Sitzung: 29.08.2017 Sozialausschuss
Vorlage: V-SOZ/17/068
Vorsitzender Eilers führte einleitend aus, dass
sich dieser Tagesordnungspunkt durch die Beratung und den Beschluss zum TOP 8
weitgehend erledigt habe.
Dr. Neumann, Leiterin der Stabsstelle
Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), nahm zum Schreiben der Gruppe
GRÜNE/UWG vom 13.08.2017 (Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/068) wie folgt Stellung:
Zu
1.
Welche
Gespräche hat die Kreisverwaltung nach dem Kreistagsbeschluss in der genannten
Sache wann und mit wem geführt?
Am
01.03.2017 fand ein Gespräch des Ersten Kreisrates Herrn Frische, Frau Thesing
von der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe im Hause und Frau Dr.
Neumann mit den Mitarbeiter_innen der „Beratungsstelle für mobile Beschäftigte
in Niedersachsen“ mit Sitz in Oldenburg (Frau Reim, Frau Kromova und Herrn
Bischof)statt.
Ein
weiteres Gespräch folgte am 21.04.2017. Daran nahmen Herr Frische, Frau
Thesing, Frau Dr. Neumann und Herr Fangmann vom Landescaritas-Verband Oldenburg
teil.
In
gleicher Konstellation fand ein weiteres Gespräch am 05.07.2017 statt.
Am
24. August 2017 folgten 15 Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen im
Landkreis Cloppenburg, die in ihrem Arbeitsalltag Werkvertragsarbeitnehmerinnen
und –arbeitnehmer beraten, einer Einladung der Koordinierungsstelle Migration
und Teilhabe zu einem Austausch.
Zu
2.
Welche
Fortschritte wurden bisher erzielt? Was ist der aktuelle Sachstand?
Das
Konzept des Landescaritas-Verbandes „Niedrigschwelliges (Rechts-)
Beratungsangebot im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigrantinnen und
-migranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ wurde unter TOP 8 dieser
Sozialausschusssitzung beraten.
Zu
3.
Wie
stellt sich nach Kenntnis der Kreisverwaltung der aktuelle Sachstand des in der
Sitzung des Sozialausschusses am 04.05.2017 thematisierten Projektes des
Landescaritasverbandes dar.
Siehe
TOP 8
Zu
4.
Teilt
die Kreisverwaltung die Auffassung, dass insbesondere eine Beratungsstelle sinnvoll
wäre, die den Werkvertragsarbeiter_innen eine arbeitsrechtliche Erstberatung
bietet und zur klageweisen Geltendmachung von Forderungen mit
Rechtsanwält_innen aus der Region zusammenarbeitet?
Siehe
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu TOP 8
Zu
5.
Hat
die Kreisverwaltung im Hinblick auf die Ausweitung der Beratungsangebote
bereits eigene Konzeptpapiere entwickelt oder liegen der Kreisverwaltung
diesbezüglich Konzeptpapiere von Dritten vor?
Nein, die Kreisverwaltung hat keine eigenen Konzeptpapiere entwickelt, da in den konstruktiven Besprechungen mit dem Landescaritas-Verband Oldenburg die Vorstellungen des Landkreises in das vorliegende Konzept mit einfließen konnten. Konzeptpapiere Dritter liegen nicht vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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