Betreff
Antrag des Kreissportbundes Cloppenburg e.V. (KSB) auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme - Mehrgenerationen Fitnessparcours - auf dem ehemaligen Spielplatz der Sportschule Lastrup
Vorlage
V-KUL/16/078
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss, der Gewährung eines Zuschusses an den KSB in Höhe von 25.000,00 € zuzustimmen.

 

Alternativ:

Der Ausschuss für Kultur- und Freizeit empfiehlt dem Kreisausschuss, den Antrag des KSB auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 25.000,00 € abzulehnen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreissportbund Cloppenburg e.V. (KSB), vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Richard Diekmann, hat hier am 02.08.2016 einen Antrag auf Förderung einer Sportstättenbaumaßnahme - Errichtung eines Mehrgenerationen Fitnessparcours - auf dem Gelände der Sportschule Lastrup gestellt. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Laut Antrag ist die Anschaffung von 14 Geräten für die Kraft, Dehnung, Beweglichkeit und Koordination mit 14 Stationsschildern und einem Einleitungsschild sowie die Anschaffung von 7 Geräten für Kleinkinder beabsichtigt.

Die Gesamtausgaben für diese Baumaßnahme betragen laut Angabe des KSB insgesamt 125.000,00 €.

Beim Landkreis beantragt der KSB einen Zuschuss in Höhe von 25.000,00 € (20% von den Gesamtkosten).

 

Nach den Richtlinien des Landkreises Cloppenburg für die Förderung des Sports, in der Fassung vom 01.01.1993, zuletzt geändert am 07.05.2013, ist das Ziel dieser Richtlinie, die Sportvereine im Landkreis Cloppenburg durch Gewährung einer finanziellen Förderung zu unterstützen. Damit sollen Sportvereine in die Lage versetzt werden, bei einem förderfähigen sportfachlichen Bedarf für die Aufrechterhaltung

oder Ausweitung sportlicher Aktivitäten dringend notwendige Sportstättenmaßnahmen durchführen zu können.

 

Da die Richtlinien des Landkreises Cloppenburg für die Förderung des Sports sich ausschließlich auf die Sportvereine im Landkreis Cloppenburg beziehen, sind sie auf den Antrag des KSB nicht anwendbar.

Die Richtlinien könnten höchstens als Maßstab für die Höhe einer eventuellen Bezuschussung herangezogen werden. Nach den Richtlinien werden derartige Maßnahmen, wie vom KSB geplant, mit einem Satz von 20 % gefördert.

 

Vom Kreistag ist demnach zu entscheiden, ob, und falls ja, in welcher Höhe hier eine Förderung erfolgen soll.

 

Mittel im Haushalt 2017 für Sportfördermaßnahmen sind veranschlagt.

 

Die Gemeinde Lastrup will sich mit einem Zuschuss von 20.000,00 € an dem Vorhaben beteiligen. Voraussetzung hierfür ist aber lt. Beschluss der Gemeindegremien, dass sich auch der Landkreis Cloppenburg mit mindestens 20.000,00 € an dem Vorhaben beteiligt.

 

 


Finanzierung:

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag Kreissportbund Cloppenburg e.V. vom 05.08.2016 mit Anlagen