Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann stellte den Teilhaushalt 2018 des Jugendamtes vor. Den Sitzungsteilnehmern wurde eine Tischvorlage (Auszug aus dem Haushaltsplan 2018 – Teilhaushalt Jugendamt) ausgehändigt.

 

Anmerkung: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck fragte, ob es sich bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz um einen durchlaufenden Posten handele. Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann  erläuterte, dass das Land Niedersachsen 80 % der Ausgaben erstatte, 20 % seien vom Landkreis Cloppenburg zu finanzieren. Andererseits müsse der Landkreis von den Einnahmen aus den Erstattungsleistungen der Unterhaltspflichtigen lediglich 1/3 an das Land abführen. Somit wären die Ausgaben und Einnahmen bei einer Rückholquote von 30 % ausgeglichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: