Betreff
Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/17/131
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

a)      Der Kreuzungsbereich der K 145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisabethfehn-Süd soll verkehrssicher gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Barßel zur Mitfinanzierung in Höhe von 50 % eine Lichtsignalanlage für den gesamten Knotenpunkt zu planen, zu installieren und die erforderlichen baulichen Maßnahmen umzusetzen.

b)      Der Kreuzungsbereich der K 152 / Am Buchenbaum / Am Waldeck in Molbergen soll verkehrssicher gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde Molbergen zur Mitfinanzierung in Höhe von 50 % eine Kreuzung mit möglichst rechtwinklig verlaufenden Verkehrsführungen und einer Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger zu planen und herzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 sowie ergänzend am 17.12.2015 beschlossen, unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung durch die Verkehrsunfallkommission untersuchen zu lassen und, sofern die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht gegeben sind, aber bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraums erreicht würden, Vorschläge zur Entschärfung dieser Kreuzungsbereiche auszuarbeiten.

 

An den Kosten für diese Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches muss sich die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet sich der Knotenpunkt befindet, zu 50 % beteiligen. Die Beteiligung ist vorab verbindlich zu erklären. Die Umsetzung der Maßnahmen soll dann in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen.

 

Die nachfolgend aufgeführten Knotenpunkte wurden von der Verkehrsunfallkommission untersucht und als gefährliche Kreuzungsbereiche im Sinne des o. g. Kreistagsbeschlusses eingestuft. Einige Kreuzungsbereiche haben sich im laufenden Verfahren zu Unfallhäufungsstellen entwickelt. Diese Kreuzungsbereiche konnten im allgemeingültigen Verfahren nach den Vorgaben des Merkblattes für die Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M-UKO) behandelt werden.

Der Verfahrensstand stellt sich wie folgt dar:

 

 

Unfallhäufungsstellen

 

Kreuzungsbereich der K 171 und K 173 in Sevelten:

 

Der Kreuzungsbereich K  171 / K 173 in Sevelten hat sich zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt. Hier wurde somit nach den Vorgaben des Merkblattes für die Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M-UKO) verfahren.

 

Die Verkehrsunfallkommission hat für diesen Bereich die Installation einer Voll-Lichtsignalanlage, die jede Fahrbeziehung / Fahrtrichtung einzeln regelt, empfohlen. Aufgrund dieser Empfehlung hat die Verkehrsbehörde im Februar 2015 die Vollsignalisierung des Knotenpunktes K 171 / K 173 angeordnet. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen (NLStBV, rGB Lingen) wurde mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

 

Um eine ganzheitliche für alle Verkehrsteilnehmer zufriedenstellende Lösung zu finden, wurden verschiedene Varianten überprüft. Im Ergebnis kann die Vollsignalisierung des Knotenpunktes ohne große bauliche Änderung erfolgen. Es sind lediglich Anpassungen  am Geh- und Radweg vorgesehen sowie die Durchführung von Markierungsarbeiten (Haltelinien etc.). Die Durchführung der Maßnahme wurde an die Fa. Sila Service GmbH aus Bad Zwischenahn zum Angebotspreis von rd. 178.000,- € vergeben. Mit den Bauarbeiten soll Ende September 2017 begonnen werden. Die Baufertigstellung ist für Ende 2017 vorgesehen.

 

 

Kreuzungsbereich L 838 / L 840 / K 298 / K 358 in Löningen, Bunnen:

 

Der o. g. Kreuzungsbereich in Bunnen hat sich ebenfalls im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der Kriterien für die Entschärfung von gefährlichen Kreuzungen zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt, die von der Verkehrsunfallkommission nach den Vorgaben für Unfallhäufungsstellen bearbeitet werden konnte. Als Empfehlung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde hier von der Verkehrsunfallkommission gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger (NLStBV, rGB Lingen) der Bau einer Lichtzeichenanlage mit Vollsignalisierung ausgesprochen. Bis zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen wurden von der Verkehrsbehörde Geschwindigkeitsbeschränkungen im Kreuzungsbereich angeordnet.

 

Die NLStBV, rGB Lingen, hat die Planungen aufgenommen. Als Ergebnis eines Variantenvergleichs wurde eine „Lichtsignalanlage in Kombination mit einem BÜSTRA-Adapter“ empfohlen. Diese Variante beinhaltet zusätzlich die Herstellung von Abbiegestreifen auf der L 838 und K 358 zur Verkehrsführung über den Bahnübergang. Durch diese Ausbauvariante lässt sich eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie ein ungestörter Verkehrsfluss, auch bei Schrankenschließung, herbeiführen.

 

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 30.03.2017 dieser Vorzugsvariante zugestimmt.

 

Da es sich hier um eine Unfallhäufungsstelle handelt, werden die Kosten nach den gesetzlichen Regelungen zwischen den Straßenbaulastträgern aufgeteilt.

 

Aufgrund der Entwurfsplanung haben sich nunmehr Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 840.000,-  € ergeben. Der Anteil des Landkreises Cloppenburg wird voraussichtlich rd. 400.000,- € betragen. Es ist beabsichtigt, die Baureife für diese Maßnahme bis Ende September zu erlangen, um noch GVFG-Mittel in Höhe von 60 % (ca. 240.000,- €) für den Kostenanteil des Landkreises einzuwerben.

 

 

Gefährliche Knotenpunkte

 

Kreuzungsbereich der K145 / K 329 / Oltmann-Strenge-Straße in Barßel, Elisbethfehn-Süd

 

Der o. g. Kreuzungsbereich  wurde von der Verkehrsunfallkommission untersucht und als gefährlicher Knotenpunkt eingestuft. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, wurden von der Verkehrsunfallkommission verschiedene Maßnahmen empfohlen. Darüber hinaus wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 21.06.2016 die Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage als sinnvoll zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erachtet.

 

Die NLStBV, rGB Lingen, wurde daraufhin mit der Planung dieser Maßnahme beauftragt.

 

Da der Kreuzungsbereich aus verkehrsplanerischer Sicht nicht unproblematisch ist, wurde das Ing.-Büro IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG aus Wallenhorst damit beauftragt, zunächst eine Verkehrsuntersuchung des Knotenpunktes vorzunehmen und dann basierend auf den Ergebnissen dieser Verkehrsuntersuchung Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches zu entwickeln.

 

Das Ing.- Büro IPW hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mehrere Varianten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit des Kreuzungsbereiches erarbeitet. Im Rahmen der weiteren Variantenuntersuchung hat eine Bewertung der einzelnen Varianten stattgefunden aufgrund derer eine Vorzugsvariante erarbeitet wurde. Als Vorzugsvariante wurde eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes ermittelt. Zudem sind bei allen Varianten weitere bauliche Maßnahmen (Ausbau Gehweg, verbesserte Beleuchtung, Optimierung der Haltestelle) eingeschlossen. Die Kosten für eine solche Maßnahme werden auf 210.000,- € netto geschätzt.

 

Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung und der Variantenauswahl werden in der Sitzung durch das Ing.-Büro IPW vorgestellt.

 

Mit der Gemeinde Barßel wurde hinsichtlich der Beteiligung an einer solchen Maßnahme Kontakt aufgenommen. Vorbehaltlich der Zustimmung und Kostenbeteiligung der Gemeinde Barßel an dieser Maßnahme mit 50 % soll diese in 2018 umgesetzt werden.

 

 

Kreuzungsbereich K 152 / Am Buchenbaum / Am Waldeck in Molbergen

 

Aufgrund des Unfallgeschehens im o. g. Kreuzungsbereich hat die Verkehrsunfallkommission diesen untersucht und als gefährlichen Knotenpunkt im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 15.10.2015 bewertet. Um hier eine deutliche Verbesserung zu erlangen, wurde von der Verkehrsunfallkommission die Herstellung einer Kreuzung mit möglichst rechtwinklig verlaufenden Verkehrsführungen und einer Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger empfohlen.

 

Aufgrund der örtlichen Überprüfung wurden erste Maßnahmen (Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h, Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen etc.) beschlossen und ausgeführt.

 

Seitens der NLStBV, rGB Lingen,  wurden die Planungen aufgenommen. Hierzu wurden vom Ing.-Büro Dr. Schwerdhelm & Tjardes GbR (IST) verschiedene Varianten erstellt und eine Vorzugsvariante erarbeitet.

 

Die Kosten für diese Variante werden mit ca. 250.000,- € geschätzt.

 

Der Gemeinde Molbergen wurde das Ergebnis der Variantenuntersuchung vorgestellt. Vorbehaltlich einer Beschlussfassung der Gremien der Gemeinde Molbergen wurde seitens der Gemeindeverwaltung signalisiert, der Vorzugsvariante positiv gegenüber zu stehen.

 

Sofern eine Zusage der Gemeinde Molbergen zur Planung und Kostenbeteiligung erfolgt, wird der Planungsprozess für die Vorzugsvariante weitergeführt.

 

Derzeit werden noch Kartierungsarbeiten bis zum Herbst 2017 durchgeführt. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2018 vorgesehen.

 

 

Kreuzungsbereich K 145 / L 829 in Elisabethfehn-Dreibrücken

 

Der o. g. Kreuzungsbereich wurde von der Verkehrsunfallkommission überprüft und aufgrund des Unfallgeschehens als gefährlicher Knotenpunkt eingestuft. Die Verkehrsunfallkommission hat als Entschärfungsmaßnahme vorgeschlagen, zu prüfen, ob an der Brücke im Zuge der L 829 über den Elisabethfehnkanal zusätzlich eine Fußgängerbrücke angehängt werden kann. Häufigste Unfallursache sind in diesem Bereich nämlich Rotlichtverstöße aufgrund der langen Wartezeiten an der Lichtsignalanlage, die sich durch Anforderung der Fußgängersignalisierung noch verlängern.

 

Nach Rücksprache mit dem für die Brücke zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt in Meppen (WSA Meppen) ist es aus statisch-konstruktiver Sicht nicht möglich, die Brücke um einen Geh- und Radweg zu ergänzen.

 

Das Ing.-Büro Ingenieurplanung GmbH & Co. KG (IPW) wurde beauftragt, für diesen Knotenpunkt Verkehrsuntersuchungen vorzunehmen und auszuwerten. Basierend auf dieser Auswertung soll das weitere Vorgehen festgelegt werden.

 

 

Kreuzungsbereich K 150 / L 847 in Garrel

 

Die Verkehrsunfallkommission hat Ende August 2017 mitgeteilt, dass es sich beim o. g. Kreuzungsbereich um einen gefährlichen Knotenpunkt im Sinne des Kreistagsbeschlusses vom 15.10.2015 handelt. Sofern sich in diesem Jahr noch ein Unfall mit Verletzten ereignen sollte, handelt es sich bei dem Knotenpunkt um eine Unfallhäufungsstelle nach der Vorgaben der M-UKO.

 

Die Gemeinde Garrel führt derzeit eine Verkehrsuntersuchung des innerörtlichen Verkehrs durch, in dem auch dieser Knotenpunkt untersucht wird. Das Ergebnis dieser Untersuchung könnte als Grundlage für weitere Planungen dienen.

 

Für das weitere Verfahren ist eine Abstimmung mit der Gemeinde Garrel beabsichtigt.


 

Finanzierung:

 

a)    PSP-Element: I1.400112, Sachkonto: 787200

b)    PSP-Element wird eingerichtet