Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag lehnte mehrheitlich bei 4 Ja-Stimmen den Antrag der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen nach dem ersten Satz des § 2 der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege folgenden Satz aufzunehmen „Der Übergang in den Kindergarten kann je nach Entwicklung des Kindes bis zum 01. August (Beginn des Kindergartenjahres) erfolgen.“ ab.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses wie folgt abstimmen:

 

Der Kreistag beschloss einstimmig bei 4 Stimmenthaltungen die Neufassung der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege gem. der Anlage zum 01.08.2017 mit folgender Änderung:

In § 2 Nr. 3 werden nach dem Wort „wird“ die Worte „über den Rechtsanspruch hinaus“ eingefügt.

In § 4 Nr. 1c wird das Wort „Förderung“ durch das Wort „Betreuung“ ersetzt.

 

 


Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/17/095 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen, Vorsitzende der Gruppe GRÜNE/UWG, teilte mit, durch die Neufassung der hier zu beratenden Satzung des Landkreises Cloppenburg würden sich wesentliche Änderungen ergeben. Grundsätzlich solle nach ihrer Auffassung ein Wechsel in den Kindergarten zum 01.08. zum Wohle des Kindes erfolgen. Die Tagesmütter seien der Auffassung, ein Wechsel am 3. Geburtstag des Kindes in den Kindergarten sei nicht sinnvoll. Der CDU-Stadtverband habe sich der Diskussion angeschlossen und strebe eine Änderung an.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stellte folgenden Antrag zu § 2 der Satzung des Landkreises Cloppenburg über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege:

 

„Der Übergang in den Kindergarten kann je nach Entwicklung des Kindes bis zum 01. August (Beginn des Kindergartenjahres) erfolgen.“

 

Dieser vorgenannte Passus solle nach dem ersten Satz des § 2 in die Satzung eingefügt werden.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen merkte an, dass es sich hierbei um eine Kann-Bestimmung handele.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer stellte fest, dass die Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen richtig erkannt habe, dass der CDU-Stadtverband sich mit diesem Sachverhalt beschäftigt habe. Aufgrund der Komplexität des Themas solle heute jedoch nur der Empfehlung des Kreisausschusses gefolgt werden. Es seien noch Dinge zu klären, wie z. B. wer prüfe den Entwicklungsstand und das Wohl des Kindes.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen stellte klar, dass sie keinen Wechsel der Kinder während, sondern zum Beginn (01.08. eines jeden Jahres) des Kindergartenjahres beantrage.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt ließ sodann über den Antrag der Kreistagabgeordneten Dr. Kannen wie folgt abstimmen: