Herr Kreisbaudirektor Ribinski gab einen kurzen Überblick über die Planungen zum vierstreifigen Ausbau der E 233.

 

Er erläuterte, dass mit Ausnahme des PA 5 für alle Planungsabschnitte im Landkreis Cloppenburg der Gesehen-Vermerk erteilt worden sei. Den Gesehen-Vermerk für den PA 5 erwarte man im Herbst dieses Jahres.

 

Derzeit sei man in Bearbeitung zur Aufstellung des Feststellungsentwurfs für den PA 8. Die Arbeiten hierfür würden voranschreiten. Der vorgesehene Zeitplan werde derzeit eingehalten.  Als Ziel zur Übergabe der Unterlagen an die Planfeststellungsbehörde sei Anfang 2018 vorgesehen. Man gehe davon aus, die Unterlagen bis zum Ende des 1. Quartals 2018 vorlegen zu können. Dies sei jedoch auch abhängig davon, wie die Abstimmung mit den Planern und der Planfeststellungsbehörde verlaufe. Zudem müssten diesen verschiedensten Abhängigkeiten im Planungsprozess Rechnung getragen werden.

 

Für die Planungsabschnitte 4 und 6 sei der Gesehen-Vermerk am 23.06.2017 erteilt worden. Mit der Bearbeitung der Feststellungsentwürfe habe man begonnen. Derzeit fänden Abstimmungen mit den Planungsbüros und vorbereitende Maßnahmen statt. Aufgrund der Prüfanmerkungen würden u. a. Vermessungsarbeiten, Kartierungen und Baugrunduntersuchungen durchgeführt.

 

Die Bearbeitung der Planungsabschnitte verlaufe parallel; die Fertigstellung werde aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes aber gestaffelt erfolgen und die Feststellungsentwürfe der Planfeststellungsbehörde sukzessive vorgelegt. Eine entsprechende Abstimmung diesbezüglich werde noch erfolgen.

 

Sobald der Gesehen-Vermerk für den PA 5 vorliege, solle auch hier eine zügige Bearbeitung des Feststellungsentwurfs erfolgen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann bat Herrn Ribinski um Erläuterung zu den neuen Erkenntnissen im Planungsabschnitt 8. Zudem bat er um Mitteilung, wann mit der Fertigstellung der Feststellungsentwürfe für die Planungsabschnitte 4 und 6 zu rechnen sei.

 

Im Planungsabschnitt 8 gäbe es aufgrund der gesetzlichen Änderungen des UVPG neue Anforderungen, die es nunmehr abzuarbeiten gelte. Zudem gäbe es neue Erkenntnisse aus den Kartierungen, die in die Planunterlagen einzuarbeiten seien. Außerdem müssten weitere Kartierungen vorgenommen werden. Die Fertigstellung der Feststellungsentwürfe für die Planungsabschnitte 4 und 6 müsse gestaffelt erfolgen, da die parallele Bearbeitung beider Entwürfe einen hohen Arbeitsaufwand bedeute. Wenn alles optimal verlaufe, sei die Vorlage des Feststellungsentwurfs bei der Planfeststellungsbehörde für einen Planungsabschnitt für Ende 2018, für den anderen Planungsabschnitt dann für 2019 vorgesehen. Dies sei jedoch noch mit der Planfeststellungsbehörde abzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier teilte Herr Hillgruber mit, dass im Planungsabschnitt 7 mit einer Verbesserung des Lärmschutzes zu rechnen sei. Auch hierfür seien Planungen erforderlich. Der Vorentwurf für den Gesehen-Vermerk sei so gut wie fertiggestellt und solle noch im September 2017 zum BMVI in Bonn gesandt werden, damit von dort der Gesehen-Vermerk erteilt werden könne. Das BMVI sei an einer Verbesserung des Lärmschutzes interessiert. Weitere Details könnten jedoch erst nach Erteilung des Gesehen-Vermerks gemacht werden. Auf weitere Nachfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Prof. Dr. Olivier konnte Herr Hillgruber mitteilen, dass auch im Bereich von Bethen Lärmschutz vorgesehen sei. Details konnte er jedoch nicht nennen.