Sitzung: 23.11.2017 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die o.a. Ausführungen zur Kenntnis.
·
Jahresbericht 2017 zum
Nitratmonitoring des Landkreises Cloppenburg
Kreisverwaltungsoberrat Meyer informierte die Anwesenden darüber,
dass der Jahresbericht 2017 zum Nitratmonitoring des Landkreises Cloppenburg
jetzt auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg eingestellt worden sei.
Er könne unter dem Link
http://www.lkclp.de/Bauen&Umwelt/Wasser&Abwasser/Allgemeines
und dann unter Downloads eingesehen werden.
·
Öffentliche Auslegung des NSG
Verordnungsentwurfs „Talsperre Thülsfeld“
Baudirektor
Viets informierte die Anwesenden darüber, dass die Grundzüge der geplanten
Anpassung der Naturschutzgebietsverordnung „Talsperre Thülsfeld“ am 16. Oktober
2017 in der Zweckverbandsversammlung und am 26. Oktober 2017 den Trägern
öffentlicher Belange (Behörden und Kommunen) und den betroffenen Eigentümern vorgestellt
worden seien. Unter Einbeziehung der Ergebnisse dieser Vorstellungen sei
zwischenzeitlich ein Verordnungsentwurf erstellt worden. Er solle demnächst
öffentlich ausgelegt werden.
Nach
entsprechender Überarbeitung aufgrund der eingegangenen Einwendungen werde er
den Kreistagsgremien des Landkreises Cloppenburg zur Beratung vorgelegt werden.
Der
Verordnungsentwurf nebst Anlagen werde zur Information dem Protokoll beigefügt.
·
Künftige notärztliche Versorgung im Raum
Löningen/ Essen
Kreistagsabgeordneter Kolde verwies auf die mehrfache Berichterstattung
in der Tagespresse zur notärztlichen Versorgung im Raum Löningen/ Essen und bat
um nähere Mitteilungen dazu.
Hierzu führte Erster Kreisrat Frische aus, dass es Aufgabe des
Landkreises sei, einen bedarfsgerechten Rettungsdienst vorzuhalten.
Aufgrund eines Gutachtens seien seinerzeit die Notarztstandorte
Cloppenburg und Friesoythe festgelegt worden und daneben der Standort Löningen
betrieben worden mit der Maßgabe, dessen Auslastung im Auge zu behalten.
Hintergrund sei, dass Notarztstandorte über die Krankenkassen abgerechnet
würden. Insgesamt sei der Notarzteinsatz seit 2014 rückläufig. Der
Notarzteinsatz am Standort Löningen sei im ersten Halbjahr 2017 statistisch
nachts nur noch an jedem dritten Tag vorgekommen. Daher habe man sich mit dem
Krankenhaus Löningen verständigt, dass für eine Modellphase von 6 Monaten ab
2018 das bestehende Notarztsystem nur noch tagsüber von 7.00 bis 19.00 Uhr mit
Notärzten aus dem Krankenhaus Löningen vorgehalten werde. Außerhalb dieser
Zeiten werde ein Notarzt aus Quakenbrück oder Cloppenburg die Versorgung
übernehmen. Es werde weiterhin das nächstgelegene Krankenhaus mit dem Patienten
angefahren und die Notarztversorgung für das Krankenhaus Löningen sei ebenfalls
gewährleistet. Auch die nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz
geforderte Eintreffzeit von 15 Minuten in 95 % der Fälle werde eingehalten.
Hintergrund der neuen Regelung seien die Kosten, die bei einer
Aufrechterhaltung des bisherigen Systems vom Landkreis zu zahlen wären. Dies
wäre der Einstieg in zusätzliches Personal und Fahrzeuge. Die Einholung eines
neuen Gutachtens verspreche kein anderes und für den Standort Löningen besseres
Ergebnis.
Er betonte, jeder Einsatz sei wichtig, aber der Kostenträger könne nur
eine bedarfsgerechte Versorgung vorhalten.
Auf Rückfrage des Abgeordneten Götting ergänzte er, dass Löningen damals
als zusätzlicher Standort gewählt worden sei, weil dort ein Krankenhaus sei.
Hierauf entgegnete Kreistagsabgeordneter Götting, dass dies immer noch
der Fall sei und seines Erachtens hier eine politische Entscheidung zu treffen
sei.
Dies lehnte Erster Kreisrat Frische ab. Der Rettungsdienst sei als Geschäft
der laufenden Verwaltung anzusehen. Der Personaleinsatz richtet sich nach der
Zahl der Einsätze.
Kreistagsabgeordneter Dr. Olivier verwies darauf, dass die Zahl der
Notärzte überschaubar sei und der Arzt im Rettungswagen schnelle Entscheidungen
treffen müsse. Seiner Ansicht nach sei die Kommunikation sehr wichtig und es
sei sinnvoller, in die technische Ausrüstung der Fahrzeuge zu investieren als
in die Notarztpräsenz.
Auf Rückfrage des Abgeordneter Wesselmann erklärte er, es handele sich
zunächst um eine Versuchsphase, mit der auch sichergestellt werden solle, dass
das Krankenhaus Löningen noch angefahren werde. Die Befürchtung, dass dies
nicht mehr geschehe, habe er nicht, da das Krankenhaus Löningen mit dem
Krankenhaus Quakenbrück zusammenarbeite.
Kreistagsabgeordnete Nüdling fragte, ob es Vorgaben gebe, wann das
Gutachten überarbeitet werden müsse und welche Vorgaben es im
Rettungsdienstgesetz dazu gebe.
Erster Kreisrat Frische erklärte, diese Angaben würden dem Protokoll
beigefügt.
Zusätzliche Anmerkung der
Verwaltung hierzu:
Fortschreibung des
Bedarfsplanes Rettungsdienst
Der Träger des
Rettungsdienstes hat gem. §4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes
(NRettDG) für seinen Rettungsdienstbereich einen Plan aufzustellen, aus dem
sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der
Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes
sichergestellt werden soll (RD-Bedarfsplan). Dieser ist regelmäßig
fortzuschreiben.
Diese Forderung erfüllt der
Landkreis. Ein Bedarfsplan bildet die Grundlage für die jährliche Verhandlung
über die Kosten im Rettungsdienst mit den Kostenträgern. Eine jährliche
„Begutachtung“ ist nicht erforderlich. Ein Gutachten der Fa. Forplan aus dem
Jahr 1993 sieht für den RD-Bereich Cloppenburg 2 Notarztstandorte in
Cloppenburg und Friesoythe vor. Entgegen dieser Berechnung durch die Fa.
Forplan wurde der Notarztstandort Löningen mit einem „selbstfahrenden Notarzt“
immer vom Landkreis Cloppenburg etabliert. Erst im Jahr 2009 wurden die Kosten
für einen Rettungsassistenten als Fahrer aufgrund der Kostenverhandlung als
„Gesamtbudget“ in die Gesamtkosten Rettungsdienst eingerechnet. Eine letzte
Begutachtung erfolgte im Jahr 2012 durch die Fa. Forplan, bei denen die
Notarztstandorte nicht begutachtet wurden.
Beteiligung der Politik
Die Beteiligung der
politischen Gremien erfolgt nach Abschluss einer Vereinbarung mit den
Kostenträgern als „Mitteilung über die Kosten im Rettungsdienst“. Hier werden
auch notwendige Veränderungen mitgeteilt, wenn sie erhebliche Auswirkungen
haben.