Betreff
Sanierung der Eisenbahnstrecke Ocholt- Sedelsberg
Vorlage
V-PLA/16/151
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Um die Eisenbahnstrecke langfristig als Verkehrsinfrastruktur vorzuhalten, wird vorgeschlagen, der notwendigen Sanierung der vorrangig eingestuften Abschnitte in den Jahren 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel zuzustimmen und eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von bis zu 180.000,00 € im Haushalt 2018 vorzusehen.

 


Sachverhalt:

 

Nach den Vorgaben der Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) hat die Emsländische Eisenbahn (EEB) der LEA das fortzuschreibende Oberbauprogramm (Invest- und Bauplan) für die nächsten Jahre vorzulegen.

Dazu hat die EEB mit Zustimmung des Landkreises Cloppenburg die ConTrack Consulting-Gesellschaft für Schienenbahnen mit der Begutachtung von Abschnitten der Strecke Ocholt-Sedelsberg beauftragt.

 

Auf der Strecke erfolgten in den Jahren 2001/2002 umfangreiche, durch das Land Niedersachsen geförderte Oberbauertüchtigkeitsmaßnahmen. Zur Reduzierung des Kostenaufwandes wurden verschiedene, zum damaligen Zeitpunkt noch ausreichend betriebssichere Abschnitte ausgespart. Bei diesen Abschnitten handelt es sich insbesondere um Stahlschwellenabschnitte, teilweise aus dem Jahr 1929. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und der betrieblichen Belastung haben die vorgenannten Oberbaustoffe nunmehr die Grenze der Nutzungsdauer erreicht, so dass zusätzlich zu den in den letzten Jahren erfolgten Sanierungen weitergehende Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich werden.

 

Das Planungsbüro hat die Maßnahmen dabei in 2 Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Die als vorrangig eingestuften Abschnitte sind in den Jahren 2017/2018 zu ertüchtigen; die noch nicht an der Grenze der Betriebssicherheit befindlichen Abschnitte sowie verschiedene Brücken sind ab 2020 zu sanieren. 

 

In den als vorrangig bewerteten Streckenabschnitten sind Schwellen abgängig, kraftschlüssige Verspannungen zur Schiene sind bereits stark eingeschränkt und in einigen Abschnitten ist eine komplette Oberbauertüchtigung (Erneuerung von Schiene, Schwelle, Schotter) notwendig.


Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen und Streckenabschnitte:

 

1) Sanierung Streckengleise

 

Abschnitt

Länge (m)

Maßnahme

Bereich Ramsloh

 

525

 Gleiserneuerung

Bereich

Ramsloh – Strücklingen

870

Gleiserneuerung (inkl. Bahnübergänge)

Bereich Strücklingen

 

270

Schwellenerneuerungen

Elisabethfehn

Bahnübergang K 145 bis Bahnübergang Schleusenstr.

 

 

80

Einzelschwellenwechsel

und

Schwellenerneuerung

Bereich Barßel

830

 

Schienenwechsel,

Gleiserneuerungen (inkl. 3 Bahnübergänge)

 

Bereich Godensholt

 

370

Gleiserneuerung

Bereich Ocholt

 

528

Bahnübergang K 336 erneuern

 

2) Sanierung Umfahrungsgleise

 

Abschnitt

Länge (m)

Maßnahme

Bereich Sedelsberg

250

Gleiserneuerung

Bereich Scharrel

215

Gleiserneuerung

Bereich Ramsloh Umfahrung

160

Schwellenerneuerung

Bereich Ramsloh Prellbock-gleis

180

Schwellenerneuerung mit Bahnübergang

Bereich Strücklingen

125

Gleiserneuerung

 

3) Sanierung Weichen

 

Abschnitt

Länge (m)

Maßnahme

Bereich Sedelsberg,

Weichen 1, 2,4,5 und 6

Jeweils 27

Kompletterneuerung, Schwellenerneuerung bzw. tlw. Schwellenerneuerung

Bereich Torfwerk

27

Lückenschluss

Bereich Scharrel

27

Kompletterneuerung

 

Die Gesamtinvestitionskosten (einschl. Planungskosten und örtliche Bauüberwachung) werden für den Zeitraum 2017/2018 auf rd. 1.800.000,00 € (einschl. Planungskosten, Kosten für die örtliche Bauüberwachung) beziffert.

(Informationshalber: Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ab 2020 ergeben sich nach derzeitigem Stand Kosten in Höhe von 1.993.420,00 €.)

 

 

Zwischen der EEB und dem Landkreis Cloppenburg ist gemäß Vertrag v. 06.02./20.02.2001 zuletzt geändert am 30.07.2015 folgendes geregelt:

 

-           „Wenn die Kosten für eine Einzelmaßnahme mehr als 30.000 € betragen, hat die EEB vor Baubeginn die schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.

-           Die EEB ist verpflichtet, alle Aufgaben, die mit der Schieneninfrastruktur im Zusammenhang stehen und aus eisenbahnrechtlicher Sicht notwendig sind, zu erfüllen.

-           Die EEB ist verpflichtet, mögliche Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.

-           Der Landkreis gewährt einen Zuschuss in Höhe der durch die Zuschüsse Dritter nicht gedeckten Kosten, die der EEB für die Instandsetzung entstehen.

-           Der Landkreis ist verantwortlich für die Einholung von Zuschüssen, die die Kommunen und Verlader gewähren“.

 

 

Sämtliche Sanierungsmaßnahmen erfüllen grundsätzlich die Förderbedingungen des Schienengüterfernverkehrsgesetzes (SGFFG) des Bundes; ebenso liegen die Voraussetzungen für die Förderung von Investitionen von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen des Landes Niedersachsen vor, so dass insgesamt eine Förderung von 90 % möglich ist. Diese Förderungen sind allerdings abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Bundes und des Landes.

Die EEB beabsichtigt, zum Antragsstichtag 01.02.2017 entsprechende Anträge an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) und an das Eisenbahn-Bundesamt zu richten. Gleichzeitig bittet die EEB den Landkreis um Übernahme der Restfinanzierung in Höhe von 10%, d. h. rd. 180.000,00 €. Die EEB selbst wird – wie bei früheren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahen - keine Kofinanzierungsmittel bereitstellen. Erfahrungsgemäß werden die Förderbescheide des Bundes und des Landes erst so spät erteilt, dass eine Abwicklung der Maßnahme im lfd. Jahr kaum noch möglich ist. Insofern wird die EEB im Jahr 2017 keine Zahlungen beim Landkreis Cloppenburg anfordern; diese werden erst im Jahr 2018 in Anspruch genommen.

Um die Förderanträge hinsichtlich der als besonders dringlich eingestuften Abschnitte rechtzeitig Anfang 2017 stellen zu können, ist jedoch bereits jetzt die Zustimmung der Kreisgremien einzuholen.

 

 

Um den Finanzierungsanteil des Landkreises in Höhe von 180.000,00 € zu reduzieren, müssten nach Möglichkeit wie bei vorangegangenen Sanierungsmaßnahmen finanzielle Unterstützungen Dritter eingeworben werden.

Eine finanzielle Beteiligung der Verlader und Nutznießer der Strecke kann für diese Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Zusage von „beitragsfreien Zeiträumen“ nicht eingeworben werden.

 

Der Landkreis Ammerland, auf dessen Gebiet ein Teil der Sanierung erfolgen muss, hat bei den vergangenen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen stets eine Beteiligung abgelehnt. Ob die Stadt Westerstede, die sich an der im Jahr 2016 durchgeführten Oberbausanierung mit einem Betrag von 10.000,00 € beteiligt hat, erneut eine Zuwendung gewähren wird, wird nach der Förderentscheidung von Bund und Land erfragt. Ebenso wird die Beteiligung der Belegenheitskommunen Barßel und Saterland an der Maßnahme geklärt.

 

 

Im Zusammenhang mit der notwendigen Sanierung der Eisenbahnstrecke wird ergänzend auf folgendes hingewiesen:

 

-           Mit den Fördermitteln des Bundes ist eine 25-jährige und mit den Mitteln des Landes eine 10-jährige Zweckbindungsfrist verbunden. Die EEB hat dementsprechend bereits eine 25-jährige Vertragsverlängerung mit dem Landkreis Cloppenburg eingefordert. Damit würde der Vertrag dann erst 2043 enden. Bis dahin –so die EEB- müsste die Strecke betriebsbereit vorgehalten werden. Der Landkreis wäre somit langfristig zur Unterhaltung verpflichtet. (Im „Worst-case“ d. h. ohne Betrieb auf der Strecke würden die Unterhaltungskosten geschätzt 25.000 – 50.000 € jährlich betragen).

-           Wesentliche Nutzer der Eisenbahnstrecke sind Torfabbauunternehmen, deren Abbaugenehmigungen in weiten Teilen bis 2025 auslaufen werden. Die EEB ist jedoch bestrebt, die Tonnage auf der Strecke zu erhöhen und weitere Nutzer anzuwerben.

 

 

Mit den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Zielsetzungen des Landkreises (trimodale Anbindung des c-port, ÖPNV, Verlagerung von Verkehren von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger, Erhöhung der Standortattraktivität des Landkreises für Neuansiedlungen) dürfte die dauerhafte Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur nach Ansicht der Verwaltung vereinbar sein.

 


Finanzierung:

PSP-Element (Produkt)

P1.571000.300