Betreff
Antrag auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses für das kirchliche Gymnasium "Liebfrauenschule" Cloppenburg (ULF)
Vorlage
V-SCHUL/16/089
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag, aufgrund des Antrages der Schulstiftung St. Benedikt, Vechta, auf Zahlung eines höheren Sachkostenzuschusses für das Gymnasium ULF in Cloppenburg ab dem Schuljahr 2016/2017, einem Sachkostenzuschuss in Höhe von 350,00 € je Schüler und Jahr zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Schulstiftung St Benedikt, Vechta, hat als Schulträger des Gymnasiums ULF mit Schreiben vom 15.12.2015 einen Antrag auf Erhöhung des Sachkostenzuschusses gestellt.

 

Im Einzelnen wird auf den beigefügten Antrag und die dortige Antragsbegründung sowie die weiteren Anlagen zum Antrag verwiesen.

Die Unterlagen bezüglich des Antrages auf Bezuschussung der geplanten Baumaßnahmen wurden entnommen.

 

Zwischen dem Landkreis Cloppenburg und der Schulstiftung besteht eine Vereinbarung, dass das Gymnasium ULF höchstens mit 4 Zügen geführt werden darf.

 

Der Landkreis zahlt für das ULF ab dem Jahre 1996 pauschal jährlich einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 140.605,27 € (entspricht 275.000,00 DM). Bis 1996 wurde noch ein geringerer Betrag gezahlt.

 

Die Schülerzahl des ULF im Schuljahr 2015/2016 beträgt 943. Aufgrund der Wiedereinführung des G 9 ist mit einem Anstieg der Schülerzahlen auf ca. 1.000 SchülerInnen zur rechnen.

 

Bei ca. 1.000 Schülern wird somit vom Landkreis ein Zuschuss in Höhe von

140,00 € je Schüler und Jahr gewährt.

 

Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft im Sekundarbereich I zum 01.01.1985 auf die Städte und Gemeinden gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Zuweisungen zu den Schulen gem. § 118 Nds. Schulgesetz.

 

Nach § 118 NSchG sind Zuweisungen mindestens in Höhe von 50 % und höchstens zur Höhe von 80 % zu gewähren.

 

An die Städte und Gemeinden zahlt der Landkreis jährlich einen Sachkostenzuschuss für den Sekundarbereich I in Höhe von insgesamt 2.997.653,17 €.

Der Pauschalbetrag von 2.997.653,17 € wird durch die Gesamtschülerzahl der sich an den Schulen der Städte und Gemeinden im Sek I Bereich befindlichen Schüler geteilt und dann nach den Schülerzahlen wieder auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt.

 

Im Haushaltsjahr 2015 ergab sich nach der Teilung ein Betrag von 355,42 € je Schüler, im Jahr 2016 ergibt sich ein Betrag in Höhe von 345,35 € je Schüler.

 

Der Landkreis Vechta zahlt nach dem von der Stiftung vorgelegten Vertrag vom 26.11.2013 ab dem 01.08.2013 an die Stiftung für das ULF Vechta einen jährlichen Zuschuss von 550,00 € je Schüler und Jahr, aber nur für Schüler aus dem Landkreis Vechta (Landkreis Cloppenburg hat seinerzeit auf eine Anfrage der Stiftung eine Zahlung für Schüler des ULF Vechta aus dem Landkreis Cloppenburg abgelehnt).

 

 

Bei einer „Angleichung der Finanzierung im Oldenburger Münsterland“, wie von der Stiftung angeregt, hätte der Landkreis Cloppenburg somit jährlich 550.000,00 € in den Sekundarbereichen I und II an die Stiftung zu zahlen. Abgezogen werden könnten hier evtl. noch die Schüler von außerhalb des Landkreises Cloppenburg, wenn das „Vechtaer Modell“ auch hier herangezogen werden sollte.

 

Diese Zahlung bedeutet für den Landkreis Cloppenburg einen jährlichen Mehraufwand von 410.000,00 €.

 

Bei Zugrundelegung des an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gezahlten Betrages von ca. 350,00 € je Schüler und Jahr ergäbe sich eine jährliche Zahlung in Höhe von 350.000,00 €, somit 210.000,00 € jährlicher Mehraufwand.

 

Anlässlich einer Besprechung mit den Vertretern der Stiftung am 04.05.2016 wurde eine Anhebung des Sachkostenzuschusses für das ULF auf 350,00 € je Schüler und Jahr bereits erörtert.

Die Stiftungsvertreter erklärten seinerzeit, dass man mit dieser Anhebung durchaus zufrieden sei.

 

Die Zahlung sollte ab dem Schuljahr 2016/2017 erfolgen.

 

Die über die bereits im Haushalt 2016 unter der Haushaltsstelle P1.217000.099-431800 veranschlagten Mittel in Höhe von 140.605,47 € hinausgehenden Mittel wären als überplanmäßige Ausgabe zu buchen oder in einem evtl. Haushaltsnachtrag für 2016 aufzunehmen.

 

Ein Vertreter der Stiftung wird an der Sitzung teilnehmen und den Antrag auf Wunsch näher erläutern.