Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Landkreis Cloppenburg übernimmt die ungedeckten Kosten der Emsländischen Eisenbahn GmbH für die Durchführung der Verkehrsleistungen auf der Strecke Ocholt-Sedelsberg unter Berücksichtigung der EU-beihilferechtlichen Grenzen, bis wieder eine für den wirtschaftlichen Betrieb der Strecke erforderliche Tonnage erreicht wird.
Sachverhalt:
Nach dem im Jahr 2001
zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Emsländischen Eisenbahn GmbH (EEB)
geschlossenen Vertrag zur Übernahme der Eisenbahnstrecke Ocholt-Sedelsberg
bestehen verbindliche Regelungen zur Sanierung und Unterhaltung der Strecke.
Der Landkreis Cloppenburg erstattet der EEB die ungedeckten Kosten für die
Sanierung und Instandhaltung der Eisenbahnstrecke Ocholt - Sedelsberg.
Eine Berücksichtigung der Aufwendungen für die Durchführung von
Verkehrsleistungen auf der Strecke ist in dem bestehenden Vertrag nicht
vorgesehen und war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch nicht
erforderlich, da seinerzeit eine für den wirtschaftlichen Betrieb der Strecke
erforderliche Tonnage von 80.000 t und damit Kostendeckung erreicht wurde.
In verschiedenen Gesprächen und zuletzt mit Schreiben vom 21.04.2017
erklärt die EEB, dass seit 2011 kein ausreichendes Transportvolumen in Höhe von
80.000 t auf der Strecke mehr erreicht wird; im Jahr 2016 lag das
Frachtaufkommen bei 61.813 t.
Als Folge reichen die Einnahmen aus Umsatzerlösen (Streckenentgelte)
nicht mehr aus, um die laufenden Betriebskosten für die Durchführung der Verkehrsleistungen
zu decken. Die EEB beantragt daher eine Bezuschussung der Kosten für die
Durchführung der Verkehrsleistungen, bis wieder eine ausreichende Tonnage auf
der Strecke erzielt wird.
Aufgrund der strategischen
Neuausrichtung bei einem bereits vorhandenen Verlader wird dieser die Tonnage
auf der Strecke perspektivisch um ca. 5.000 t jährlich erhöhen. Auch gibt es
Bestrebungen seitens der EEB, neue Verlader für die Strecke zu gewinnen bzw.
die Tonnage der bereits vorhandenen Verlader zu erhöhen. Zum jetzigen Zeitpunkt
reichen die Erlöse jedoch nicht für eine kostendeckende Durchführung der
Verkehrsleistungen aus.
Die angespannte wirtschaftliche Situation ist dem Landkreis in einer
Gegenüberstellung der Kosten und Einnahmen für die Verkehrsleistungen auf der
Strecke für das Jahr 2016 glaubhaft dargelegt worden.
Danach stehen den Kosten von insgesamt 281.005,30 Euro Einnahmen in Höhe
von 229.332,00 Euro gegenüber, so dass sich ein Defizit von 51.673,30 Euro ergibt.
Die Kosten setzen
sich wie folgt zusammen:
·
Verkehrsleistungen allg. (u. a. Personalkosten Treibfahrzeugführer,
Reparaturkosten Lok, Strom-/ Gaskosten Werkstatt)
·
Materialaufwand (u. a. Diesel )
·
Abschreibungen, betrieblicher Aufwand
·
Verwaltung
·
Anteilige jährliche Kosten für die Hauptuntersuchung der Lok
·
Trassenkosten Oldbg. – Ocholt
·
Trassenkosten Ocholt - Sedelsberg
Die Einnahmen werden insbesondere aus den Trassenentgelten erzielt;
weitere Einnahmen bestehen aus sonstigen Erlösen, sonstigen betrieblichen
Erträgen sowie in der Auflösung vom Sonderposten Anlagevermögen.
Eine Erhöhung der Einnahmen, insbesondere der Trassenentgelte wird
angestrebt, ist aber nur begrenzt möglich, da für diesen Fall zu befürchten
ist, dass vermehrt Verkehre aus Kostengründen auf die Straße verlagert werden
und die Tonnagen weiter sinken.
Bei Vertragsabschluss war beabsichtigt, die EEB von Eigenleistungen
ausdrücklich freizustellen.
Derzeit erfolgt der Betrieb der Strecke Ocholt-Sedelsberg jedoch zu Lasten
der weiteren von der EEB betriebenen Eisenbahnstrecken, der ihr teilweise
obliegenden Schülerbeförderung im Landkreis Emsland sowie der darüber hinaus
angebotenen Leistungen. Die EEB beantragt den Ausgleich des Defizites für die
Erbringung der Verkehrsleistungen auf der Strecke Ocholt - Sedelsberg, da
ansonsten diese Leistungen seitens der EEB mangels Wirtschaftlichkeit nicht
dauerhaft angeboten werden können.
Der Landkreis Cloppenburg hat mit den wiederholten Sanierungen und
Ertüchtigungen ein grundsätzliches Interesse an dem Erhalt der Eisenbahnstrecke
als Verkehrsinfrastruktur für die Wirtschaft bekundet. Eine Aufgabe des
Betriebes würde den Landkreisinteressen zuwiderlaufen.
Aufgrund des nachgewiesenen Defizits beim Betrieb der Strecke ist bis zum
(Wieder-)Erreichen einer ausreichenden Tonnage die Übernahme der ungedeckten
Kosten im Rahmen der Durchführung der Verkehrsleistungen vertretbar. Der
Kreisverwaltung werden dazu jährlich die erzielten Tonnagen auf der Strecke
sowie das entstandene Defizit nachgewiesen.
Bei der Bemessung der Ausgleichsleistungen werden die maßgeblichen EU-beihilferechtlichen Grenzen nach der De-minimis-Verordnung berücksichtigt werden. Für das Jahr 2016 bedeutet dies in Abhängigkeit von den von der EEB erhaltenen sonstigen Zuwendungen einen Ausgleichsbetrag in Höhe von rd. 40.000,00 bis 45.000,00 Euro.
Finanzierung:
Investives
PSP-Element
P1.571000.300