Betreff
Antrag der PARLOS gemeinnützige GmbH auf Gewährung eines Zuschusses für 2011 für die DROBS in Cloppenburg
Vorlage
V-SOZ/10/009
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die PARLOS gemeinnützige GmbH, Huntestraße 20, 26135 Oldenburg beantragt mit Schreiben vom 02.08.2010 für die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von 89.242,34 €.

 

Die Drogenberatungsstelle DROBS in Cloppenburg übernimmt Aufgaben im Bereich der Versorgung, Beratung und Behandlung für Gefährdete und Abhängige von überwiegend illegalen Drogen im Gesamtversorgungssystem des Landkreises Cloppenburg.

 

Dafür ist 1994 eine niedrigschwellige Kontaktstelle als Teil des sozialpsychiatrischen Versorgungsangebotes im Landkreis Cloppenburg eingerichtet worden. Diese unterstützt insbesondere die Drogensozialarbeit der psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstelle der Stiftung Edith Stein durch das Vorhalten freizeitorientierter und versorgungsspezifischer Angebote. Zusätzlich übernimmt die DROBS die Aufgaben der Aids-Beratung im Zusammenhang mit der Betreuung der Drogenabhängigen im Rahmen des niedrigschwelligen Angebotes. Diese wird im Rahmen einer Abordnung von der Aids-Fachkraft des Gesundheitsamte zu mindestens 50 % ihrer Vollzeitstelle wahrgenommen.

 

2005 erfolgte durch die DROBS eine Aufgabenerweiterung und Personalaufstockung um ½ Stelle zur migrantenspezifischen Integrationsberatung für drogengefährdete Spätaussiedler im Landkreis Cloppenburg.

 

Ab 2008 veränderte die DROBS ihre personelle Besetzung dahingehend, dass ½ Stelle eines Diplom-Sozialarbeiters als Einrichtungsleiter und eine ½ Stelle einer Diplom-Sozialwissenschaftlerin eingerichtet wurde. Gleichzeitig wurde der Stellenanteil für die russischsprachige Integrationskraft für Migranten auf eine ¾ Stelle angehoben wurde. Zusätzlich wird ggf. ein Zivildienstleistender eingesetzt.

 

Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 18.12.2007 wurde dem neuem Konzept für die DROBS Cloppenburg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Jugendberatung, -therapie und –weiterbildung e.V. für die Dauer von 3 Jahren zu schließen. Gleichzeitig beinhaltete der Beschluss die Bezuschussung der Personalkosten in 2008 in Höhe von 76.252,00 € sowie der Sachkosten in 2008 in Höhe von bis zu 20.000,00 €. In der Vereinbarung wurde eine Erhöhung der Personal- und Personalnebenkosten um die prozentuale tarifliche Steigerung der Vergütung im öffentlichen Dienst sowie außerdem eine jährliche Erhöhung der laufenden Sachkosten um die Prozentpunkte des Preisindexes für die Lebenshaltung vorgesehen.

 

Eine zahlenmäßige Auswertung der Jahresberichte aus 2007 – 2009 ist als Anlage beigefügt. Daraus sind keine gravierenden Änderungen der Klientenzahlen ersichtlich.

 

Ab dem 01.04.2010 gründete der Verein Jugendberatung, - therapie und –weiterbildeung e.V. zusammen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. die PARLOS gemeinnützige GmbH. Die PARLOS gemeinnützige GmbH ist als Rechtsnachfolger verpflichtet, die Aufgaben entsprechend der Vereinbarung vom 03.01.2008 mit der Jugendberatung,- therapie- und weiterbildung e.V. ordnungsgemäß zu erfüllen. Da entsprechend dem o.a. Beschluss des Kreistages die zur Zeit gültige Vereinbarung nach 3 Jahren zum 01.01.2011 neu abzuschließen ist, wird die zukünftige Vereinbarung mit dem neuen Träger PARLOS abgeschlossen werden.

 

Im SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) werden allerdings ab 01.01.2011 die sogenannten kommunalen Eingliederungsleistungen, zu denen auch die Suchtberatung gehört, für Arbeitslosengeld II Empfänger kraft Gesetzes auf die künftige gemeinsame Einrichtung (Jobcenter = Nachfolgeorganisation der ARGE) übertragen.

 

In § 44 b SGB II der neuen Fassung ist geregelt, dass die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben auch durch die Träger wahrnehmen lassen kann. Die Entscheidung über die Aufgaben(rück)übertragung trifft innerhalb der gemeinsamen Einrichtung die paritätisch besetzte Trägerversammlung. Die mit der Agentur für Arbeit angelaufenen Gespräche über das neue Jobcenter haben gezeigt, dass es hinsichtlich der kommunalen Eingliederungsleistungen im SGB II ab 2011 bei der bisherigen Regelung bleiben kann.

Es kann somit davon ausgegangen werden, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung in der konstituierenden Sitzung im Januar 2011 auch die Suchtberatung nach SGB II auf den Landkreis (zurück-) übertragen wird.

 

Entsprechend dem anliegendem Haushaltsplan für 2011 fallen Personalkosten von insgesamt 81.145,72 € sowie Sachkosten von 23.910,00 € an. Abzüglich der zu erwartenden Erträge verbleibt ein Zuschussbedarf für 2011 durch den Landkreis Cloppenburg in Höhe von insgesamt 89.242,34 €.

 

Tatsächlich wurde für die Arbeit der DROBS in Cloppenburg im Haushaltsjahr 2008 ein Zuschuss in Höhe von 82.837,66 €, in 2009 in Höhe von 89.087,74 € sowie in 2010 in Höhe von 86.287,74 € gewährt.

 

Es ist zu beraten, ob der PARLOS für die DROBS in Cloppenburg

 

§         für das Haushaltsjahr 2011 ein Kreiszuschuss in der beantragten Höhe von 89.242,34 € gewährt werden soll

§         der Zuschuss zunächst nur für das Haushaltsjahr 2011 oder bereits für die Haushaltsjahre 2011 – 2013 bewilligt werden soll

§         der Zuschuss als Defizitausgleich oder als Festbetrag gewährt werden soll

 

 


Finanzierung:

 

Für die Haushaltsplanung 2011 ist der für die Beratungsstelle DROBS beantragte Zuschuss vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt: P1.367500 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen

 


Anlagenverzeichnis:

 

§                     Haushaltsplan 2011

§                     Auswertung Jahresberichte der DROBS 2007 – 2009