Betreff
Antrag des Vereins "Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V." auf Gewährung eines Zuschusses für die Jahre 2018 bis 2020
Vorlage
V-SOZ/17/071
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, der „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 21.800 Euro für die Jahre 2018 – 2020 zu gewähren.


Sachverhalt:

 

Der Verein „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“ be­antragt mit Schreiben vom 04.09.2017 für die Jahre 2018 bis 2020 weiterhin eine Bezuschussung für den nichtärztlichen Krisendienst in Höhe der entstehenden Aufwandsentschädigungen von jährlich 5.500 € sowie eine Bezuschussung für die Sachkosten der Kontaktstelle in Höhe von jährlich 16.300 €.

 

Das Projekt „Kontaktstelle mit Krisendienst“ begann in 2007 als Gemein­schaftsprojekt des Caritas-Vereins Altenoythe, des St. Elisabeth-Stifts Lastrup, des St. Josefs-Stifts /Gemeinde-psychiatrisches Zentrum sowie des St. Leo-Stifts Essen. Nach Ablauf der dreijäh­rigen Projektlaufzeit war die Kontaktstelle erfolgreich installiert und Ende 2010 in ehrenamtliche/freiwillige Strukturen übergegangen. Seit Beginn des Projekts erfolgte durch den Landkreis Cloppenburg als freiwillige Leistung eine Bezuschussung für die Kontaktstelle in Höhe von jährlich 16.200 € als Defizitausgleich. Dieser wurde ab 2015 auf 16.300 € erhöht.

 

Zur weiteren Aufrechterhaltung des nichtärztlichen psychosozialen Krisendienstes, insbesondere auch als Hintergrunddienst für die Kontaktstelle an Wochenenden und Feiertagen, erhielt der Caritas-Verein Altenoythe ab 2011 zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 5.500 € zur Finanzierung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Krisendienstes.

 

Im Sommer 2012 änderte sich die Trägerschaft, es gründete sich der Verein „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“. Die bisherigen  4 Träger wurden Mitglieder des Vereins und sind weiterhin unterstützend tätig. Dem Verein liegt vom Finanzamt Cloppenburg eine vorläufige Bescheinigung für mildtätige Zwecke vor. Aktuell hat der Verein 63 Mitglieder.

 

In 2016 waren insgesamt 32 Personen ehrenamtlich in der Kontaktstelle mit unterschiedlichen Schwerpunkten tätig. Drei dieser ehrenamtlichen Personen übernehmen regelmäßig besondere Verantwortung für bestimmte Aufgabenbereiche und erhalten dafür eine monatliche Aufwandsentschädigung von 100 €.

 

Die Kontaktstelle ist montags - freitags in der Zeit von 10:00 – 13:00 Uhr sowie von 16:00 – 19:00 Uhr und samstags, Sonntags und an Feiertagen von 14:00 – 17:00 Uhr geöffnet. In der Kontaktstelle setzen sich somit täglich - auch an Sonn- und Feiertagen – Menschen mit und ohne Psychiatrieerfahrung in vielen verschiedenen Tätigkeitsbereichen ehrenamtlich/freiwillig für andere Menschen ein. Dieses Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Psychiatrieerfahrung in der Kontaktstelle trägt nach Darstellung des Vereins wesentlich zur Förderung des Gemeinwesens bei. Das niedrigschwellige Angebot der Kontaktstelle unterstützt die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung psychisch kranker Menschen.

 

 

Die erforderliche fachliche Unterstützung und Begleitung der ehrenamtlich in der Kontaktstelle tätigen Personen erfolgt in der Woche durch hauptamtliche Mitarbeiter der Tagesstätte des GPZ oder erforderlichenfalls auch durch hauptamtliche Mitarbeiter der anderen ehemaligen Projektträger. An Wochenenden und Feiertagen übernimmt diesen Hintergrunddienst der Krisendienst.

 

Die inhaltliche Begründung für den Krisendienst war das Fehlen geeigneter Hilfen für Personen mit psychischen Problemen an Wochenenden und Feiertagen. Zwar stehen während der üblichen wochentäglichen Öffnungszeiten ein weitgefächertes medizinisch-therapeutisches Hilfesystem mit niedergelassenen Fach- und Hausärzten und psychiatrischer Institutsambulanz sowie der Sozialpsychiatrische Dienst zur Verfügung, diese fehlen jedoch größtenteils an Wochenenden und Feiertagen.

 

Der telefonische Krisendienst ist freitags in der Zeit von 18:00 – 23:00 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen in der Zeit von 14:00 – 23:00 Uhr erreichbar. Im Krisendienst engagierten sich in 2013 7 Fachkräfte aus psychosozialen Einrichtungen des Landkreises Cloppenburg ehrenamtlich/freiwillig gegen eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beläuft sich auf 100 € pro Wochenende und pro Feiertag. Die Beratung erfolgt überwiegend telefonisch und bietet Hilfe zur Selbsthilfe in seelischen Notlagen für Betroffene und auch für Angehörige, Bekannte oder Freunde. Die Mitarbeiter/innen des Krisendienstes klären die Problematik, informieren über weitergehende Hilfen und stellen bei Bedarf Kontakt zu weiter betreuenden Stellen her (z. B. ärztlicher Notdienst, psychiatrische Kliniken oder auch Polizei und Ordnungsamt).

 

In 2016 gab es gegenüber den Vorjahren eine weiter konstante Anzahl an Anrufen, insgesamt waren es 159 Personen (99 Klienten, 16 Angehörige und 34 sonstige Personen). Viele Klienten verfügten bereits über Kontakte im professionellen Hilfesystem. Am häufigsten genannt wurden die Hausärzte, danach die Fachärzte sowie die psychiatrischen Kliniken und der Sozialpsychiatrische Dienst. Häufig wurden akute Krisen als Grund des Anrufs benannt (32 Mal in 2016). Dabei spielten oftmals psychische Reaktionen auf äußere Belastungen, aber auch psychische Erkrankungen im engeren Sinne eine Rolle. Hierbei spielte in 8 Fällen auch Suizidalität eine Rolle. Die Menschen riefen am häufigsten, wie in den Jahren zuvor, zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr an den Wochenenden (freitags, samstags und sonntags) an.  

 

 Zu beraten ist, ob dem Verein „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“ als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg

 

-      für den nichtärztlichen psychosozialen Krisendienst ein Zuschuss in Höhe der entstehenden Aufwandsentschädigungen von jährlich bis zu 5.500 € gewährt werden soll,

-      für die Kontaktstelle ein Zuschuss in Höhe von jährlich bis zu 16.300 € gewährt werden soll,

-      die Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2018 – 2020 bewilligt werden sollen.


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung ist der von der „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“  beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berück­sichtigt worden.

 

Produkt: P1.412000 Gesundheitseinrichtungen


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag der „Kontaktstelle und Krisendienst im Landkreis Cloppenburg e.V.“ vom 04.09.2017 einschließlich Haushaltsplan 2018 – 2019