Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen bei Leistungen nach § 33 SGB VIII und § 41 i. V. m. § 33 SGB VIII in der vorliegenden Fassung zum 01.01.2018.

 


Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/17/103 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck begrüßte die Zahlung einer Pauschale für Sonderleistungen. Pflegeeltern werde damit ein besonderes Vertrauen entgegengebracht. Von Seiten der SPD-Fraktion werde die Neufassung der Richtlinie unterstützt.

Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach ihren besonderen Dank an die Pflegeeltern aus. Die durch die Zahlung einer Pauschale für Sonderleistungen entstehenden Mehrkosten seinen im Verhältnis zu den Aufwendungen für die Vollzeitpflege und insbesondere zu den Heimkosten zu vernachlässigen.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen teilte Diplom-Sozialpädagogin Penning mit, dass zwischen Fremd- und Verwandtenpflege bei der Bezahlung der Pflegeeltern nicht unterschieden werde. Auf ihre weitere Frage, warum die letztmalige Beschlussfassung durch den Kreistag, nunmehr aber durch den Jugendhilfeausschuss erfolge, antwortete Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann, dass der Jugendhilfeausschuss nach dem SGB VIII ein eigenes Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel habe. Eine gesetzliche Regelung, nach der über eine Richtlinie ohne unmittelbare Auswirkung die politischen Gremien zu entscheiden hätten, gebe es nicht. Ihr seien Jugendhilfeträger bekannt, die vergleichbare Richtlinien im Rahmen der laufenden Verwaltung ohne Beteiligung der politischen Gremien festlegten. Im Landkreis Cloppenburg halte man eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses für angezeigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: