Sitzung: 17.08.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: V-JHA/17/096
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Neu- und Erweiterungsbauten
von Kindergärten werden vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst, wenn unter
Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und einer 100%-Belegung oder
der tatsächlichen Belegung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in
der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.
Kreisverwaltungsoberrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/17/096 vor.
Kreistagsabgeordnete
Thomée erkundigte sich, warum die unter 3-jährigen und die 6 Jahre alten Kinder
nicht zu 100 % in der Bedarfsermittlung berücksichtigt würden.
Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erläuterte, dass nicht alle 3-jährige Kinder
zum Stichtag der Erhebung das dritte Lebensjahr vollendet hätten und 6-jährige
Kinder größtenteils bereits die Schule besuchten.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling wies darauf hin, dass insbesondere in kleineren Ortschaften nicht
Krippengruppen, sondern altersübergreifende Gruppe eingerichtet worden seien
und erkundigte sich, wie dieser Bedarf in der Statistik berücksichtigt werde.
Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erläuterte, dass diese Kinder bei der
Bedarfsberechnung der Vormittagsplätze in den Kindergärten unberücksichtigt
blieben. Allerdings könne die Anzahl dieser Kinder der Statistik über die
Belegungszahlen nach Alter entnommen werden und werde in der Planung der
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit einfließen.
Auf Nachfrage des
Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, dass die Kindergartenbedarfsplanung für die
Stadt Cloppenburg eines Fehlbedarf von 231 Plätzen ausweise, die
Stadtverwaltung Cloppenburg allerdings mitteile, dass alle Kinder einen Platz
bekommen hätten, erklärte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann, dass die
Kindergartenbedarfsplanung nur den Bedarf an Vormittagsplätzen ausweise. Durch
den Besuch einer Nachmittagsgruppe mit entsprechendem Betreuungsumfang werde
ebenso der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt.
Die
Gleichstellungsbeauftragte Dr. Neumann hob hervor, dass auch die
Flüchtlingskinder in der Planung Berücksichtigung gefunden hätten. So kämen
häufig Integrationskurse mit einer Kinderbetreuung nicht zustande. Durch ein
entsprechendes Platzangebot in Kindertagessstätten sei es auch diesen Kindern
möglich, die Regelangebote zu nutzen. Die Eltern könnten zeitgleich die
Integrationskurse besuchen.
Herr Fangmann
machte darauf aufmerksam, dass in naher Zukunft bei den anerkannten
Flüchtlingen mit dem Familiennachzug von Ehefrauen und Kindern zu rechnen sei.
Dies sei bei der Bedarfsplanung ebenfalls zu berücksichtigen.
Erster Kreisrat
Frische ergänzte, dies träfe auch auf die osteuropäischen EU-Arbeitnehmer zu.
Kreistagsabgeordneter
Dr. Vaske wies darauf hin, dass die Kindergartenbedarfsplanung einen
statistischen Bedarf ausweise. Im Einzelfall sei jedoch der Elternwille zu
berücksichtigen. So besuchten z. B. in der Gemeinde Molbergen Kinder aus
breiten Schichten gar nicht den Kindergarten. Die Kindergartenbedarfsplanung
berücksichtige das Ziel des bedarfsgerechten Ausbaues der frühkindlichen Bildung.
Die CDU-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.