Betreff
1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
V-KA/17/367
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wird empfohlen, der Änderung der Hautsatzung in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen, so dass rechtswirksame Bekanntmachungen künftig in den Tageszeitungen „Münsterländische Tageszeitung“ und „Nordwest-Zeitung“ erfolgen.


Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 1 der aktuellen Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg werden Satzungen, Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen in den Tageszeitungen „Münsterländische Tageszeitung“, „Nordwest-Zeitung“ und „Generalanzeiger“ verkündet bzw. bekannt gemacht. Die Bekanntmachung in allen drei Tageszeitungen ist Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit. Ergänzend aber ohne Rechtwirkung wird die Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.lkclp.de bereitgestellt.

 

Bei der Veröffentlichung der zahlreichen Allgemeinverfügung im Zusammenhang mit dem Geflügelpestgeschehen in den letzten Monaten ist wiederholt festgestellt worden, dass verschiedene Allgemeinverfügungen nicht zeitgerecht bzw. gar nicht im Generalanzeiger veröffentlicht worden sind. Dies hat zur Folge, dass die Verfügungen verspätet oder zunächst gar nicht in Kraft getreten sind. Erst mit einem Nachholen der Veröffentlichung waren die Verfügungen wirksam.

Nachfragen beim Generalanzeiger haben ergeben, dass Verzögerungen bei der Veröffentlichung zu bestimmten Zeiten nicht vermieden werden können.

Da dies insbesondere für die Wirksamkeit und Umsetzung von Allgemeinverfügungen nicht akzeptabel ist, wird vorgeschlagen, den Generalanzeiger als rechtswirksames Veröffentlichungsblatt in der Hauptsatzung zu streichen. Eine Veröffentlichung im Generalanzeiger soll dann nur noch informatorisch sein.

 

Vorschlag für eine Neufassung von § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung:

 

§ 11

Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

(1)    Satzungen, Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen werden in den Tageszeitungen „Münsterländische Tageszeitung“, und „Nordwest-Zeitung“ und „Generalanzeiger“ verkündet bzw. bekannt gemacht. Ergänzend aber ohne Rechtswirkung wird die Bekanntmachung in der Tageszeitung „Generalanzeiger“ veröffentlicht und im Internet unter der Adresse www.lkclp.de bereitgestellt.

 

Der Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Änderung der geltenden Hauptsatzung ist als Anlage beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf 1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung