Sitzung: 07.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: V-JHA/17/103
Der Jugendhilfeausschuss
beschloss einstimmig die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von
einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41
i. V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2018.
Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/17/103 vor.
Kreistagsabgeordneter
Riesenbeck begrüßte die Zahlung einer Pauschale für Sonderleistungen.
Pflegeeltern werde damit ein besonderes Vertrauen entgegengebracht. Von Seiten
der SPD-Fraktion werde die Neufassung der Richtlinie unterstützt.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling sprach ihren besonderen Dank an die Pflegeeltern aus. Die durch die
Zahlung einer Pauschale für Sonderleistungen entstehenden Mehrkosten seinen im
Verhältnis zu den Aufwendungen für die Vollzeitpflege und insbesondere zu den
Heimkosten zu vernachlässigen.
Auf
Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen teilte Diplom-Sozialpädagogin
Penning mit, dass zwischen Fremd- und Verwandtenpflege bei der Bezahlung der
Pflegeeltern nicht unterschieden werde. Auf ihre weitere Frage, warum die
letztmalige Beschlussfassung durch den Kreistag, nunmehr aber durch den
Jugendhilfeausschuss erfolge, antwortete Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann,
dass der Jugendhilfeausschuss nach dem SGB VIII ein eigenes Beschlussrecht in
Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft
bereitgestellten Mittel habe. Eine gesetzliche Regelung, nach der über eine
Richtlinie ohne unmittelbare Auswirkung die politischen Gremien zu entscheiden
hätten, gebe es nicht. Ihr seien Jugendhilfeträger bekannt, die vergleichbare
Richtlinien im Rahmen der laufenden Verwaltung ohne Beteiligung der politischen
Gremien festlegten. Im Landkreis Cloppenburg halte man eine Entscheidung des
Jugendhilfeausschusses für angezeigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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