Sitzung: 29.08.2017 Sozialausschuss
Vorlage: V-SOZ/17/067
Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, ab dem 01.01.2018 jährlich finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 90.500,00 Euro für die Einrichtung eines „Niedrigschwelligen (Rechts-) Beratungsangebotes im Oldenburger Münsterland für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten in prekären Beschäftigungsverhältnissen“ zur Verfügung zu stellen.
Dr. Neumann, Leiterin der Stabsstelle
Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), trug den Sachverhalt
entsprechend der Vorlagen-Nr.:
V-SOZ/17/067 vor.
Sie ergänzte ihren Vortrag dahingehend, dass das
Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta angekündigt habe, einen 10%igen
Zuschuss zu den Kosten der Beratungsstelle zu bewilligen. Demnach könne die
Formulierung des Beschlussvorschlages wie folgt geändert werden: „…. in Höhe
von bis zu 90.500 € Euro…“.
Kreistagsabgeordnete
Thomée erläuterte, dass eine Beratungsstelle für kostenlose Rechtsberatung für
Werkvertragsarbeiter/innen dringend notwendig sei.
Ein
professionelles und koordiniertes Vorgehen gegen den Missbrauch von Leiharbeit
und Werkverträgen im Oldenburger Münsterland sei dringend erforderlich. Die
vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass dieser menschenunwürdigen Ausbeutung nur
mühsam und mit aller Kraft Einhalt zu gebieten sei.
Kreistagsabgeordnete
Thomée begrüßte daher den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausdrücklich,
jährlich rund 90.000 Euro für die Beratungsstelle zur Verfügung zu stellen.
Damit würde die Beratungsstelle in greifbare Nähe rücken.
Kreistagsabgeordnete
Thomée führte weiter aus, dass sie Kontakt mit Frau Brinkhus-Saltys aufgenommen
habe. Frau Brinkhus-Saltys sei an der Erstellung des vorliegenden Konzepts
beteiligt gewesen und habe bereits eine ehrenamtliche Rechtsberatungsstelle
organisiert.
Ergebnis
der Besprechung mit Frau Brinkhus-Saltys sei, dass noch eine wichtige
Verbesserungsmöglichkeit gesehen werde. Der Landescaritasverband Oldenburg sehe
als eine mögliche Option, dass die Beratungsstelle nicht mit einer Volljuristin
/ einem Volljuristen besetzt werde. Eine Rechtsberatung ohne Juristen hielt
Kreistagsabgeordnete Thomée für falsch. Gemeinsam mit Frau Brinkhus-Saltys
ginge sie davon aus, dass die Beratungsstelle nur dann effektiv arbeiten könne,
wenn sie mit mindestens einer Volljuristin / einem Volljuristen besetzt sei.
Der
Vorlage der Verwaltung sei zwar zu entnehmen, dass von den zwei zu schaffenden
Vollzeitstellen eine mit einer Volljuristin / einem Volljuristen besetzt werden
solle. Sie begrüße dies ausdrücklich, da das der richtige Weg sei. Dies bringe
aber noch nicht die erforderliche Sicherheit.
Um
die Besetzung mit einer Volljuristin / einem Volljuristen zu sichern, schlug
Kreistagsabgeordnete Thomée vor, dies explizit in den Beschluss aufzunehmen.
Sie beantragte daher, den Beschlussvorschlag um folgenden Satz ergänzen:
„Von
den zwei zu schaffenden Vollzeitstellen ist mindestens eine Stelle mit einer
Volljuristin/einem Volljuristen zu besetzen.“ Sie bat hierfür um Zustimmung der
übrigen Ausschussmitglieder.
Abschließend
merkte Kreistagsabgeordnete Thomée an, dass nach ihrer Einschätzung der Erfolg
der Beratungsstelle davon abhängen werde, dass nicht nur auf Fälle und Anfragen
gewartet, sondern aktiv auf die Werkvertragsarbeiter/innen zugegangen würde.
Sie bat zudem um einen regelmäßigen Bericht im Ausschuss.
Beratendes
Mitglied Fangmann betonte, dass der Landescaritasverband ausdrücklich die
Einstellung einer Volljuristin / einem Volljuristen anstrebe. Er gab aber zu
bedenken, dass es schwierig werden könne, eine/einen passende/n Bewerber/in für
die Stelle zu finden. Wenn dies Bedingung werde, könne es ein Problem sein, die
Beratungsstelle pünktlich zu starten. Für den Fall, dass die Stellenbesetzung
mit einer Volljuristin / einem Volljuristen nicht termingerecht möglich sei,
schlug beratendes Mitglied Fangmann vor, zumindest mit zwei
Sozialarbeiter/innen zu beginnen. Zur juristischen Unterstützung stehe im
Hintergrund ein Jurist des Landescaritasverbandes zur Verfügung.
Kreistagsabgeordneter
Stratmann erklärte, dass die CDU-Fraktion das Konzept eingehend geprüft habe
und die Einrichtung der Beratungsstelle unterstütze. Er schlug vor, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Kreistagsabgeordneter
Arkenau zeigte Verständnis für die Forderung nach der Besetzung der Stelle mit
einer Volljuristin / einem Volljuristen. Für den Fall, dass dies aber nicht
sofort möglich sei, schlug er vor, die Beratungsstelle zu starten und einen
Juristen auf einem anderen Weg einzubinden.
Vorsitzender
Eilers fasste das Ergebnis der nachfolgenden Diskussionsrunde dahingehend
zusammen, dass der Start der Beratungsstelle Vorrang habe und
Kreistagsabgeordnete Thomée ihren Ergänzungsantrag nicht aufrechthalte, da
seitens des Landescaritasverbandes eine ausreichende juristische Unterstützung
gesichert werde. Diese juristische Kooperation gelte aber nur solange, wie das
Ziel der Besetzung mit einer Volljuristin / einem Volljuristen nicht erreicht
sei.
Vorsitzender Eilers stellte den Antrag des Kreistagsabgeordneten Stratmann zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
|
Nein: |
|
Enthaltung: |
|