Der Kreistag beschloss einstimmig, die neue – überarbeitete – Vereinbarung in der vorliegenden Fassung mit den Städten und Gemeinden bezüglich der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) ab 01.01.2011 abzuschließen.

 

 


Ausschüsse:    Jugendhilfeausschuss am 30.11.2010

                        Kreisausschuss am 09.12.2010

 

Kreistagsabgeordneter Hannöver, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt vor.

 

Kreistagsabgeordnete Korfhage hielt es für erfreulich, dass die Hortbetreuung jetzt endlich geregelt sei. Da in der letzten Vereinbarung um ein Wort gestritten worden sei, habe sie sich die neue Regelung gründlich angesehen und nachgefragt, wie das Wort „grundsätzlich“ zu interpretieren sei. Herr Frische habe in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses dazu ausgeführt, dass „grundsätzlich“ bedeuten würde, dass auch Hortbetreuung außerhalb von Schulen gefördert werden könne. Sie schlage vor, das Wort „grundsätzlich“ in „vorrangig“ umzuändern, damit auf alle Fälle eine klare Regelung geschaffen werde.

 

Landrat Eveslage erklärte, wenn dieses Wort in der Vereinbarung geändert werde, müsste die Vereinbarung erneut mit allen Städten und Gemeinden abgestimmt werden. Mit dem Wort „grundsätzlich“ würde es keine Probleme geben. Eine Förderung außerhalb von Schulen sei möglich.