Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte anhand der den Kreistagsabgeordneten vorliegenden Haushaltsunterlagen (Seite V 6 und 102, sh. Anlage 2) insbesondere die „Wesentlichen Produkte“ des Sozialetats. Grundlage der Ausführungen seien die saldierten Sozialhilfeaufwendungen.

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder verwies einleitend auf Erträge und Aufwendungen des Teilhaushaltes des Sozialamtes.

 

-       Summe der ordentlichen Erträge in 2018                           =          rd.   85 Mio. €

-       Summe der ordentlichen Aufwendungen 2018                =          rd. 107 Mio. €

-       Zuschussbedarf / Defizit 2018 (Sozialetat)                           =          rd.  22  Mio. €

 

Zum Vergleich die saldierten Ansätze:

-       2017: Defizit von  25,85 Mio. €

-       2018: Defizit von  22,77 Mio. €

 

Gegenüber den Planwerten aus 2017 ergebe sich in 2018 eine Besserstellung von rd. 3 Mio. €.

 

Zum Teilhaushalt Sozialamt (Amt 50) machte sie darauf aufmerksam, dass der Teilergebnishaushalt auch die zugeordneten Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen umfasse, die allerdings vom Amt für Zentrale Aufgaben und Finanzen bewirtschaftet würden.

 

Bezogen auf die Bewirtschaftung durch das Sozialamt ergeben sich folgende saldierte Ansätze:

-       2017 = 24,09 Mio. €

-       2018 = 23,62 Mio. €

Hier sei eine Besserstellung von 468.500 € zu verzeichnen.

 

311 200 Hilfe zur Pflege

311 800 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB)

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erläuterte Kreisverwaltungsoberrätin Schröder, dass die beiden PSP-Elemente gemeinsam zu betrachten seien, da die Beträge im vergangenen Jahr noch alle in 311.200 gebucht wurden und wegen einer vom Land vorgeschriebenen Veränderung künftig aufgeteilt werden.

 

311 200 Hilfe zur Pflege                              311 800 Hilfe zur Pflege

2017 = 2,58 Mio. €                                        2017 =  0,0 €

2018 =  246.000                                         2018 = 1,35 Mio. €

 

Insgesamt ergebe sich eine Besserstellung von rd. 980.000 €. Diese Besserstellung habe mehrere Gründe. Der Landkreis profitiere in 2018 von erheblichen Mehreinnahmen durch eine Erhöhung der Landeszuweisung als Ausgleich für das vor vielen Jahren weggefallene Pflegewohngeld. Andererseits komme es zu Ausgabenreduzierungen durch Leistungserhöhungen von Pflegeversicherungen durch die Reform der Pflegegesetze. Des Weiteren würden z.B. höhere Einnahmen über Wohngeld, Renten usw. erwartet.

 

 

311 300 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (wesentliches Produkt)

311 700 Zahlungen aus dem Quotalen System

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder führte aus, dass die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe stets im Zusammenhang mit den Zahlungen aus dem Quotalen System gesehen werden müsse. Denn im Rahmen des Quotalen Systems erstatte das Land dem Grunde nach die Aufwendungen der Eingliederungshilfe für den überörtlichen Träger.

 

 

Eingliederungshilfe insgesamt:

-       Zuschussbedarfe in 2017                                 =                     41,37 Mio. €

-       Zuschussbedarfe in 2018                                 =                     42,64 Mio. €

-       Schlechterstellung in 2018 gegenüber 2018 von                 1,27 Mio. €

 

Landeserstattung Quotales System (81%)

-       Ertrag in 2017                                                     =                     36,22 Mio. €

-       Ertrag in 2018                                                     =                     40,73 Mio. €

-       Besserstellung in 2018 gegenüber 2017 von rd.                   4,50 Mio. €

 

Gesamte Besserstellung (EinglH + QS)    =                         3,23 Mio. €

 

Für die Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sei der Landkreis als örtlicher Träger und das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Das Land habe seine Aufgaben der Eingliederungshilfe in der Umsetzung allerdings fast ausnahmslos den örtlichen Trägern, also den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.

 

Zur Erstattung der Kosten für die Aufgaben, die der Landkreis im Auftrage des Landes erledigt, bildet das Land eine prozentuale Quote aus den Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe. Dieser Prozentsatz (zzt. 81%) der Gesamtaufwendungen werde an den Landkreis erstattet und sei in der Summe jährlich schwankend.

 

Die Landeserstattung nach dem Quotalen System sei die Haupteinnahme der Eingliederungshilfe. Von 2017 zu 2018 zeige sich hier eine Besserstellung rd. 4,5 Mio. €. Durch die stark erhöhten Einnahmen des Quotalen Systems werde der Anstieg des Zuschussbedarfes um 1,27 Mio. € nicht nur aufgefangen, sondern im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr komme es insgesamt zu einer Besserstellung von 3,23 Mio. €.

 

 

312 100  Leistungen für Unterkunft des Jobcenters (wesentliches Produkt)

 

-       Zuschussbedarf 2017                                                   = 13,20 Mio. €

-       Zuschussbedarf 2018                                                   = 10,57 Mio. €

-       Besserstellung in 2018 gegenüber 2017 von rd.     =   2,63 Mio. €

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erläuterte, dass nach dem SGB II die Kommunen die zuständigen Träger der sog. „Kommunalen Leistungen“ seien. Der größte Posten seien die Kosten für Unterkunft und Heizung. Daneben seien die Kommunen auch für bestimmte Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung zuständig. Auch einmalige Leistungen, wie die Erstausstattung von Wohnungen oder mit Bekleidung sowie das Bildungspaket seien Aufgaben der Kommunen.

 

Grund für die Besserstellung um rd. 2,63 Mio. € seien die verbesserten Einnahmen vom Bund. Der Bund beteilige sich an den Unterkunftskosten in 2017 mit 33,8 % und in 2018 mit 34,3 %. Hinzu komme die Erstattung der flüchtlingsbedingten Mehraufwendungen, die zunächst über pauschale Werte zum Teil erstattet und dann im Folgejahr spitz abgerechnet würden. Für 2017 werde eine Nachzahlung von rd. 2 Mio. € erwartet, die in 2018 kassenwirksam würde.

 

 

313 000 Leistungen nach dem AsylbLG (wesentliches Produkt)

 

-       Erträge 2017                   =                     23,19 Mio. €

-       Erträge 2018                   =                     13,46 Mio. €

 

-       Aufwendungen 2017   =                     16,29 Mio. €

-       Aufwendungen 2018   =                     13,65 Mio. €

 

-       Überschuss 2017                        =                       6,25 Mio. €

-       Zuschussbedarf 2018    =                         843.000 €

 

-       Schlechterstellung in 2018 gegenüber 2017 von rd. = 7,09 Mio. €

 

Kreisverwaltungsoberrätin Schröder erinnerte daran, dass die Planungen für 2017 noch unter dem Eindruck der in 2015/16 sehr großen Anzahl aufzunehmender Flüchtlinge stand. In 2018 werde noch von rd. 1.000 Leistungsbeziehern insgesamt ausgegangen.

 

Die Schlechterstellung in 2018 gegenüber 2017 sei in erster Linie auf die erheblich geringere Erstattung vom Land zurückzuführen, so Kreisverwaltungsoberrätin Schröder weiter.

 

Die Erstattung des Landes (Abgeltungspauschale pro Leistungsbezieher) wurde für das Jahr 2017 im Laufe des Jahres von 10.000 € auf 11.192 € angehoben. Diese Anhebung sei derzeit auf das Jahr 2017 befristet. Erst im nächsten Jahr werde das Land klarstellen, mit welcher Abgeltung für 2018 zu rechnen sei. Diese werde voraussichtlich eher niedriger ausfallen, sodass für den Haushalt 2018 mit einer Landespauschale pro Flüchtling von 11.000 € gerechnet wurde.

 

Unter Berücksichtigung der geringeren Kopfzahl, die für die Landespauschale zugrunde gelegt werde (1.000 Personen statt 2.275 Personen), der voraussichtlich geringeren Abgeltungspauschale von 11.000 € pro Person, niedrigerer Erstattungen vom Jobcenter wegen der geringeren Übergangsanzahl und einigen weiteren Änderungen verringern sich die Einnahmen lt. Planvergleich um rd. 9,7 Mio. €.

 

Der Überschuss im Asylbereich in 2017 gleiche aber bei Weitem nicht die Asylkosten seit dem Haushaltsjahr 2014 aus, erläuterte Kreisverwaltungsoberrätin Schröder abschließend. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 bestehe für den Landkreis Cloppenburg im Asylhaushalt für den Zeitraum von 2014 bis 2017 immer noch ein Defizit von rd. 4,9 Mio. €.

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing sprach die Forderung der Städte und Gemeinden an, wegen der guten Haushaltslage die Kreisumlage stärker zu senken.

 

Landrat Wimberg bestätigte, dass die finanzielle Lage des Landkreises Cloppenburg derzeit gut und solide sei. Wie in jedem Jahr werde auch jetzt die Kreisumlage kontrovers diskutiert. Er habe durchaus Verständnis für die Wünsche der Städte und Gemeinden. Der Kreishaushalt sei aber über mehrere Jahre zu sehen und größere Sprünge seien bei der Kreisumlage nicht vertretbar.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: