Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Altenoyther-Kämpe-Graben in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) zu beschließen.

 


Kreisverwaltungsoberrat Meyer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-PLA/17/177 vor.

Er verwies darauf, dass im vorliegenden Verfahren vom Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Altenoythe als Einwand Zweifel an der Begründetheit des Einzugsgebiets vorgebracht worden seien. Dieser habe zu Recht bemängelt, dass der Kündelmoorgraben nicht dem Altenoyther Kämpe Graben zufließe. Daraufhin sei das Einzugsgebiet durch das vom NLWKN beauftragte Ingenieurbüro korrigiert und das daraus resultierende Überschwemmungsgebiet neu ermittelt worden. Die sich gegenüber der Erstermittlung ergebende Verkleinerung des Überschwemmungsgebietes sei aus den vorliegenden Kartenunterlagen ersichtlich. Auf Rückfrage des Abgeordneten Wesselmann erklärte er, dass dies aber nicht proportional zu einer Verkleinerung des Überschwemmungsgebietes geführt habe.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt wies darauf hin, dass der Fall zeige, dass begründete Einwendungen durchaus für den Bürger erfolgreich sein könnten.

 

Abschließend empfahl Kreisverwaltungsoberrat Meyer den Anwesenden die Verordnung zur Beschlussfassung.