Sitzung: 14.11.2017 Sozialausschuss
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte anhand der den Kreistagsabgeordneten vorliegenden
Haushaltsunterlagen (Seite V 6 und 102, sh. Anlage 2) insbesondere die
„Wesentlichen Produkte“ des Sozialetats. Grundlage der Ausführungen seien die
saldierten Sozialhilfeaufwendungen.
Kreisverwaltungsoberrätin Schröder verwies einleitend auf Erträge und Aufwendungen des
Teilhaushaltes des Sozialamtes.
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Summe der ordentlichen Erträge in
2018 = rd. 85 Mio. €
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Summe der ordentlichen Aufwendungen
2018 = rd. 107 Mio. €
-
Zuschussbedarf / Defizit 2018
(Sozialetat) = rd. 22
Mio. €
Zum Vergleich die saldierten Ansätze:
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2017: Defizit von 25,85 Mio. €
-
2018: Defizit von 22,77 Mio. €
Gegenüber
den Planwerten aus 2017 ergebe sich in 2018 eine Besserstellung von rd. 3 Mio.
€.
Zum
Teilhaushalt Sozialamt (Amt 50) machte sie darauf aufmerksam, dass der
Teilergebnishaushalt auch die zugeordneten Personal- und Sachkosten sowie
Abschreibungen umfasse, die allerdings vom Amt für Zentrale Aufgaben und
Finanzen bewirtschaftet würden.
Bezogen
auf die Bewirtschaftung durch das Sozialamt ergeben sich folgende saldierte
Ansätze:
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2017 = 24,09 Mio. €
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2018 = 23,62 Mio. €
Hier
sei eine Besserstellung von 468.500 € zu verzeichnen.
311
200 Hilfe zur Pflege
311
800 Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB)
Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erläuterte Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder, dass die beiden PSP-Elemente gemeinsam zu betrachten seien, da die
Beträge im vergangenen Jahr noch alle in 311.200 gebucht wurden und wegen einer
vom Land vorgeschriebenen Veränderung künftig aufgeteilt werden.
311
200 Hilfe zur Pflege 311
800 Hilfe zur Pflege
2017
= 2,58 Mio. € 2017
= 0,0 €
2018
= 246.000 € 2018
= 1,35 Mio. €
Insgesamt
ergebe sich eine Besserstellung von rd. 980.000 €. Diese Besserstellung habe
mehrere Gründe. Der Landkreis profitiere in 2018 von erheblichen Mehreinnahmen
durch eine Erhöhung der Landeszuweisung als Ausgleich für das vor vielen Jahren
weggefallene Pflegewohngeld. Andererseits komme es zu Ausgabenreduzierungen
durch Leistungserhöhungen von Pflegeversicherungen durch die Reform der
Pflegegesetze. Des Weiteren würden z.B. höhere Einnahmen über Wohngeld, Renten
usw. erwartet.
311
300 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (wesentliches Produkt)
311
700 Zahlungen aus dem Quotalen System
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder führte aus, dass die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe stets im
Zusammenhang mit den Zahlungen aus dem Quotalen System gesehen werden müsse.
Denn im Rahmen des Quotalen Systems erstatte das Land dem Grunde nach die
Aufwendungen der Eingliederungshilfe für den überörtlichen Träger.
Eingliederungshilfe
insgesamt:
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Zuschussbedarfe in 2017 = 41,37 Mio. €
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Zuschussbedarfe in 2018 = 42,64 Mio. €
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Schlechterstellung in 2018 gegenüber
2018 von 1,27 Mio. €
Landeserstattung
Quotales System (81%)
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Ertrag in 2017 =
36,22 Mio. €
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Ertrag in 2018 =
40,73 Mio. €
-
Besserstellung in 2018 gegenüber
2017 von rd. 4,50 Mio. €
Gesamte
Besserstellung (EinglH + QS)
= 3,23 Mio. €
Für
die Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
sei der Landkreis als örtlicher Träger und das Land als überörtlicher Träger
der Sozialhilfe zuständig. Das Land habe seine Aufgaben der Eingliederungshilfe
in der Umsetzung allerdings fast ausnahmslos den örtlichen Trägern, also den
Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen.
Zur
Erstattung der Kosten für die Aufgaben, die der Landkreis im Auftrage des
Landes erledigt, bildet das Land eine prozentuale Quote aus den
Gesamtaufwendungen der Sozialhilfe. Dieser Prozentsatz (zzt. 81%) der
Gesamtaufwendungen werde an den Landkreis erstattet und sei in der Summe
jährlich schwankend.
Die
Landeserstattung nach dem Quotalen System sei die Haupteinnahme der
Eingliederungshilfe. Von 2017 zu 2018 zeige sich hier eine Besserstellung rd.
4,5 Mio. €. Durch die stark erhöhten Einnahmen des Quotalen Systems werde der
Anstieg des Zuschussbedarfes um 1,27 Mio. € nicht nur aufgefangen, sondern im
Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr komme es insgesamt zu einer
Besserstellung von 3,23 Mio. €.
312
100 Leistungen für Unterkunft des
Jobcenters (wesentliches Produkt)
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Zuschussbedarf 2017 =
13,20 Mio. €
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Zuschussbedarf 2018 =
10,57 Mio. €
-
Besserstellung in 2018 gegenüber
2017 von rd. = 2,63 Mio. €
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erläuterte, dass nach dem SGB II die Kommunen die zuständigen Träger
der sog. „Kommunalen Leistungen“ seien. Der größte Posten seien die Kosten für
Unterkunft und Heizung. Daneben seien die Kommunen auch für bestimmte
Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, Suchtberatung und psychosoziale
Betreuung zuständig. Auch einmalige Leistungen, wie die Erstausstattung von
Wohnungen oder mit Bekleidung sowie das Bildungspaket seien Aufgaben der
Kommunen.
Grund
für die Besserstellung um rd. 2,63 Mio. € seien die verbesserten Einnahmen vom
Bund. Der Bund beteilige sich an den Unterkunftskosten in 2017 mit 33,8 % und
in 2018 mit 34,3 %. Hinzu komme die Erstattung der flüchtlingsbedingten
Mehraufwendungen, die zunächst über pauschale Werte zum Teil erstattet und dann
im Folgejahr spitz abgerechnet würden. Für 2017 werde eine Nachzahlung von rd.
2 Mio. € erwartet, die in 2018 kassenwirksam würde.
313
000 Leistungen nach dem AsylbLG (wesentliches Produkt)
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Erträge 2017 = 23,19
Mio. €
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Erträge 2018 = 13,46
Mio. €
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Aufwendungen 2017 = 16,29
Mio. €
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Aufwendungen 2018 = 13,65
Mio. €
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Überschuss 2017 = 6,25 Mio. €
-
Zuschussbedarf 2018 = 843.000 €
-
Schlechterstellung in 2018 gegenüber
2017 von rd. = 7,09 Mio. €
Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder erinnerte daran, dass die Planungen für 2017 noch unter dem Eindruck
der in 2015/16 sehr großen Anzahl aufzunehmender Flüchtlinge stand. In 2018
werde noch von rd. 1.000 Leistungsbeziehern insgesamt ausgegangen.
Die
Schlechterstellung in 2018 gegenüber 2017 sei in erster Linie auf die erheblich
geringere Erstattung vom Land zurückzuführen, so Kreisverwaltungsoberrätin
Schröder weiter.
Die
Erstattung des Landes (Abgeltungspauschale pro Leistungsbezieher) wurde für das
Jahr 2017 im Laufe des Jahres von 10.000 € auf 11.192 € angehoben. Diese Anhebung
sei derzeit auf das Jahr 2017 befristet. Erst im nächsten Jahr werde das Land
klarstellen, mit welcher Abgeltung für 2018 zu rechnen sei. Diese werde
voraussichtlich eher niedriger ausfallen, sodass für den Haushalt 2018 mit
einer Landespauschale pro Flüchtling von 11.000 € gerechnet wurde.
Unter
Berücksichtigung der geringeren Kopfzahl, die für die Landespauschale zugrunde
gelegt werde (1.000 Personen statt 2.275 Personen), der voraussichtlich
geringeren Abgeltungspauschale von 11.000 € pro Person, niedrigerer
Erstattungen vom Jobcenter wegen der geringeren Übergangsanzahl und einigen
weiteren Änderungen verringern sich die Einnahmen lt. Planvergleich um rd. 9,7
Mio. €.
Der
Überschuss im Asylbereich in 2017 gleiche aber bei Weitem nicht die Asylkosten
seit dem Haushaltsjahr 2014 aus, erläuterte Kreisverwaltungsoberrätin Schröder
abschließend. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2017 bestehe für den Landkreis
Cloppenburg im Asylhaushalt für den Zeitraum von 2014 bis 2017 immer noch ein
Defizit von rd. 4,9 Mio. €.
Kreistagsabgeordneter
von Klitzing sprach die Forderung der Städte und Gemeinden an, wegen der guten
Haushaltslage die Kreisumlage stärker zu senken.
Landrat Wimberg bestätigte, dass die finanzielle Lage des Landkreises Cloppenburg derzeit gut und solide sei. Wie in jedem Jahr werde auch jetzt die Kreisumlage kontrovers diskutiert. Er habe durchaus Verständnis für die Wünsche der Städte und Gemeinden. Der Kreishaushalt sei aber über mehrere Jahre zu sehen und größere Sprünge seien bei der Kreisumlage nicht vertretbar.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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