Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Vorlage
V-VERK/17/128
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Zu 1) Dem Antrag der Stadt Cloppenburg auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20.250,00 € für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.

 

Zu 2) Dem Antrag der Gemeinde Lindern auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.235,73 € für die Förderung von Haltestellen für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Ab dem Jahr 2005 werden den kommunalen Aufgabenträgern, die für den ÖPNV zuständig sind, jährlich pauschale Mittel (Regionalisierungsmittel) nach § 7 (5) des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) zugewiesen.

 

Die Mittel werden zweckgebunden für die in § 7 (7) NNVG abschließend genannten ÖPNV-Maßnahmen (Investitionen in die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, ein-schließlich des Neu- und Ausbaus von Bushaltestellen; Förderung der Zusammenarbeit der Auf-gabenträger; Förderung von Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Verkehrsverbünden, einschließlich des Ausgleichs verbundbedingter Mehrkosten; Abdeckung von Betriebskostende-fiziten im öffentlichen Personennahverkehr, soweit der Aufgabenträger ergänzende Betriebsleis-tungen vertraglich vereinbart oder auferlegt hat; Förderung der Vermarktung und Verbesse-rung der Fahrgastinformation und Durchführung von Verkehrserhebungen) zur Verfügung ge-stellt.

 

Mittel, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen jeweils nach 3 Jahren an das Land zurückgezahlt werden.

 

Am 12.07.2005 wurde vom Kreistag die Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förde-rung von Haltestellen des ÖPNV beschlossen.

Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie:

 

a)            75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 35.000,00 € pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaß-nahme.

 

b)           12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit ei-nem Volumen von über 35.000,00 €, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird.

 

In der heutigen Sitzung steht ausschließlich die Beratung und Entscheidung von Anträgen nach der Ziffer 4.2 Buchstabe a) der Richtlinie für die Förderung von Haltestellen des straßengebun-denen ÖPNV an.

 

 

 

1.            Die Stadt Cloppenburg beantragt mit Schreiben vom 11.04.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Aus-bau der Haltestelle „Habichtweg“.

 

Die Kosten dafür belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 27.000,00 €.

 

Die Stadt Cloppenburg erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Höhe von 20.250,00 € (75 %).

 

2.            Die Gemeinde Lindern beantragt mit Schreiben vom 21.07.2017 die Gewährung eines Zuschusses aus den Regionalisierungsmitteln des Landkreises Cloppenburg für den Aus-bau der Haltestelle „Liener-Siedlung“

 

Die Kosten belaufen sich nach dem Antrag voraussichtlich auf ca. 8.341,31 €.

 

Die Gemeinde Lindern erbittet hierzu die Gewährung eines anteiligen Zuschusses in Hö-he von 6.235,73 € (75 %)

 

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Die in den Haushaltsjahren 2005 - 2016 veranschlagten und bisher bewilligten Mittel sind in der Anlage 1 dargestellt.


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.500024.525.001

I1.500034.525.001

I1.500043.525.001

I1.500050.525.001

I1.500062.525.001

I1.500080.525.001

 

Sachkonto: 781200


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Mittelabfluss