Betreff
Antrag der Stiftung Edith Stein auf Gewährung eines Zuschusses für die Jahre 2018 - 2020 in Höhe von jeweils 331.418,77 Euro für die Fachstelle Sucht und Suchtprävention
Vorlage
V-SOZ/17/065
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, der Stiftung Edith Stein für die Suchtberatungsstelle einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 331.418,77 Euro für die Jahre 2018 – 2020 zu gewähren.


Sachverhalt:

Die Stiftung Edith Stein beantragt für die Jahre 2018, 2019 und 2020 jährlich einen Kreiszuschuss in Höhe von 331.418,77 Euro. Entsprechend dem anliegenden Wirtschaftsplan handelt es sich dabei um einen Mittelwert aus dem jeweils jährlich steigenden Bedarf.

 

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg, die er selbst übernehmen oder an Dritte übertragen kann. Die Stiftung Edith Stein übernimmt seit 1980 für den Bereich des Landkreises Cloppenburg diese Aufgaben. Neben der Beratungsstelle in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und Barßel.

 

Mit Vertrag vom 15.08.2003 zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Stiftung Edith werden die Aufgabenwahrnehmung und die Finanzierung der Beratungsstelle abgesichert. Für die finanzielle Beteiligung des Landkreises ist eine Festbetragsregelung vorgesehen. Die Stiftung selber hat jährlich eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Dazu erhält sie einen jährlichen Zuschuss vom Landes-Caritasverband. Die Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolgt daneben über eine Landeszuwendung als institutionelle Förderung.

 

Der Zuschuss des Landkreises wurde nach politischem Beschluss vom 23.10.2014 entsprechend dem Antrag der Stiftung Edith Stein für die Jahre 2015 – 2017 in einer Höhe von jeweils 292.000,00 Euro als Festbetragsfinanzierung beschlossen (hierbei handelt es sich um den Durchschnittswert des jeweiligen Zuschussbetrages der Jahre 2015 – 2017).

 

Inhaltliche Änderungen des Beratungsangebots liegen nicht vor.

 

Die Erhöhung des beantragten Zuschusses um 13,48 % (+ 39.418,77 € im Vergleich zu den Jahren 2015 – 2017) begründet die Edith Stein Stiftung wie folgt: „Der vorläufige Wirtschaftsplan für die Jahre 2015/2016/2017 wurde damals auf Grundlage des Jahresabschlusses 2013 bzw. der hochgerechneten Kosten des laufenden Jahres 2014 erstellt.

Die aktuelle Kalkulation wurde, unter Berücksichtigung der Verläufe der letzten Jahre, insbesondere aber bezugnehmend auf den vorläufigen Jahresabschluss 2016, sowie der bisher gebuchten Kosten und Erlöse des laufenden Jahres erstellt.
Für die jeweils beantragten drei Folgejahre kann man teilweise nur von Schätzungen ausgehen und diese prozentual hochrechnen.

Des Weiteren liegt in 2017 ein Stellenwechsel in der Leitung an, welcher sich bzgl. der Einarbeitung teilweise überschneidet. Somit entstanden auch hier nicht absehbare Personalkostenerhöhungen (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um die Begründung der Differenz zwischen dem Ansatz aus dem im Jahr 2014 erstellten Wirtschaftsplan für 2017 und den tatsächlichen Zahlen in 2017. Die Personalkostenberechnung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgte auf Grundlage des Stellenplans (s. Anlage) und den sich daraus ergebenden tatsächlichen Kosten).

Bei den Sachkosten gab es im Laufe der Jahre (Anmerkung: Seit 2015) nicht erwartete Mietkostenerhöhungen sowie eine Kostensteigerung der Nebenkosten – dies insbesondere bei den Heizkosten – einhergehend mit Nachzahlungen (Anmerkung: Da der Wirtschaftsplan im Jahr 2014 für die Jahre 2015 – 2017 erstellt wurde, sind Mietkosten- und Nebenkostensteigerungen nicht vorhersehbar. Weiterhin wurde in der Nebenstelle Barßel bisher kostenlos ein Raum durch die Sozialstation zur Verfügung gestellt. Seit 2016 fallen für die Nebenstelle in Barßel jedoch auch Miet- und Nebenkosten an. Die Erhöhung der Gaskosten für den Bereich Energie konnte durch neue Stromverträge mit günstigeren Konditionen wieder aufgefangen werden und dadurch konstant gehalten werden).

Im jetzigen Wirtschaftsplan gehen wir von der Basis des vorläufigen Jahresabschlusses 2016 aus und haben bei den Personalkosten eine jährliche Steigerung von 2,5 % und bei den Sachkosten von 2,0 % einkalkuliert.“

 

Die Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle sind nach dem TVöD eingestellt. Tarifabschlüsse werden daher auch auf die Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle übertragen. In den letzten Jahren wurden folgende Tarifabschlüsse erzielt: 2015 + 2,4 %, 2016 + 2,4 % und 2017 + 2,35 %.

 

Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention ist neben einem Dipl.-Sozialpädagogen als Leiter der Einrichtung mit 4 weiteren Dipl.-Sozialpädagogen bzw. staatlich anerkannten Sozialpädagogen (3,6 Stellenanteile) und einer Dipl.-Psychologin (0,6 Stellenanteil) besetzt. Zusätzlich wird eine Ärztin auf Honorarbasis beschäftigt. Neben einer vollzeitbeschäftigten Sekretärin ist außerdem eine Raumpflegerin mit 6 Stunden wöchentlich angestellt.

 

Eine detaillierte Kostenplanung ist aus dem beiliegenden Wirtschaftsplan ersichtlich.

 

Die Einnahmen durch die Rentenversicherungen und Krankenkassen sind für die Jahre 2018 – 2020 konstant auf 90.000 € angesetzt worden. Dabei handelt es sich um Einnahmen aus fallbezogenen Abrechnungen durch die Sozialversicherungsträger, die abhängig von der Art und der Anzahl der durchgeführten ambulanten Reha-Maßnahmen festgelegt werden und nicht durch die Fachstelle beeinflussbar sind. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der zu erwartenden Fallzahlen, die sich auch in den Jahren 2018 – 2020 auf konstantem Niveau bewegen werden.

 

Der Landes-Caritasverband wird seinen Zuschuss für die Jahre 2018 - 2020 um etwa 26,6 % auf einen Betrag von durchschnittlich 47.257 € erhöhen. Der durchschnittliche Zuschuss für die Jahre 2015 – 2017 lag bei 37.333,34 Euro und wird sich aufgrund der (wie erläutert) erhöhten Ausgaben in 2017 im Jahr 2017 auf 60.318,00 Euro laut Plan belaufen.

 

Für die Jahre 2015 und 2016 konnte ein Überschuss von ca. 50.000,00 Euro (der genaue Jahresabschluss des Wirtschaftsprüfers liegt noch nicht vor) erwirtschaftet werden. Dies war möglich, da aufgrund der Schwangerschaft von jeweils 2 Mitarbeiterinnen erhebliche Personalkosten eingespart werden konnten. Weiterhin konnten einmalig Einnahmen im Bereich der Krankenkassen und Rentenversicherungen im Jahr 2016 in Höhe von 98.000,00 Euro (statt 90.000,00 Euro) erzielt werden. Hierbei handelt es sich jedoch um einmalige Fallzahlensteigerung im Jahr 2016, die keine Erhöhung im Ansatz der Jahre 2018 – 2020 erlaubt, wie die Fallzahlen des Jahres 2017 bisher zeigen.

Aus diesen Überschussmitteln wurde mit Zustimmung des Landkreises ein kostengünstiges Fahrzeug für die Suchtberatungsstelle angeschafft. Hierdurch können Kosteneinsparungen von durchschnittlich jährlich ca. 3.719,74 Euro erzielt werden, die den durchschnittlichen Zuschussbetrag für die Jahre 2018 – 2020 um 3.719,74 Euro reduzieren.

 

Entsprechend dem für die Stiftung geltenden Gemeinnützigkeitsrecht ist der restliche Überschuss jedoch innerhalb von 2 Jahren für zusätzliche Aufgaben entsprechend dem Zweck der Stiftung zu verwenden und kann nicht zurückgelegt werden. Dies gilt, wenn ein Zuschussbetrag nur jährlich gewährt wird. Erfolgt dagegen eine Bezuschussung über 3 Jahre, so können in dem Zeitraum Überschüsse mit Fehlbeträgen verrechnet werden. Der restliche Überschuss wird daher zur Reduzierung des Zuschusses bis 2020 verwendet.

 

Zu beraten ist, ob

·         ob der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für die Haushaltsjahre 2018 – 2020 jeweils ein Zuschuss in Höhe von 331.418,77 € als Festbetrag

gewährt werden soll.


Finanzierung:

In der Haushaltsplanung ist der von der Stiftung Edith Stein beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt:

P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Stiftung Edith Stein vom 03.08.2017 einschließlich Wirtschaftsplan 2018 – 2020