Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem Kreistag wurde einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Neu- und Erweiterungsbauten von Kindergärten werden vom Landkreis Cloppenburg bezuschusst, wenn unter Zugrundelegung der letzten drei Geburtsjahrgänge und einer 100%-Belegung oder der tatsächlichen Belegung der Kindergärten die vorhandenen Vormittagsplätze in der jeweiligen Stadt/Gemeinde nicht ausreichen.

 

 


Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/17/096 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée erkundigte sich, warum die unter 3-jährigen und die 6 Jahre alten Kinder nicht zu 100 % in der Bedarfsermittlung berücksichtigt würden. Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erläuterte, dass nicht alle 3-jährige Kinder zum Stichtag der Erhebung das dritte Lebensjahr vollendet hätten und 6-jährige Kinder größtenteils bereits die Schule besuchten.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling wies darauf hin, dass insbesondere in kleineren Ortschaften nicht Krippengruppen, sondern altersübergreifende Gruppe eingerichtet worden seien und erkundigte sich, wie dieser Bedarf in der Statistik berücksichtigt werde. Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann erläuterte, dass diese Kinder bei der Bedarfsberechnung der Vormittagsplätze in den Kindergärten unberücksichtigt blieben. Allerdings könne die Anzahl dieser Kinder der Statistik über die Belegungszahlen nach Alter entnommen werden und werde in der Planung der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren mit einfließen.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Riesenbeck, dass die Kindergartenbedarfsplanung für die Stadt Cloppenburg eines Fehlbedarf von 231 Plätzen ausweise, die Stadtverwaltung Cloppenburg allerdings mitteile, dass alle Kinder einen Platz bekommen hätten, erklärte Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann, dass die Kindergartenbedarfsplanung nur den Bedarf an Vormittagsplätzen ausweise. Durch den Besuch einer Nachmittagsgruppe mit entsprechendem Betreuungsumfang werde ebenso der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte Dr. Neumann hob hervor, dass auch die Flüchtlingskinder in der Planung Berücksichtigung gefunden hätten. So kämen häufig Integrationskurse mit einer Kinderbetreuung nicht zustande. Durch ein entsprechendes Platzangebot in Kindertagessstätten sei es auch diesen Kindern möglich, die Regelangebote zu nutzen. Die Eltern könnten zeitgleich die Integrationskurse besuchen.

 

Herr Fangmann machte darauf aufmerksam, dass in naher Zukunft bei den anerkannten Flüchtlingen mit dem Familiennachzug von Ehefrauen und Kindern zu rechnen sei. Dies sei bei der Bedarfsplanung ebenfalls zu berücksichtigen.

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dies träfe auch auf die osteuropäischen EU-Arbeitnehmer zu.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Vaske wies darauf hin, dass die Kindergartenbedarfsplanung einen statistischen Bedarf ausweise. Im Einzelfall sei jedoch der Elternwille zu berücksichtigen. So besuchten z. B. in der Gemeinde Molbergen Kinder aus breiten Schichten gar nicht den Kindergarten. Die Kindergartenbedarfsplanung berücksichtige das Ziel des bedarfsgerechten Ausbaues der frühkindlichen Bildung. Die CDU-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.