Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird empfohlen, der Stiftung Edith Stein für die Suchtberatungsstelle einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 331.418,77 Euro für die Jahre 2018 – 2020 zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Stiftung Edith Stein beantragt für die Jahre
2018, 2019 und 2020 jährlich einen Kreiszuschuss in Höhe von 331.418,77 Euro. Entsprechend dem
anliegenden Wirtschaftsplan handelt es sich dabei um einen Mittelwert aus dem
jeweils jährlich steigenden Bedarf.
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen
und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist u. a. die Suchtkrankenhilfe
eine Verpflichtung für den Landkreis Cloppenburg, die er selbst übernehmen oder
an Dritte übertragen kann. Die Stiftung Edith Stein übernimmt seit 1980 für den
Bereich des Landkreises Cloppenburg diese Aufgaben. Neben der Beratungsstelle
in Cloppenburg unterhält sie je eine Außenstelle in Friesoythe, Löningen und
Barßel.
Mit Vertrag vom 15.08.2003 zwischen dem
Landkreis Cloppenburg und der Stiftung Edith werden die Aufgabenwahrnehmung und
die Finanzierung der Beratungsstelle abgesichert. Für die finanzielle
Beteiligung des Landkreises ist eine Festbetragsregelung vorgesehen. Die
Stiftung selber hat jährlich eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Dazu
erhält sie einen jährlichen Zuschuss vom Landes-Caritasverband. Die
Finanzierung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention erfolgt daneben über
eine Landeszuwendung als institutionelle Förderung.
Der Zuschuss des Landkreises wurde nach
politischem Beschluss vom 23.10.2014 entsprechend dem Antrag der Stiftung Edith
Stein für die Jahre 2015 – 2017 in einer Höhe von jeweils 292.000,00 Euro als
Festbetragsfinanzierung beschlossen (hierbei handelt es sich um den
Durchschnittswert des jeweiligen Zuschussbetrages der Jahre 2015 – 2017).
Inhaltliche Änderungen des Beratungsangebots
liegen nicht vor.
Die Erhöhung des beantragten Zuschusses um 13,48
% (+ 39.418,77 € im Vergleich zu den Jahren 2015 – 2017) begründet die Edith
Stein Stiftung wie folgt: „Der vorläufige Wirtschaftsplan für die Jahre 2015/2016/2017 wurde
damals auf Grundlage des Jahresabschlusses 2013 bzw. der hochgerechneten Kosten
des laufenden Jahres 2014 erstellt.
Die aktuelle Kalkulation wurde, unter Berücksichtigung der
Verläufe der letzten Jahre, insbesondere aber bezugnehmend auf den vorläufigen
Jahresabschluss 2016, sowie der bisher gebuchten Kosten und Erlöse des
laufenden Jahres erstellt.
Für die jeweils beantragten drei Folgejahre kann man teilweise nur von
Schätzungen ausgehen und diese prozentual hochrechnen.
Des Weiteren liegt in 2017 ein Stellenwechsel in der Leitung
an, welcher sich bzgl. der Einarbeitung teilweise überschneidet. Somit
entstanden auch hier nicht absehbare Personalkostenerhöhungen (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um die
Begründung der Differenz zwischen dem Ansatz aus dem im Jahr 2014 erstellten
Wirtschaftsplan für 2017 und den tatsächlichen Zahlen in 2017. Die
Personalkostenberechnung für die Jahre 2018 – 2020 erfolgte auf Grundlage des
Stellenplans (s. Anlage) und den sich daraus ergebenden tatsächlichen Kosten).
Bei den Sachkosten gab es im Laufe der Jahre (Anmerkung: Seit 2015) nicht erwartete
Mietkostenerhöhungen sowie eine Kostensteigerung der Nebenkosten – dies
insbesondere bei den Heizkosten – einhergehend mit Nachzahlungen (Anmerkung: Da der Wirtschaftsplan im Jahr
2014 für die Jahre 2015 – 2017 erstellt wurde, sind Mietkosten- und
Nebenkostensteigerungen nicht vorhersehbar. Weiterhin wurde in der Nebenstelle
Barßel bisher kostenlos ein Raum durch die Sozialstation zur Verfügung
gestellt. Seit 2016 fallen für die Nebenstelle in Barßel jedoch auch Miet- und
Nebenkosten an. Die Erhöhung der Gaskosten für den Bereich Energie konnte durch
neue Stromverträge mit günstigeren Konditionen wieder aufgefangen werden und
dadurch konstant gehalten werden).
Im jetzigen Wirtschaftsplan gehen wir von der Basis des
vorläufigen Jahresabschlusses 2016 aus und haben bei den Personalkosten eine
jährliche Steigerung von 2,5 % und bei den Sachkosten von 2,0 % einkalkuliert.“
Die Mitarbeiter der
Suchtberatungsstelle sind nach dem TVöD eingestellt. Tarifabschlüsse werden
daher auch auf die Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle übertragen. In den
letzten Jahren wurden folgende Tarifabschlüsse erzielt: 2015 + 2,4 %, 2016 +
2,4 % und 2017 + 2,35 %.
Die Fachstelle für Sucht und Suchtprävention ist
neben einem Dipl.-Sozialpädagogen als Leiter der Einrichtung mit 4 weiteren
Dipl.-Sozialpädagogen bzw. staatlich anerkannten Sozialpädagogen (3,6
Stellenanteile) und einer Dipl.-Psychologin (0,6 Stellenanteil) besetzt.
Zusätzlich wird eine Ärztin auf Honorarbasis beschäftigt. Neben einer
vollzeitbeschäftigten Sekretärin ist außerdem eine Raumpflegerin mit 6 Stunden
wöchentlich angestellt.
Eine detaillierte Kostenplanung ist aus dem
beiliegenden Wirtschaftsplan ersichtlich.
Die Einnahmen durch die Rentenversicherungen und
Krankenkassen sind für die Jahre 2018 – 2020 konstant auf 90.000 € angesetzt
worden. Dabei handelt es sich um Einnahmen aus fallbezogenen Abrechnungen durch
die Sozialversicherungsträger, die abhängig von der Art und der Anzahl der
durchgeführten ambulanten Reha-Maßnahmen festgelegt werden und nicht durch die
Fachstelle beeinflussbar sind. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der zu
erwartenden Fallzahlen, die sich auch in den Jahren 2018 – 2020 auf konstantem
Niveau bewegen werden.
Der Landes-Caritasverband wird seinen Zuschuss
für die Jahre 2018 - 2020 um etwa 26,6 % auf einen Betrag von durchschnittlich
47.257 € erhöhen. Der durchschnittliche Zuschuss für die Jahre 2015 – 2017 lag
bei 37.333,34 Euro und wird sich aufgrund der (wie erläutert) erhöhten Ausgaben
in 2017 im Jahr 2017 auf 60.318,00 Euro laut Plan belaufen.
Für die Jahre 2015 und 2016 konnte ein
Überschuss von ca. 50.000,00 Euro (der genaue Jahresabschluss des
Wirtschaftsprüfers liegt noch nicht vor) erwirtschaftet werden. Dies war
möglich, da aufgrund der Schwangerschaft von jeweils 2 Mitarbeiterinnen
erhebliche Personalkosten eingespart werden konnten. Weiterhin konnten einmalig
Einnahmen im Bereich der Krankenkassen und Rentenversicherungen im Jahr 2016 in
Höhe von 98.000,00 Euro (statt 90.000,00 Euro) erzielt werden. Hierbei handelt
es sich jedoch um einmalige Fallzahlensteigerung im Jahr 2016, die keine
Erhöhung im Ansatz der Jahre 2018 – 2020 erlaubt, wie die Fallzahlen des Jahres
2017 bisher zeigen.
Aus diesen Überschussmitteln wurde mit Zustimmung
des Landkreises ein kostengünstiges Fahrzeug für die Suchtberatungsstelle
angeschafft. Hierdurch können Kosteneinsparungen von durchschnittlich jährlich
ca. 3.719,74 Euro erzielt werden, die den durchschnittlichen Zuschussbetrag für
die Jahre 2018 – 2020 um 3.719,74 Euro reduzieren.
Entsprechend dem für die Stiftung geltenden
Gemeinnützigkeitsrecht ist der restliche Überschuss jedoch innerhalb von 2
Jahren für zusätzliche Aufgaben entsprechend dem Zweck der Stiftung zu
verwenden und kann nicht zurückgelegt werden. Dies gilt, wenn ein
Zuschussbetrag nur jährlich gewährt wird. Erfolgt dagegen eine Bezuschussung
über 3 Jahre, so können in dem Zeitraum Überschüsse mit Fehlbeträgen verrechnet
werden. Der restliche Überschuss wird daher zur Reduzierung des Zuschusses bis
2020 verwendet.
Zu beraten ist,
ob
·
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der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention für die Haushaltsjahre 2018 – 2020
jeweils ein Zuschuss in Höhe von 331.418,77 € als Festbetrag
gewährt werden soll.
Finanzierung:
In der
Haushaltsplanung ist der von der Stiftung Edith Stein beantragte Zuschuss
vorsorglich bereits berücksichtigt worden.
Produkt:
P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Stiftung Edith Stein vom 03.08.2017 einschließlich Wirtschaftsplan 2018 – 2020