Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit
empfiehlt dem Kreistag, der Gewährung eines Zuschusses an die Musikschule für
den Landkreis Cloppenburg e. V. in Höhe von 570.000,00 € als
Festbetragszuschuss zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Landkreis Cloppenburg ist Mitglied des
Vereins „Musikschule für den Landkreis Cloppenburg e.V.“
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 07.11.2016 beantragt der Verein
einen Zuschuss für den Haushalt 2017 in Höhe von 570.000,00 € als
Festbetragszuschuss.
Nach Auffassung des Rechnungs- und
Kommunalprüfungsamtes des Landkreises ist eine Beteiligung an privatrechtlichen
Vereinen seitens des Landkreises nur dann zulässig, wenn die Haftungs- und
Einzahlungspflicht auf einen der Leistungsfähigkeit des Landkreises
angemessenen Betrag begrenzt wird. Über die Höhe des Zuschussbetrages ist daher
jährlich neu zu beschließen.
Nach der Satzung wird das Defizit des
Vereins bis zur Höhe von 500.000,00 €
hälftig von den Städten/Gemeinden und dem Landkreis getragen.
Den über 500.000,00 € hinausgehenden
Defizitbetrag übernimmt laut Satzung der Landkreis zu 100 %.
Der auf die Städte und Gemeinden entfallende
Defizitanteil von 250.000,00 € wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl
und der jeweiligen Zahl der Musikschüler in den Städten und Gemeinden
aufgeteilt.
In seiner Sitzung
am 17.12.2015 beschloss der Kreistag, der Musikschule für den Landkreis Cloppenburg
e. V. für das Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 570.000,00 EUR als
Festbetragszuschuss zu gewähren.
Der Zuschussbetrag
in Höhe von 570.000,00 € ist im Haushaltsplan 2017 veranschlagt.
Finanzierung:
Anlagenverzeichnis:
Schreiben der Musikschule des Landkreises Cloppenburg e.V. vom 07.11.2016 über den Zuschussbedarf für 2017