Betreff
Mensabetrieb an Schulen in Kreisträgerschaft - Zuschussgewährung
Vorlage
V-SCHUL/16/091
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, der Umsetzung individueller
    Lösungen für die jeweiligen Standorte zuzustimmen.

2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, zukünftig individuellen Lösungen,
    die auch einen Personalkostenzuschuss und einen Essenszuschuss beinhalten
    können, jeweils angepasst auf die örtlichen Verhältnisse, zuzustimmen.

3. Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss die Verwaltung damit zu
    beauftragen, für die Mensa am CAG / BBS a. M. unter den genannten Bedingungen
    einen Betreiber zu ermitteln und eine öffentliche Ausschreibung/Interessensbekundung
    durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

In der Schulträgerschaft des Landkreises Cloppenburg stehen folgende Mensen, in denen ein vollwertiges Mittagessen ausgegeben wird bzw. werden könnte:

 

Schule

Schulform

Schüleranzahl

(Vollzeit)

Schüleranzahl

(Teilzeit)

Kooperation

Verpachtet bzw. Caterer

CAG

Gymnasium

1358

0

BBS a. M.

Nein

AMG

Gymnasium

1055

0

Nein

Ja

LSG

Gymnasium

476

0

Gemeinde Saterland

Ja

CGL

Gymnasium

767

0

Stadt Löningen

Ja

BBS a. M.

Berufsschule

1531

1248

CAG

Nein

BBS Friesoythe (Thüler Str.)

Berufsschule

389

218

Nein

Schülerfirma

 

Die Anzahl der jeweils in einer Mensa ausgegeben Mahlzeiten schwankt zwischen 10 und bis zu 50 pro Tag.

 

Die Mensen sind unterschiedlich betrieben. Teilweise sind sie entgeltlich verpachtet, teilweise gegen Erstattung der laufenden Kosten unentgeltlich überlassen und teils gänzlich von Zahlungen freigestellt.

 

Kioske werden in folgenden Schulen des Landkreises betrieben:

 

Schule

Schulform

Schüleranzahl

(Vollzeit)

Schüleranzahl

(Teilzeit)

Zusammen mit einer/der Mensa

CAG

Gymnasium

1358

0

Nein *1)

AMG

Gymnasium

1055

0

Ja

CGL

Gymnasium

767

0

Nein

BBS a. M.

Berufsschule

1531

1248

Nein

BBS a. M.

(Löningen)

Berufsschule

43

56

Nein

BBS Technik

Berufsschule

846

1657

Nein *2)

BBS Friesoythe

(Thüler Str.)

Berufsschule

389

218

Nein

BBS Friesoythe

(Scheefenkamp)

Berufsschule

259

279

Nein

 

*1) Nicht zusammen mit einen vollwertigem Mittagstisch.

*2) Es werden jedoch warme Speisen verabreicht.

 

Diese sind teilweise gegen Entgelt verpachtet, pachtfrei gestellt, erstatten die Nebenkosten mittels einer Pauschale oder aber sie werden spitz abgerechnet.

 

Bei allen Betreiberformen wurde auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt.

 

So werden z. B. in Kiosken die lediglich belegte Brötchen verkaufen oder Ähnliches keine Spitzabrechnungen für die Nebenkosten durchgeführt. Wiederum sind bei energieintensiven Kiosken die Nebenkosten umgelegt, damit eine gerechte Kostenverteilung erreicht wird.

 

Bei der Frage einer Pachtzahlung wurde bisher u. a. darauf abgestellt, ob in der jeweiligen Schulform Schüler anwesend sind, die über selbsterwirtschaftete Einkünfte verfügen. Auch ist entscheidend, ob mit dem jeweiligen Betrieb außerschulische Veranstaltungen abgedeckt werden und somit weitere Einkünfte erzielt werden können. Kleine durch Hausmeister betriebene Kioske sind von sämtlichen Zahlungen befreit.

 

 

 

Derzeit ist als einziges die Gemeinschaftsmensa des CAG und der BBS a. M. nicht an einen Caterer verpachtet der ein vollwertiges Mittagessen serviert. Gleichwohl ist der damit zusammenhängende Kiosk verpachtet, wodurch eine gewisse Grundversorgung sichergestellt ist. Zudem werden dort auch kleinere warme Speisen verkauft.

 

Es wurde bereits mehrfach versucht einen geeigneten Betreiber zu finden, leider bisher ohne Erfolg.

 

Im Rahmen einer Markterkundung wurden die möglichen Kosten für den Betrieb der Mensa ermittelt, ohne den dazugehörigen Kiosk. Zugrunde gelegt wurden 200 Mahlzeiten pro Tag und ein maximaler Abgabepreis an die Schüler von 3,50 € pro Mahlzeit. Sofern man die Kosten des Ausgabepersonals übernimmt und einen geringen Zuschuss für jede Mahlzeit übernehmen würde, würden ca. 40.000,00 € jährlich an Kosten anfallen.

 

Eine Umfrage ergab, dass bei umliegenden Landkreisen kein eigenes Ausgabepersonal eingestellt wurde und auch keine Erstattung der Kosten dieses Personals erfolgt. Oftmals werden hier die Erträge aus den zugehörigen Kiosken zur Finanzierung des jeweiligen Ausgabepersonals genutzt.

 

Gleichwohl ergab eine weitere Umfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, dass diese größtenteils eigenes Ausgabepersonal eingestellt haben. Dieses erscheint jedoch für den Landkreis Cloppenburg nicht wirtschaftlich, da kreisangehörige Kommunen ihr Personal innerhalb des Gemeindegebiets flexibel einsetzen können, wobei jedoch bei den kreiseigenen Schulen eine erhebliche räumliche Entfernung zwischen den verschiedenen Standorten besteht.

 

Auch erfolgt in einigen kreisangehörigen Kommunen in unterschiedlicher Höhe eine Bezuschussung des Essens. Hier liegt jedoch kein einheitliches Bild vor.

 

Grundsätzlich sollte angestrebt werden flexible Lösungen für die jeweiligen Standorte zu finden. Dies erscheint insofern notwendig, um frühzeitig reagieren zu können und zukünftig Kooperationen mit den Kommunen zu intensivieren, zwecks Erzielung wirtschaftlicher Ergebnisse.

 

Für die Mensa am CAG/BBS a. M. sollte eine Bezuschussung des Essens und/oder die Übernahme der Personalkosten erfolgen, damit ein Betreiber gefunden werden kann. Zur Kostensenkung sollte eine gemeinsame Vergabe mit dem Betrieb des Kiosk anvisiert werden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass vergaberechtlich vor einer Zuzahlung bzw. Neuvergabe eine Ausschreibung erfolgen muss, damit der wirtschaftlichste Anbieter zum Zuge kommen kann.