Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg wie folgt zu ändern:

 

-       In Nummer 4.1 zweiter Absatz 1. Spiegelstrich der Richtlinien wird die Zahl „20“ durch die Zahl „12“ ersetzt.

 

-       In Nummer 4.1 zweiter Absatz 2. Spiegelstrich der Richtlinien wird folgender Satz angefügt:
„In begründeten Ausnahmefällen kann von der Forderung des finanziellen Eigenanteils ganz oder auch teilweise abgesehen werden.“

 

 


Kreisverwaltungsoberrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/17/098 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte aus, dass die CDU-Fraktion dem Antrag auf entsprechende Änderung der Sportförderrichtlinie zustimmen werde. Eine Anpassung an die erforderliche Laufzeit von Erbbau- oder Pachtverträgen an die beim Landessportbund geltende Regelung von mindestens 12 Jahren sei sinnvoll. Außerdem könne nach Auffassung der CDU-Fraktion z.B. bei Akquirierung von anderen Fördermitteln auf die Einbringung von mindestens 20 % der Gesamtkosten verzichtet werden.

 

Auch die SPD-Fraktion stimmt den vorgeschlagenen Änderungen nach Ausführung des Kreistagsabgeordneten Meyer zu, obwohl die Bedenken der Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg gegen eine Verkürzung durchaus nachvollzogen werden können. Einer Verkürzung auf eine Mindestlaufzeit von Erbbau- oder Pachtverträgen kann jedoch zugestimmt werden. Eine entsprechende Verkürzung ist insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen bereits vorhandener Sportanlagen sinnvoll.