Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende
Beschlussfassung empfohlen:
Neu- und Erweiterungsbauten
von Kindergärten werden vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst, wenn unter
Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und einer 100%-Belegung oder
der tatsächlichen Belegung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in
der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 11.02.2010 bezüglich der Bezuschussung von Neu- und
Erweiterungsbauten in Kindergärten im Landkreis Cloppenburg den
Grundsatzbeschluss gefasst, dass eine Bezuschussung dann erfolgt, wenn unter
Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und der zuletzt ermittelten
Frequentierung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der
jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen. Sind ausreichend Vormittagsplätze
vorhanden, erfolgt keine Bezuschussung. Der Bedarf wird jährlich
fortgeschrieben und für die Berechnung zugrunde gelegt.
Für die aktuelle Ermittlung
für 2016/2017 wurden die Belegungszahlen der Kindergärten zum Stichtag
01.10.2016 (Kindergartenjahr 2016/2017) und die Geburtenzahl 2015 unter
Berücksichtigung der Zu- und Abgänge erfragt.
Die abgefragten
Belegungszahlen zum Stichtag 01.10.2016 – aufgeteilt nach Alter – wurden im
Verhältnis zu den Geburten im entsprechenden Jahr ausgewertet und hatten
folgende prozentuale Inanspruchnahme ergeben:
Jahrgang 2010 (6 Jahre) Geburtenzahl 1603 – Besuch
des Kiga = 142 = 8,86 %
Jahrgang 2011 (5 Jahre) Geburtenzahl 1589 – Besuch des
Kiga =1553 = 97,73 %
Jahrgang 2012 (4 Jahre) Geburtenzahl 1574 – Besuch
des Kiga =1538 = 97,71 %
Jahrgang 2013 (3 Jahre) - Geburtenzahl 1635 – Besuch des Kiga =1444 = 88,31 %
Jünger
als 3 Jahre Geburtenzahl
1792 – Besuch des Kiga = 136 = 7,58 %
Für die Berechnung, wie viele
Kinder anteilig den Kindergarten besuchen, können die 6-jährigen sowie die
unter 3-jährigen außer Betracht bleiben, da der Anteil der 6-jährigen aufgrund
der Änderung des Stichtages für die Schulpflicht (30.09. ab Schuljahr 2012/2013)
stark zurückgegangen ist und für Kinder unter 3 Jahren andere
Betreuungsmöglichkeiten (Krippe, Tagespflegeperson) zur Verfügung stehen.
Es wurde bereits in der
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.05.2017 mitgeteilt, dass der Nds.
Landesrechnungshof im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Planung der
Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen auf die Abstimmung der Planung mit den
Städten und Gemeinden hingewiesen habe. Zudem sei aus den Reihen des
Jugendhilfeausschusses um eine einheitliche Berechnung gebeten worden. Der
Arbeitskreis Soziales habe das Thema behandelt und vereinbart, dass der
Landkreis seine Berechnung in der bisherigen Form – jedoch unter Zugrundelegung
eines 100%igen Bedarfs von 3 Jahrgängen (3-5 Jahre) – vornehme und den Städten
und Gemeinden diese zur Abstimmung vorlege. Die Vertreter der Städte und
Gemeinden stimmten dem Vorschlag des Arbeitskreises Soziales in der HVB-Tagung
am 13.06.2017 zu, zukünftig grundsätzlich von einem 100%igen Kindergartenbesuch
aller drei Jahrgänge auszugehen. Trotzdem müsse auch der aufgrund der
bisherigen Erfahrungswerte zu erwartende Versorgungsgrad der einzelnen Gemeinde
und Städte dargestellt werden.
Nach Fertigstellung der
Planung wurde diese den Städten und Gemeinden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme
zur Verfügung gestellt.
Die
Kindergartenbedarfsplanung wurde, abgesehen vom zugrunde legen eines 100%igen
Bedarfs, im Gegensatz zu den Vorjahren etwas modifiziert. Zum einen wurden die
Integrationskinder und die Flüchtlingskinder in die Planung mit aufgenommen.
Des Weiteren wurde weiterhin der tatsächliche Versorgungsgrad, jetzt jedoch
bezogen auf die einzelne Stadt/ Gemeinde, neben dem 100%igen Bedarf
dargestellt.
Nach den o. g. Kriterien
ergibt sich ein Fehlbedarf an Vormittagsplätzen bei folgenden Gemeinden und
Städten: Gemeinde Barßel (14 Plätze), Gemeinde Cappeln (7 Plätze), Stadt
Cloppenburg (391 Plätze), Gemeinde Essen (39 Plätze), Stadt Friesoythe (70
Plätze), Gemeinde Garrel (51 Plätze), Gemeinde Lastrup (13 Plätze), Stadt Löningen
(37 Plätze), Gemeinde Molbergen (127 Plätze) und Gemeinde Saterland (20
Plätze). Insgesamt errechnet sich bei den Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg ein Defizit an
Vormittagsplätzen (insgesamt 561 Plätze).
Hinzuweisen ist darauf, dass
bei einigen Städten/ Gemeinden die berechneten Fehlplätze bzw. Überschüsse an
Vormittagsplätzen nach der derzeitigen tatsächlichen Belegung über dem 100%igen
Versorgungsgrad anhand der Geburtenzahlen liegen. Dies ergibt sich durch Zuzüge
von Familien mit Kindern – insbesondere EU-Bürger und Flüchtlingsfamilien -,
die bei den gemeldeten Geburtenzahlen der Städte und Gemeinden unberücksichtigt
waren. Eine Besonderheit besteht bei der Gemeinde Lindern, wo der tatsächliche
Versorgungsgrad über 108 % liegt und sich daraus ein Fehl von 9
Vormittagsplätzen ergibt. Bei einem Versorgunggrad von 100% ergibt sich
allerdings kein Fehlbedarf.
Bezogen auf den
Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 11.02.2010 sollte eine Bezuschussung des
Landkreises Cloppenburg erfolgen, wenn sich bei einer der beiden Berechnungen
(100%-Belegung oder tatsächliche Belegung) ein Fehlbedarf an Vormittagsplätzen
ergibt.
Neben den Belegungszahlen der
Kindergärten wurden zudem die Belegungszahlen der Kinderkrippen,
aufgeschlüsselt nach dem Alter der Kinder, abgefragt und in einer Aufstellung
der vorhandenen, im Bau oder in Planung befindlichen Kinderkrippen
zusammengefasst.
Zum
Erhebungsstichtag 01.10.2016 waren im Landkreis Cloppenburg 65 Krippengruppen
mit 963 Plätzen im Betrieb (2010: 16 Gruppen mit 253 Plätzen, 2011: 27 Gruppen
mit 405 Plätzen und 2012: 36 Gruppen mit 542 Plätzen, 2013: 47 Gruppen mit 707
Plätzen, 2014: 55 Gruppen mit 828 Plätzen, 2015: 56 Gruppen mit 844 Plätzen).
Anlagenverzeichnis:
Kindergartenbedarfsplanung
2016/2017 Übersicht
Kindergartenbedarfsplanung
2016/2017 Altersübersicht
Krippenstatistik
2016/2017
Geburtenzahlen
2005 bis 2015