Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die „allgemeine Vorschrift“ in der vorliegenden Entwurfsfassung ist zu beschließen und bis zum 31.12.2016 bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Der niedersächsische Landtag hat 26.10.2016 im Rahmen einer Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) eine Nachfolgeregelung zu § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verabschiedet. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Neuregelung der Verteilung/Auszahlung der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre (rabattierte Fahrkarten) an Verkehrsunternehmen.

 

Bislang wurden die Ausgleichsmittel - bemessen nach den Fahrplankilometern - von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) - entsprechend bestehender Verträge, die inzwischen von der LNVG zum 31.12.2016 gekündigt wurden - zweimal jährlich direkt an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt.

 

Die Gesetzesänderung war erforderlich, da die bisherigen Regelungen nicht den EU-rechtlichen Beihilferegelungen (EU-Verordnung 1370/2007) entsprachen.

 

Ab dem 01.01.2017 wird mit der Kommunalisierung der Ausgleichsmittel eine Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabeverantwortung bei den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger (Landkreise, kreisfreie Städte, Region Hannover) hergestellt.

 

Nach der Anlage zum vorbezeichneten Gesetzentwurf entfallen im Jahr 2017 Ausgleichsmittel in Höhe von rund 1.715.000 Euro - auf Basis der im Jahr 2015 von der LNVG ausgezahlten Ausgleichsmittel - auf den Landkreis Cloppenburg. Zudem beabsichtigt das Land den ÖPNV-Aufgabenträgern zum bisherigen landesweiten Gesamtvolumen der Ausgleichmittel (rund 90.000.000 Euro) ab dem Jahr 2017 weitere 20.000.000 Euro für zusätzliche Investitionen in den ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Hiervon entfallen nach der Anlage zum Gesetzentwurf rund 335.000 Euro auf den Landkreis Cloppenburg.

 

Die ÖPNV-Aufgabenträger haben die Aufgabe, bis zum 01.01.2017 - unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 - eine Regelung für die künftige Verteilung/Auszahlung der Ausgleichsmittel an die Beförderungsunternehmen zu schaffen.

 

Hierfür sind unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Verordnung 1370/2007 verschiedene Varianten/Modelle denkbar.

Die Kreisverwaltung hat insoweit unter Schilderung der Sach- und Rechtslage Anfang Juli 2016 drei Beratungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebots zur Schaffung einer kommunalen Regelung ersucht.

 

Im September 2016 wurde unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ein entsprechender Auftrag an die Beratungsgesellschaft Roedl & Partner (Nürnberg/Hamburg), die vom Nds. MW bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs beratend hinzugezogen worden war, vergeben.

Im Austausch mit den Verkehrsunternehmen wurde inzwischen von der Beratungsgesellschaft Roedl & Partner der Entwurf einer kommunalen Regelung in Form einer sogenannten „allgemeinen Vorschrift“, die rechtlich eine Satzung darstellt, ausgearbeitet. Der Entwurf der „allgemeinen Vorschrift“ wird nachgereicht.

 

Da mehrere kreisgrenzen-überschreitende Buslinien existieren, erfolgte die Ausarbeitung der „allgemeinen Vorschrift“ in enger Abstimmung mit dem Landkreis Vechta.

Die Bekanntmachung der Satzung muss bis zum 31.12.2016 erfolgen.

 

Herr Niemann von der Beratungsgesellschaft Roedl & Partner wird in der Sitzung näher zur Thematik ausführen und den ausgearbeiteten Entwurf  der „allgemeinen Vorschrift“ vorstellen.

 


 

Anlagenverzeichnis

 

Entwurf “allgemeine Vorschrift”