Beschlussvorschlag:
Dem
Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, nach Vorlage der o.g. Voraussetzungen die Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für den Landkreis Cloppenburg beschränkt auszuschreiben.
Sachverhalt:
Die Stadt Cloppenburg beabsichtigt, die
Errichtung eines großflächigen Möbelmarktes außerhalb der städtebaulich
integrierten Lage mit einer Verkaufsfläche von mehr als 30.000 qm zuzulassen.
Der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente an der Verkaufsfläche soll ca.
2.800 qm betragen.
Der Landkreis Cloppenburg als Träger der
Regionalplanung und als untere Landesplanungsbehörde hat die raumordnerische und
landesplanerische Prüfung durchzuführen und hierzu eine Stellungnahme
abzugeben.
Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm
Niedersachsen (LROP-VO) Abschnitt 2.3, Ziffer 06 sind neue Einzelhandelsgroßprojekte
mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten auch außerhalb der städtebaulich
integrierten Lagen an verkehrlich gut erreichbaren Standorten innerhalb des
zentralen Siedlungsgebietes des Zentralen Ortes zulässig,
a)
wenn die Verkaufsfläche für zentrenrelevante
Randsortimente nicht mehr als 10% der Gesamtverkaufsfläche und höchstens 800 qm
beträgt oder
b)
wenn sich die Raumverträglichkeit eines größeren
zentrenrelevanten Randsortiments als 800 qm aus einem verbindlichen regionalen
Einzelhandelskonzept (REHK) ergibt und sichergestellt wird, dass der als raumverträglich
zugelassene Umfang der Verkaufsfläche für das zentrenrelevante Randsortiment
auf das geprüfte Einzelhandelsgroßprojekt beschränkt bleibt.
Da der Umfang der geplanten zentrenrelevanten
Randsortimente die genannte Schwelle überschreitet, ist die Aufstellung eines
regionalen Einzelhandelskonzeptes erforderlich, welches es bisher im Landkreis
Cloppenburg nicht gibt.
Als Träger der Regionalplanung und als untere
Landesplanungsbehörde ist der Landkreis für die Erarbeitung des Regionalen
Einzelhandelskonzeptes zuständig.
Seitens des beratenden Gutachters Stadt +
Handel werden von den möglichen Leistungsbausteinen eines Regionalen
Einzelhandelskonzeptes (REHK) die nachfolgend benannten Aspekte als
Mindestbestandteile für eine Beurteilung und Genehmigung des Vorhabens als
erforderlich angesehen:
·
Darstellung der Trends im Handel mit Vertiefung im
Bereich des Möbeleinzelhandels
·
Vollumfängliche Erfassung des
Einzelhandelsbestandes im LK Cloppenburg
·
Aufbereitung nachfrageseitiger Kennziffern sowie
Modellierung der sortimentsspezifischen Umsätze und Zentralitätskennwerte
·
Aufbereitung der wesentlichen Kennwerte und Daten
in Steckbriefen auf Ebene der Städte und Gemeinden
·
Ermittlung der Kongruenzräume (aperiodisch) für die
Mittelzentren im Landkreis Cloppenburg (gem. LROP-VO 2017 Abschnitt 2.3 Ziffer 03 Sätze 03 und 04)
·
Herleitung der relevanten Sortimentsliste für den
Landkreis Cloppenburg
·
Herleitung von Entwicklungspotenzialen für
ausgewählte Sortimente (Möbel, Randsortimente)
·
Prüfung einer möglichen Erweiterung des
Randsortimentsumfangs für das diskutierte Möbelvorhaben über die im LROP
festgelegten Schwellen (10 % Randsortimente; 800 m² VKF) gemäß LROP–VO 2017
Abschnitt 2.3 Ziffer 06b, unter Berücksichtigung sowohl der aktuellen Nachfrage
als auch der Angebotssituation in den Zentren
·
Gestaltung eines begleitenden
Kommunikationsprozesses
·
Aufbereitung eines Ergebnisberichtes
Der Gutachter Stadt + Handel schätzt dabei
den Kostenaufwand der o.g. Leistungen auf rd. 60.000 Euro brutto. Die Stadt
Cloppenburg soll mit 50% an den Kosten für das Regionale Einzelhandelskonzept
beteiligt werden.
Der zeitliche Aufwand für die
Erstellung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes liegt etwa bei ca. 9 Monaten
für die Projektbearbeitung (bis Abschluss
des verwaltungsintern abgestimmten Berichtsentwurfs) und ca. 3-4 Monate für das
Beteiligungsverfahren einschließlich politischer Beschlüsse.
Die Vergabe zur Erstellung eines Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) für den Landkreis Cloppenburg wird beschränkt ausgeschrieben.
Die beschränkte Ausschreibung
soll erfolgen, wenn das Vorhaben zwischen dem Rat der Stadt Cloppenburg und dem
Investor abschließend abgestimmt ist, vom Rat beschlossen wurde und eine
Kostenübernahmeerklärung seitens der Stadt vorliegt.
Finanzierung:
PSP-Element (Produkt)
P1.511000