensatz von 12,00 EUR für die Lehrtätigkeit in der
Kreisausbildung.
Im
Übrigen ist nach Ansicht des Kreiskommandos für alle Funktionskräfte auf
Kreisebene eine Aufwandsentschädigung als Anerkennung für deren Tätigkeit
vorzusehen.
Der § 2 Abs. 1 wird ab dem
01.01.2018 wie folgt geändert:
„a)Kreisbrandmeister 650,00 EUR (keine
Änderung)
b)
Vertreter des Kreisbrandmeisters 350,00 EUR
(keine Änderung)
c)
Kreisbereitschaftsführer 100,00
EUR (keine Änderung)
d)
Kreisjugendfeuerwehrwart
100,00 EUR (keine Änderung)
e)Vertreter
des Kreisjugendfeuerwehrwartes 50,00 EUR *6
f)
Kreissicherheitsbeauftragter 100,00 EUR (keine
Änderung)
g)
Kreisausbildungsleiter 150,00 EUR (keine
Änderung)
h)Vertreter
des Kreisausbildungsleiters 100,00 EUR *4
i)
Leiter und Ausbilder ABC-Dienst
150,00 EUR (keine Änderung)
j)
Leiter des Gefahrgutzuges 150,00
EUR *2
k)
Kreisausbilder 70,00
EUR *1
l)
Leiter des Fernmeldezuges 50,00
EUR *3
m)
Kreisatemschutzbeauftragter 50,00 EUR *5
n)
Kreisfeuerwehrarzt 50,00 EUR *7
o)
Kreispressewart 50,00 EUR *8
p)
Kreisfunkbeauftragter
50,00 EUR *9
q)
Brandschutzerzieher 50,00
EUR *10
r)
Kreisfrauensprecherin 50,00
EUR *11
s) Schriftführer
Kreiskommando 50,00
EUR *12
t)
Internetbeauftragter Kreiskommando 50,00 EUR“ *13
*1-13
Erläuterungen siehe Anlage 1
Wegen
der Reduzierung der monatlichen Entschädigungen bei den Kreisausbildern (28)
wird hier eine Kostenminderung von rd. 3.000 EUR erwartet.
Der § 2 Abs. 2 wird ab dem
01.01.2018 wie folgt geändert:
„Der
Stundensatz für die Ausbildertätigkeit beträgt je nachgewiesener Stunde 12,00
EUR.“
Als
Mehrkosten werden hier ca. 12.000 EUR eingeplant.
Unter
Berücksichtigung des großen ehrenamtlichen Engagements der
Feuerwehrkameraden/Innen, der Größe des Landkreises und im Vergleich zu den
Nachbarlandkreisen hält die Verwaltung die Anpassung für erforderlich und
gerechtfertigt.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt)
P1.126000,
Kostenstelle: 1260044010, Sachkonto:442100
Aufwandsentschädigung
Ehrenamtliche - Feuerwehr
Anlagenverzeichnis:
·
Anlage
1 der Vorlage
·
Entwurf
der Satzung des Landkreises Cloppenburg
über die Gewährung von Entschädigungen an im Bereich des Feuerschutzes tätige
Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger vom 19.Dezember 2017