Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die o.a. Ausführungen zur Kenntnis.

 


 

·         Jahresbericht 2017 zum Nitratmonitoring des Landkreises Cloppenburg

 

Kreisverwaltungsoberrat Meyer informierte die Anwesenden darüber, dass der Jahresbericht 2017 zum Nitratmonitoring des Landkreises Cloppenburg jetzt auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg eingestellt worden sei. Er könne unter dem Link

http://www.lkclp.de/Bauen&Umwelt/Wasser&Abwasser/Allgemeines 

und dann unter Downloads eingesehen werden.

 

 

·         Öffentliche Auslegung des NSG Verordnungsentwurfs „Talsperre Thülsfeld“

 

Baudirektor Viets informierte die Anwesenden darüber, dass die Grundzüge der geplanten Anpassung der Naturschutzgebietsverordnung „Talsperre Thülsfeld“ am 16. Oktober 2017 in der Zweckverbandsversammlung und am 26. Oktober 2017 den Trägern öffentlicher Belange (Behörden und Kommunen) und den betroffenen Eigentümern vorgestellt worden seien. Unter Einbeziehung der Ergebnisse dieser Vorstellungen sei zwischenzeitlich ein Verordnungsentwurf erstellt worden. Er solle demnächst öffentlich ausgelegt werden.

Nach entsprechender Überarbeitung aufgrund der eingegangenen Einwendungen werde er den Kreistagsgremien des Landkreises Cloppenburg zur Beratung vorgelegt werden.

 

Der Verordnungsentwurf nebst Anlagen werde zur Information dem Protokoll beigefügt.

 

 

·         Künftige notärztliche Versorgung im Raum Löningen/ Essen

 

Kreistagsabgeordneter Kolde verwies auf die mehrfache Berichterstattung in der Tagespresse zur notärztlichen Versorgung im Raum Löningen/ Essen und bat um nähere Mitteilungen dazu.

 

Hierzu führte Erster Kreisrat Frische aus, dass es Aufgabe des Landkreises sei, einen bedarfsgerechten Rettungsdienst vorzuhalten.

Aufgrund eines Gutachtens seien seinerzeit die Notarztstandorte Cloppenburg und Friesoythe festgelegt worden und daneben der Standort Löningen betrieben worden mit der Maßgabe, dessen Auslastung im Auge zu behalten. Hintergrund sei, dass Notarztstandorte über die Krankenkassen abgerechnet würden. Insgesamt sei der Notarzteinsatz seit 2014 rückläufig. Der Notarzteinsatz am Standort Löningen sei im ersten Halbjahr 2017 statistisch nachts nur noch an jedem dritten Tag vorgekommen. Daher habe man sich mit dem Krankenhaus Löningen verständigt, dass für eine Modellphase von 6 Monaten ab 2018 das bestehende Notarztsystem nur noch tagsüber von 7.00 bis 19.00 Uhr mit Notärzten aus dem Krankenhaus Löningen vorgehalten werde. Außerhalb dieser Zeiten werde ein Notarzt aus Quakenbrück oder Cloppenburg die Versorgung übernehmen. Es werde weiterhin das nächstgelegene Krankenhaus mit dem Patienten angefahren und die Notarztversorgung für das Krankenhaus Löningen sei ebenfalls gewährleistet. Auch die nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz geforderte Eintreffzeit von 15 Minuten in 95 % der Fälle werde eingehalten.

Hintergrund der neuen Regelung seien die Kosten, die bei einer Aufrechterhaltung des bisherigen Systems vom Landkreis zu zahlen wären. Dies wäre der Einstieg in zusätzliches Personal und Fahrzeuge. Die Einholung eines neuen Gutachtens verspreche kein anderes und für den Standort Löningen besseres Ergebnis.

Er betonte, jeder Einsatz sei wichtig, aber der Kostenträger könne nur eine bedarfsgerechte Versorgung vorhalten.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Götting ergänzte er, dass Löningen damals als zusätzlicher Standort gewählt worden sei, weil dort ein Krankenhaus sei.

 

Hierauf entgegnete Kreistagsabgeordneter Götting, dass dies immer noch der Fall sei und seines Erachtens hier eine politische Entscheidung zu treffen sei.

 

Dies lehnte Erster Kreisrat Frische ab. Der Rettungsdienst sei als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen. Der Personaleinsatz richtet sich nach der Zahl der Einsätze.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Olivier verwies darauf, dass die Zahl der Notärzte überschaubar sei und der Arzt im Rettungswagen schnelle Entscheidungen treffen müsse. Seiner Ansicht nach sei die Kommunikation sehr wichtig und es sei sinnvoller, in die technische Ausrüstung der Fahrzeuge zu investieren als in die Notarztpräsenz.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneter Wesselmann erklärte er, es handele sich zunächst um eine Versuchsphase, mit der auch sichergestellt werden solle, dass das Krankenhaus Löningen noch angefahren werde. Die Befürchtung, dass dies nicht mehr geschehe, habe er nicht, da das Krankenhaus Löningen mit dem Krankenhaus Quakenbrück zusammenarbeite.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling fragte, ob es Vorgaben gebe, wann das Gutachten überarbeitet werden müsse und welche Vorgaben es im Rettungsdienstgesetz dazu gebe.

 

Erster Kreisrat Frische erklärte, diese Angaben würden dem Protokoll beigefügt.

 

Zusätzliche Anmerkung der Verwaltung hierzu:

 

Fortschreibung des Bedarfsplanes Rettungsdienst

Der Träger des Rettungsdienstes hat gem. §4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll (RD-Bedarfsplan). Dieser ist regelmäßig fortzuschreiben.

 

Diese Forderung erfüllt der Landkreis. Ein Bedarfsplan bildet die Grundlage für die jährliche Verhandlung über die Kosten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern. Eine jährliche „Begutachtung“ ist nicht erforderlich. Ein Gutachten der Fa. Forplan aus dem Jahr 1993 sieht für den RD-Bereich Cloppenburg 2 Notarztstandorte in Cloppenburg und Friesoythe vor. Entgegen dieser Berechnung durch die Fa. Forplan wurde der Notarztstandort Löningen mit einem „selbstfahrenden Notarzt“ immer vom Landkreis Cloppenburg etabliert. Erst im Jahr 2009 wurden die Kosten für einen Rettungsassistenten als Fahrer aufgrund der Kostenverhandlung als „Gesamtbudget“ in die Gesamtkosten Rettungsdienst eingerechnet. Eine letzte Begutachtung erfolgte im Jahr 2012 durch die Fa. Forplan, bei denen die Notarztstandorte nicht begutachtet wurden.

 

Beteiligung der Politik

Die Beteiligung der politischen Gremien erfolgt nach Abschluss einer Vereinbarung mit den Kostenträgern als „Mitteilung über die Kosten im Rettungsdienst“. Hier werden auch notwendige Veränderungen mitgeteilt, wenn sie erhebliche Auswirkungen haben.