Der Kreistag beschloss
einstimmig, hinsichtlich des Antrages des St. Antonius-Stiftes Emstek auf
Gewährung eines Zuschusses für Baumaßnahmen des Krankenhauses als angemessenen
Eigenanteil einen Betrag in Höhe von 10 %, gerechnet auf die vom Land als förderfähig
anerkannten Investitionskosten, zu fordern.
Diese Regelung soll kein
Grundsatzbeschluss für künftige Fälle sein.
Unter Anrechnung des vom
Krankenhaus geforderten Eigenanteils in Höhe von 64.894,08 € und der Anwendung
der „2/3-Regelung“ wird ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 56.031,15 €
gewährt.
Ausschüsse: Sozialausschuss am 07.12.2010
Kreisausschuss am 09.12.2010
Kreistagsabgeordneter Niehaus, Vorsitzender des Sozialausschusses, trug den Sachverhalt vor.