Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-PLA/17/171
Der Ausschuss für Planung und Umwelt
beschloss sodann einstimmig bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag den Beschluss der
folgenden Resolution zu empfehlen:
Raumordnungsverfahren (Offshore) zu Trassenkorridoren zwischen dem
Anlandungspunkt Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem
Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg
Resolution
Der Kreistag des Landkreises
Cloppenburg steht voll und ganz hinter den Zielen der Energiewende. Der Ausbau
der dafür notwendigen Infrastruktur darf aber nicht einzelne Regionen besonders
beanspruchen, sondern muss wirtschaftlich sein und die schutzwürdigen Belange
aller Menschen berücksichtigen. Der Kreistag fordert deshalb alle beteiligten
Stellen auf, das am 17.05.2017 eingeleitete Raumordnungsverfahren für einen
Trassenkorridor zur Netzanbindung von Offshore-Windparks zwischen
Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg
für die Verlegung von drei Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs- (HGO)
Systemen in einem Trassenkorridor bis zum Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg
einzustellen und stattdessen die Offshore-Netzanschlussleitungen als
HGÜ-Systeme bis in die Lastzentren in West- und Süddeutschland weiterzuführen
oder in andere Netzverknüpfungspunkte zu führen.
Begründung
Mit dem am
17.05.2017 vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems eingeleiteten
Raumordnungsverfahren soll ein Trassenkorridor für die Anbindung von 3
HGÜ-Systemen aus dem ostfriesischen Raum in die geplante
380-kV-(Drehstrom)Höchstspannungsleitung von Conneforde nach Merzen im Raum
Cloppenburg gefunden werden. Für die Verknüpfung der unterschiedlichen Systeme
sind beim Übergabepunkt im Raum Cloppenburg 3 Konverterstationen notwendig, die
einen Flächenbedarf von je ca. 25 ha haben. Der aus den HGÜ-Systemen in die
380-kV-Höchspannungsleitung übertragene Offshorestrom soll dann über die
380-kV-Höchstspannungsleitung Richtung Süden in die Lastzentren weitergeleitet
werden.
Die Weiterleitung des Stroms aus Cloppenburg Richtung Süden über die
380-kV-Höchstspannungsleitung führt zu höheren Stromverlusten als über
HGÜ-Systeme, da die Übertragung über Drehstromsysteme zu Stromverlusten führt,
während eine Übertragung über Hochspannungs-Gleichstrom-Systeme nahezu
verlustfrei erfolgt. Die anfallenden Konverterverluste würden sich gegenüber
den Planungsabsichten nicht erhöhen, da durch eine Weiterführung der
HGÜ-Systeme Richtung Süden keine zusätzlichen Konverterstationen notwendig
sind.
Darüber hinaus ist
die Anbindung der 3 HGÜ-Systeme im Raum Cloppenburg nicht die wirtschaftlichste
Lösung. Nach dem 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 Version 2017
(Seite 97) entstehen bei einer Anbindung der 3 Systeme in Cloppenburg
Gesamtkosten in Höhe von 5.620 Mio. €, während dort aufgezeigte andere
Anbindungen günstiger sind (1x Cloppenburg, 2 x Hanekenfähr 4.520 Mio. € / 1 x
Cloppenburg, 2 x Meppen 4.370 Mio. € / 1x Cloppenburg, 2 x Unterweser/ West
4.430 Mio. €).
Das Land
Niedersachsen hat seit Jahren in seinen Stellungnahmen zu den bisherigen
NEP-Entwürfen vorgeschlagen, die Offshore-Netzanschlussleitungen als
Gleichstromsysteme ohne Abzweig bis in die Lastzentren in West- und
Süddeutschland weiterzuführen.
Angesichts des
angespannten Grundstückmarktes für landwirtschaftliche Flächen im Landkreis
Cloppenburg stehen die für die Konverterstationen benötigten Flächen nicht zur
Verfügung oder werden für eine weitere Verschärfung des Grundstücksmarktes
führen.
Der Raum Cloppenburg wird bereits durch den geplanten Neubau der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen (Conneforde-Cloppenburg Ersatz der vorhandenen 220-kV-Leitung / Cloppenburg-Merzen vollständiger Neubau) besonders in Anspruch genommen. Die nicht nachvollziehbare Anbindung der 3 HGÜ-Systeme mit Konverterstationen im Raum Cloppenburg würde zu einer nicht zu rechtfertigenden weiteren Belastung des Raumes führen."
a)
Planung
einer 380-kV-Höchstspannungsleitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen
mit Konverterstationen
Bezug: V-PLA/16/145
Hier: Stand des Verfahrens / Info über
Dialogforum vom 08.06.2017
Zu diesem Tagesordnungspunkt trug Prof. Dr.- Ing. Karsten Runge vor und berichtete die Ergebnisse des Dialogforums am 08.06.2017. Er wies darauf hin, dass das Amt für regionale Landentwicklung (ArL) den gesamten Antrag der Tennet nunmehr im Internet veröffentlicht habe. Am 8.6.2017 sei der Antrag grob inhaltlich vorgestellt worden und ein Rückblick auf das bisherige Verfahren gegeben worden. Bisher habe durch die Tennet eine Prüfung der Trassenkorridore und Zusammenführung der Trassenvarianten stattgefunden. Ferner seien geeignete Grundstücke geprüft und ggf. erworben worden. Dies alles sei mit der Zielsetzung erfolgt, die Vorzugsvariante festzulegen und das dazu erforderliche Raumordnungsverfahren einzuleiten. Noch offene Punkte wie z. B. die Frage weiterer Umspannwerke oder Konverterstationen in der Region sowie der Suchraum Nikolausdorf für ein Umspannwerk seien angesprochen worden. Seitens der Tennet habe man erklärt, dass es einen vertieften Austausch mit dem Landkreis gegeben habe. Dies könne er nicht bestätigen, da offene Fragen nach wie vor nicht beantwortet worden seien. Die von der Kreisverwaltung eingeforderte offene Diskussion habe nicht stattgefunden.
Wichtig seien die Engstellensteckbriefe, in denen es um Abstände gehe. Während der 400m Abstand zu Siedlungen als Ziel der Landesplanung gesetzt sei, unterläge der 200m Abstand zu Einzelhäusern als Grundsatz der Landesplanung der Abwägung. Hier sei eine Bewertung des nahen Umfeldes erfolgt, allerdings nur unter visuellen Gesichtspunkten. Er habe darauf hingewiesen, dass es auch um Magnetfelder und deren Abstände gehe.
Im Rahmen der Untersuchungen seien verschiedene Umweltgutachten erstellt worden, mit Hilfe derer auf verbalargumentativer Weise dann die Vorzugsvariante C aus den 4 verschiedenen Einzelvarianten in der Gesamtabwägung ausgewählt worden sei. Eine Nutzwertanalyse sei gefordert, aber von der Tennet nicht aufgegriffen worden.
Für einen Streckenabschnitt von 10 km der Vorzugstrasse C werde eine Erdverkabelung geprüft, 1,6 km für eine Bündelung mit einer Straße (B72).
Prof. Dr.-Ing. Runge erklärte, die Trassenwahl sei nur präsentiert worden. Die hierfür maßgeblichen Gründe wären noch zu prüfen.
Er erläuterte weiterhin, dass die Tennet zu den Umspannwerken nicht alle Fragen habe beantworten können. Ein Vertreter der amprion sei nicht anwesend gewesen. Die Tennet werde bestehende, durch den Neubau entbehrlich werdende Leitungen zurückbauen, eine Aussage der amprion hierzu gebe es bisher nicht.
Zusammenfassend gehe er davon aus, dass das Umspannwerk Nutteln als gesetzt angesehen werden könne. Neben dem als sehr gut und als Vorzugslösung dargestellten Umspannwerkstandort Nikolausdorf seien die übrigen auch gut geeigneten Standorte Cloppenburg-Ost und Varrelbusch noch möglich. Hier sei nach seiner Einschätzung noch keine abschließende Entscheidung gefallen.
Kreisbaurat Raue erläuterte zum weiteren Verfahren, dass das Raumordnungsverfahren nun offiziell eingeleitet sei und alle Betroffenen bis zum 01.09.2017 eine Stellungnahme zum Vorhaben abgeben könnten.
Ein offener Brief an den Herrn Landrat Johann Wimberg und die Herren Bürgermeister Brinkmann von Cappeln und Dr. Wiese von Cloppenburg von 40 betroffenen Bürgern gegen die geplante 380-kV-Trasse läge dem Landkreis bereits vor. Darin werde gefordert, die Verhandlungen einzustellen, da die Trasse überflüssig sei und man eine dezentrale Energieversorgung befürworte. Die Absender forderten vom Landkreis eine klare Positionierung gegen diese Trasse und forderten die Einrichtung eines Sonderfonds in Höhe von 450.000 €, mit dem Rechtsanwälte und Wissenschaftler bezahlt werden sollten, um diese Trasse zu verhindern.
Hierzu wies Kreisbaurat Raue darauf hin, dass der Landkreis Cloppenburg am 17.12.2015 Leitlinien für ein ausgewogenes, transparentes und nachvollziehbares Verwaltungsverfahren für den Netzausbau Strom beschlossen habe.
Unter Beachtung dieser Leitlinien sei ein Gutachten erarbeitet worden. Herr Prof. Dr. Becker habe den Bedarf der Trasse geprüft und nicht in Frage gestellt. Es gehe nun darum, dass der Landkreis das Verfahren begleite und die am wenigsten beeinträchtigende Trasse im Rahmen einer neutralen Abwägung gewählt werde. Es werde eine der Trassen kommen, da sie über das Bundesbedarfsplangesetz abgesichert sei. Die Verhinderung der Trasse sei nie das Ziel gewesen.
Im weiteren Verfahren werde man die vorgelegten Unterlagen auf Fehler untersuchen und die vorgenommene Abwägung prüfen. Herr Heidrich vom ArL lege ebenfalls Wert darauf, dass eine gerechte, neutrale Abwägung stattfinde.
Kreistagsabgeordneter Arkenau erklärte, das von der Gemeinde Cappeln in Auftrag gegebene Gutachten belege, dass die für die Stromübertragung gewählte Technik veraltet sei und auch sonstige Fehler in den Unterlagen enthalten seien. Nun sei die Vorzugstrasse C gesetzt. Die Gemeinde Cappeln werde bei Beibehaltung der Trasse ggfls. gegen den Zulassungsbescheid klagen.
Kreistagsabgeordneter Steenken sprach sich für die von Kreisbaurat Raue vorgestellte Verfahrensweise aus. Die beste, verträglichste Lösung sei das Ziel.
Kreistagsabgeordneter Wesselmann sprach sich ebenfalls für eine fachliche Begleitung des Verfahrens aus. Es müsse die beste Trasse gefunden werden. Die Belange der Anwohner sollten dabei Berücksichtigung finden.
Landrat Johann Wimberg betonte abschließend, dass es nie das Anliegen des Landkreises war, die Trasse zu verhindern, sondern die verträglichste Trassenführung zu finden. Die Autobahntrasse war - wie teilweise falsch in der Presse dargestellt - nicht die Vorzugstrasse des Landkreises, sondern lediglich eine zusätzliche mögliche Variante, die zu erkunden war.
Er sei sich sicher, dass das ArL eine richtige und auch neutrale Abwägung der Varianten durchführen werde. Der Landkreis möchte dabei das Verfahren sachlich und fachlich begleiten und sich konstruktiv einbringen. Die zum Schluss gewählte Trasse werden genauso Betroffenheiten erzeugen, wie die für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens gewählte Vorzugstrasse. Der Landkreis sei allen Städten und Gemeinden gegenüber gleichermaßen verpflichtet und müsse sich neutral verhalten. Es bleibe aber auch die Möglichkeit den anderen Kommunen, gegen die Planfeststellung vorzugehen.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt sprach sich allgemein dafür aus, dass Herr Prof. Dr.-Ing. Runge für den Landkreis eine Stellungnahme zur 380 kV-Trasse erarbeitet, die in das Raumordnungsverfahren eingebracht wird.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
b) Raumordnungsverfahren (Offshore) zu Trassenkorridoren
zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem
Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg
Bezug: V-PLA/16/145
Hier: Stand des Verfahrens
Den Sachverhalt erläuterte Kreisbaudirektor Ribinski gemäß Vorlage
V-PLA/17/171 Punkt b.
Er verwies darauf, dass Grundlage des Offshore- Raumordnungsverfahrens
das abgeschlossene Verfahren des Trassenkorridors zum Netzverknüpfungspunkt
Halbemond im Landkreis Aurich sei.
Daran anschließend
werde nunmehr ein weiterführender Trassenkorridor zur Netzanbindung von Offshore-Windparks zwischen Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem
Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg für die Verlegung von drei
Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs- (HGÜ) Systemen in einem Trassenkorridor
bis zum Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg geplant, in dessen Verfahren der
Landkreis Cloppenburg als Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sei und
bis zum 18.8.2017 Stellung nehmen könne. Dazu solle neben der Betrachtung der
räumlichen Konflikte insbesondere auch die Frage der Planrechtfertigung bewegt
werden. Angedacht sei, dazu Prof. Dr.-Ing. Runge zu beauftragen.
Kreistagsabgeordneter
Hackstedt erläuterte die an alle Ausschussmitglieder verteilte Resolution der
CDU- Fraktion vom 13.06.2017.
Den Bau dieser
Trasse halte seine Fraktion nicht für richtig, da bereits seit Jahren hier in
der Region 30 % mehr Strom erzeugt als verbraucht werde. Im vorliegenden
Verfahren seien die entstehenden Gesamtkosten nicht hinreichend berücksichtigt
worden. Der 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030, Version 2017
belege, dass andere Anbindungen bis in die Lastzentren erheblich
kostengünstiger zu realisieren seien. Hier vermute er, dass diese
Trassenkorridore deswegen nicht in Betracht gezogen würden, weil hier nicht die
Tennet Netzbetreiberin sei, sondern die Amprion.
Hinzu komme der
in der Region angespannte Grundstücksmarkt, auf dem die Flächen für die
benötigten Konverterstationen nicht zur Verfügung stünden. Weiterhin sei der
Raum Cloppenburg bereits durch den angestrebten Neubau der
380-kV-Höchstspannugnsleitung Conneforde- Cloppenburg- Merzen stark
beansprucht. Der nunmehr geplante Trassenkorridor führe zu einer weiteren,
nicht zu rechtfertigenden Belastung des Raumes.
Die CDU- Fraktion
schlage daher vor, die vorliegende Resolution dem Kreistag zur Beschlussfassung
vorzulegen. Ferner solle sie dem Übertragungsnetzbetreiber, der
Bundesnetzagentur und dem ArL übermittelt werden sowie den Bundes- und
Landtagsabgeordneten und den zuständigen Bundes- und Landesministerien.
Da die nächste
Kreistagssitzung erst nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme stattfinde, gehe
er davon, dass der zu dem Zeitpunkt vom Ausschuss für Planung und Umwelt und
vom Kreisausschuss beschlossene Entwurf der Resolution versandt werde.
Kreistagsabgeordneter
Arkenau erklärte, seine Fraktion werde die Resolution unterstützen. Wichtig sei
es, insbesondere die Frage der Notwendigkeit der Konverterstationen im
Verfahren zu klären.
Kreistagsabgeordneter
Wesselmann erklärte, er werde zunächst die Mitglieder befragen und sich daher
bei der Abstimmung enthalten.
Prof. Dr.-Ing Runge führte aus, im Gegensatz zu der o.a.
Trasse Conneforde-Cloppenburg- Merzen, wo der Bedarf feststehe, sei bei diesem
Offshore-Trassenkorridor die
Entscheidung noch nicht gefallen sei. Daher mache die vorgelegte
Resolution auch Sinn und biete die Möglichkeit, das Verfahren zu beeinflussen.
Die Resolution der CDU- Fraktion ist
als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm
die Ausführungen zur Kenntnis.
c) Info zur A-Nord-Trasse der Amprion GmbH
Kreisbaudirektor Ribinski informierte gemäß Vorlage V-PLA/17/171 Punkt c
über den Stand der Planungen zur A- Nord- Trasse von Emden –Ost bis Osterath in
Nordrhein-Westfalen.
Er wies darauf hin, dass die Amprion GmbH erst in der nächsten
Dialogphase darüber informieren werde, ob der Landkreis Cloppenburg tatsächlich
betroffen sein werde. Dann würden die möglichen Trassenkorridore vorgestellt
werden. Dies werde voraussichtlich im August/ September 2017 der Fall sein.
Der Ausschuss werde dann weiter informiert werden.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
d) Info über Konsultationsbeitrag O-NEP/NEP 1. Entwurf, und
Analyse und Bewertung der durch den NEP 2030 und O-NEP 2030 vorgegebenen neuen
Ausgangslage hinsichtlich der Ergebnisse und Aussagen des Gutachtens
„Technische Evaluierung des Bedarfes für die Maßnahmen des Projektes P21:
Conneforde – Cloppenburg/Ost – Merzen gemäß NEP Strom 2025“ vom 6. Mai 2016
Herr Prof. Dr. Runge informierte die Anwesenden über die Konsultationen
für die bundesweiten Planungen.
Mit Erstaunen habe er festgestellt, dass der neue NEP 2030 vom Februar
2017 Änderungen für den Bereich Cloppenburg enthalte. Der vorhergehende NEP
2024 sei von Prof. Dr. Becker geprüft worden und der dort festgestellte Bedarf
von ihm auch bestätigt worden. Dem gegenüber erkläre der NEP 2030 jetzt, dass
auf den Strecke Conneforde - Cloppenburg – Merzen die Strommenge nicht mehr
sicher ableitbar sein werde, wenn nicht lastflusssteuernde Maßnahmen ergriffen
würden. Die dort gewählte Maßnahme sei nach Prüfung als nicht taugliches
Instrument anzusehen. Es sei daher in der Stellungnahme dazu eine überarbeitete
Planung gefordert worden, die langfristig und nachhaltig eine Netzstabilität
sicherstellen werde.
Im Bereich der Offshore-NEP sei der Entwurf 2030 ebenfalls geprüft und
eine Stellungnahme abgegeben worden. In Cloppenburg sei danach ab 2030 ein
sicherer Stromtransport nicht gewährleistet. Der O-NEP schlage daher
alternative Netzverknüpfungspunkte vor. Es sei darauf hingewiesen worden, dass
die kürzere Verbindung über den NVP Meppen die vorzuziehende Standortvariante
sei. Er gehe davon aus, dass die Wahl auf Cloppenburg nur deshalb gefallen sei,
weil für Meppen ein anderer Netzbetreiber zuständig sei. Die neben Cloppenburg
genannten Alternativen seien mindestens gleichwertig und eben so zu prüfen.
Insgesamt sei festzustellen, dass der NEP 2030 und der O- NEP 2030 im
Widerspruch zueinander ständen. Hierauf sei ausdrücklich hingewiesen worden.
Herr Prof. Dr.-Ing. Runge wies abschließend darauf hin, dass die 2. Konsultationen
für den NEP 2030 und den O-NEP 2030 im Herbst stattfinden würden. Er werde die
Planungen dann weiter verfolgen. Derzeit sehe er die Chance, die
Offshore-Planungen auf eine Leitung zu reduzieren. Genaue Rechnungen könnten
derzeit nicht gemacht werden, da es noch keine Lastszenarien für 2030 gebe.
Insgesamt halte er es für sinnvoller, den Offshore-Strom über Meppen oder
Hanekenfähr zu leiten.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.