Betreff
Fortführung des Kreiszuschusses für den Frauennotruf Cloppenburg e. V.
Vorlage
V-SOZ/10/004
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Frauennotruf für den Landkreis Cloppenburg hat mit Schreiben vom 10.08.2010 die Fortführung des bislang gezahlten Kreiszuschusses in Höhe von jährlich 5.000 Euro für die Jahre 2011 – 2013 beantragt. Die Höhe des jährlichen Zuschusses von 5.000 € hat sich im Jahre 2007 ergeben, da in dem Jahr der Frauennotruf erstmalig in die Projektförderung des Landes Niedersachsen gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ aufgenommen wurde und seitdem eine jährliche Landesförderung von 35.000 Euro erhält. Ab dem Zeitpunkt konnte somit der bis dahin gewährte Kreiszuschuss von 40.000 € auf 5.000 € jährlich reduziert werden.

 

Vor diesem Hintergrund bittet der Frauennotruf außerdem darum, dass in dem Fall, dass das Land wider Erwarten die Förderung von 35.000 € jährlich nicht fortsetzen sollte, der Landkreis einen jährlichen Zuschuss von bis zu 40.000 € gewährt unter Anrechung des Landeszuschusses.

 

Des Weiteren bittet der Notruf darum, aus Gründen der Planungssicherheit den Zuschuss wie bislang für die nächsten drei Jahre (2011–2013) festzuschreiben.

 

Der Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit des Frauennotrufes liegt weiterhin auf der telefonischen Beratung von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind (2008 1.651 telefonische Beratungen, 2009 1.649 telefonische Beratungen), wobei die Anzahl der persönlichen Beratungen von 2008 bis 2009 um ein Viertel von 152 auf 203 Beratungen gestiegen ist. Darüber hinaus wurden 2009 42 Hausbesuche absolviert. Außerdem erweiterte der Frauennotruf seine fachlichen Kompetenzen in der Form, dass dort seit Februar 2010 auch Fachberatungen im Bereich Psychotraumatologie angeboten werden.


 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag des Frauennotrufes  vom 10.8.2010