Vorsitzender Niehaus erteilte Kreisamtsrat Potthast das Wort.

Kreisamtsrat Potthast erläuterte einleitend, dass ausschlaggebend für die Erstellung der Mietenanalyse gewesen sei, eine verlässliche und rechtlich sichere Grundlage für die Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten zu erhalten.

Zu bedenken sei, dass die Mietrichtwerte im Bereich des Arbeitslosengeldes II für rd. 4.100 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 10.000 Personen sowie für über 1.000 Sozialhilfeempfänger gelten würden. Im Kreishaushalt seien Unterkunftskosten von 15 Mio. € veranschlagt.

Die Unterkunftskosten nach dem SGB II und SGB XII würden in tatsächlicher Höhe bewilligt, soweit diese angemessen seien, so Kreisamtsrat Potthast weiter.

Der Landkreis als Träger der Leistungen habe nicht nur die finanziellen Aufwendungen zu erbringen sondern auch Dienstanweisungen für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu erlassen. Die Kreisverwaltung habe daher der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und den Sozialämtern hinsichtlich der Angemessenheit der Miete konkrete Richtwerte vorzugeben.

Die gesetzliche Regelung zur Angemessenheit der Unterkunftskosten sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, d.h. der Begriff müsse für die Sachbearbeitung genau ausgelegt und definiert werden. Für die Auslegung gebe es keine bundeseinheitlichen Rahmenvorgaben.

Der Landkreis Cloppenburg habe in 2007 – wie alle Träger der Unterkunftskosten – vor dem Problem gestanden, dass die Sozialgerichte aufgrund der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom Nov. 2006, die bisherige Festlegung der Obergrenzen für die Angemessenheit der Mieten nicht mehr anerkannten.

Es habe sich eine Entscheidungspraxis der Sozial- und Landessozialgerichte entwickelt, die zunächst auf das Vorhandensein eines qualifizierten Mietspiegels abstellte. Lag dieser nicht  vor, seien die Entscheidungen stets in die Richtung „aktuelle rechte Spalte der Wohngeldtabelle, plus 10 %“ gegangen.

Um die Gleichbehandlung aller Leistungsbezieher zu sichern und dem Risiko der Anordnung der Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten durch die Gerichte entgegenzuwirken, habe sich die Kreisverwaltung im Dezember 2007 entschlossen, ab dem 01.01.2008 die Werte der „rechten Spalte Wohngeldtabelle, plus 10 %“ vorübergehend zu akzeptieren. Außerdem sollte ein gerichtsfester Nachweis zu den Angemessenheitsgrenzen erstellt werden. 

Kreisamtsrat Potthast betonte, dass in den anhängigen Gerichtsverfahren lediglich bemängelt wurde, dass kein ausreichender Nachweis, kein Beweis vorgelegt werden konnte, dass die bisherigen Richtwerte tatsächlich dem Mietniveau des unteren Marktsegmentes entsprechen würden. Die Höhe der Richtwerte sei in den Verfahren kein Thema gewesen.

Im Laufe des Jahres 2008 sei die Rechtsprechung dann von der Forderung eines qualifizierten Mietspiegels abgerückt. So habe das Bundessozialgericht im Juni 2008 entschieden, dass „zumindest dann, wenn die Erhebungen ...auf einem schlüssigen Konzept zur Ermittlung der aktuellen örtlichen Wohnraummieten beruhen, nicht zwingend ein Mietspiegel ....zu verlangen ist.“

Nach Erörterungen mit den umliegenden Landkreisen sowie einigen Marktforschungsinstituten, die Erfahrung in der Aufstellung von Mietspiegeln hatten, habe sich die Verwaltung entschlossen, keinen formellen Mietspiegel sondern eine Analyse des Mietmarktes zu erstellen, die die Anforderungen des Bundessozialgerichtes im Sinne eines „schlüssigen Konzeptes“ erfüllt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der soziale Wohnungsbau bei einem formellen Mietspiegel nicht erfasst wird.

Für eine Mietenanalyse hätten neben den geringeren Kosten und auch das einfachere Aufstellungsverfahren gesprochen. Das Grundkonzept der Mietenanalyse sei jedoch stark an der Erstellung eines Mietspiegels orientiert.

Kreisamtsrat Potthast schloss seine Einleitung mit dem Hinweis, dass
dem Institut GEWOS, Hamburg, der Zuschlag aufgrund einer Ausschreibung erteilt wurde. Anfang Oktober 2008 sei dann das endgültige Konzept der Erstellung mit dem Institut geklärt worden. 


Die Vertreterin des Institutes GEWOS, Frau Müller, erläuterte anhand einer Powerpoint-Präsentation die Erstellung der Mietenanalyse und die Ergebnisse (Anlage 1).

 
Beratendes Mitglied Wolking meinte, dass Einzelwohnungen im Raum Friesoythe zu den Obergrenzen kaum zu finden seien.

Kreisamtsrat Potthast erwiderte, dass auch kleine Wohnungen für 1-Personen-Haushalte in die Erhebung einbezogen worden seien. Zudem sei bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ein neuer Arbeitsplatz zur Marktbeobachtung eingerichtet worden. Es sei eine Forderung der Gerichte, Nachweise zur tatsächlichen Verfügbarkeit von angemessenen Wohnungen vorzulegen.

Kreistagsabgeordnete Lüdders berichtete, dass sie aus dem Bereich Friesoythe mehrere Anrufe von Großfamilien erhalten habe, die Probleme hätten, große Wohnungen zu den Richtwerten zu bekommen. In der Regel lägen die Angebote über den Richtwerten.

Kreisamtsrat Potthast verwies nochmals auf den von den Gerichten geforderten Nachweis zur tatsächlichen Verfügbarkeit der Wohnungen. Für den Fall, dass tatsächlich keine entsprechende Wohnung verfügbar sei, dürfe auch keine Kürzung der Unterkunftskosten ausgesprochen werden.

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck verwies darauf, dass es durchaus eine Tendenz geben könne, dass Vermieter sich an diesen Obergrenzen orientierten. Er hielt es zudem für schwierig, dass Einzelpersonen kurzfristig Wohnungen zu den Richtwerten finden könnten.

Kreisamtsrat Potthast erläuterte, dass die Richtwerte sowohl für das Arbeitslosengeld II wie auch in der Sozialhilfe zum 01.07.2009 in Absprache mit der ARGE in Kraft gesetzt worden seien. Die neuen Richtwerte seien dann bei Neuanträgen bzw. Weiterbewilligungsanträgen angewendet worden. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen hätten die Leistungsberechtigten 6 Monate Zeit, die Unterkunftskosten zu senken, bzw. ihre besonderen Gründe für einen Verbleib in dieser Wohnung mitzuteilen.

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck ergänzte, dass in den Fällen, wenn z.B. Personen aus Einrichtungen bzw. aus betreuten Wohngruppen ausziehen, schon kurzfristig eine angemessene Wohnung gefunden werden müsse. In diesen Fällen bestehe unverzüglicher Bedarf.

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck erklärte Kreisamtmann Potthast, dass die Erstellung des Gutachtens rd. 60.000 € gekostet hätte.

Kreistagsabgeordnete Lüdders erkundigte sich, wie der Wohnungszustand bei der Mietenanalyse berücksichtigt worden sei.

Frau Müller erläuterte, dass sich Zustand und Lage der Wohnung, aber auch z.B. die Wärmedämmung, üblicherweise auf den Mietpreis auswirke. Über den Mietpreis würde eine Vielzahl von Faktoren in die Analyse einbezogen. Im Übrigen verwies sie auf die Extremwertbereinigung beim Mietpreis. Besonders günstige oder besonders teure Wohnungen seien somit von vornherein ausgeschlossen, da sie die Auswertung verfälschen würden.

Vorsitzender Niehaus dankte der Vertreterin des Institutes GEWOS, Frau Müller, für ihre Erläuterungen zur Mietenanalyse.