Betreff
Antrag der Gemeinde Essen auf Gewährung eines Zuschusses für die Erweiterung des kath. Kindergartens St. Marien in Bevern um eine Kindergartengruppe
Vorlage
V-JHA/17/097
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Gemeinde Essen wird für den Anbau einer weiteren Kindergartengruppe mit

25 Plätzen bei dem kath. Kindergarten St. Marien in Bevern ein Zuschuss in Höhe von 145.075,00 Euro bewilligt.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Essen hat mit Schreiben vom 09.03.2017 einen Zuschussantrag für die Einrichtung einer neuen Kindergartengruppe beim kath. Kindergarten St. Marien in Bevern gestellt. Bereits für das laufende Kindergartenjahr 2016/2017 wurde provisorisch eine dritte Vormittagsgruppe im Gymnastikraum untergebracht. Der Rat der Gemeinde hat nunmehr aufgrund des bestehenden Bedarfs beschlossen, dauerhaft eine dritte Vormittagsgruppe mit 25 Plätzen durch die Erweiterung des Kindergartens zu schaffen. Die Inbetriebnahme ist zum Kindergartenjahr 2018/2019 geplant.

 

Bezüglich der Bezuschussung von Neu- und Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg gilt der Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 11.02.2010, nach der Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten bezuschusst werden, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und der zuletzt ermittelten Frequentierung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen Gemeinde/ Stadt nicht ausreichen.

 

Bei der letzten Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung mit Stand 01.10.2016 wurde von einem 100%igen Kindergartenbesuch der Kinder im Alter von 3 – 5 Jahren ausgegangen. Unter Zugrundelegung dieses Schlüssels und der aktuellen Geburtenzahlen der Jahre 2013 bis 2015 wurde der mittel- bis langfristige Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Danach besteht bei der Gemeinde Essen ein Fehlbedarf an 39 Vormittagsplätzen, so dass die Voraussetzungen für die Bezuschussung des Erweiterungsbaus beim o.g. Kindergarten um eine weitere Regelgruppe erfüllt sind.

 

Bezüglich der Höhe des Landkreiszuschusses gilt der Kreistagsbeschluss vom 17.06.2003. Danach gewährt der Landkreis für Neubauten/ Erweiterungen mit Schaffung neuer Kindergartenplätzen einen Pauschalbetrag pro Platz entsprechend der jährlich vom statistischen Bundesamt Wiesbaden ermittelten und veröffentlichten prozentualen Steigerungsrate für Baugewerke.

Nach den Ermittlungen der Abteilung Hochbau des Schul- und Kulturamtes vom 21.11.2016 ist folgender pauschale Zuschussbetrag zugrunde zu legen:

Für kommunale und kirchliche Kindergärten                                 5.803,00 Euro pro Platz

 

Für den Kindergarten St. Marien in Bevern ergibt sich somit folgender Kreiszuschuss:

 

5.803,00 Euro x 25 Plätze =           145.075,00 Euro

 

 


Finanzierung:

Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

Zuweisung an Gemeinden für Neubau Kindergarten:

Haushaltsmittel werden für 2018 eingeplant