Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-PLA/17/177
Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Altenoyther-Kämpe-Graben in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) zu beschließen.
Kreisverwaltungsoberrat
Meyer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/17/177 vor.
Er verwies darauf, dass im vorliegenden
Verfahren vom Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft des
Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe als Einwand Zweifel an der Begründetheit
des Einzugsgebiets vorgebracht worden seien. Dieser habe zu Recht bemängelt, dass
der Kündelmoorgraben nicht dem Altenoyther Kämpe Graben zufließe. Daraufhin sei
das Einzugsgebiet durch das vom NLWKN beauftragte Ingenieurbüro korrigiert und
das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet neu ermittelt worden. Die sich
gegenüber der Erstermittlung ergebende Verkleinerung des
Überschwemmungsgebietes sei aus den vorliegenden Kartenunterlagen ersichtlich.
Auf Rückfrage des Abgeordneten Wesselmann erklärte er, dass dies aber nicht
proportional zu einer Verkleinerung des Überschwemmungsgebietes geführt habe.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt wies darauf hin, dass der Fall zeige, dass begründete Einwendungen
durchaus für den Bürger erfolgreich sein könnten.
Abschließend empfahl Kreisverwaltungsoberrat Meyer den Anwesenden die
Verordnung zur Beschlussfassung.