Der Ausschussvorsitzende ließ dann über die einzelnen Forderungen aus dem Antrag Grüne/UWG vom 04.03.2017 abstimmen:

 

Punkt 1.

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Ergänzung eines neuen Absatzes in § 1 „Jedes anspruchsberechtigte Kind hat das Recht auf einen Sitzplatz im Schulbus“ abzulehnen.

 

Punkt 2. 

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Streichung des Abs. 4 des § 2 („Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren stellen keine besonderen Gefahren im Sinne dieses Absatzes dar.“) abzulehnen.

 

Punkt 3.

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Neufassung des § 3 Abs. 4 („Als Schulweg gilt die Strecke von der Haustür bis zur Schule“) abzulehnen.

 

Punkt 4.

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Halbierung der in § 4 Abs. 1 Buchstabe b vorgesehen Wartezeiten abzulehnen.

 

Punkt 5.

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Neufassung des § 8 Abs. 2 („Die Fahrpläne sind auf die Stundenpläne abzustimmen.“) abzulehnen.

 

Punkt 6.

Der Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen dem Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Streichung des Satzes „Praktika sind ausgenommen“ aus § 9 Abs. 2.

 

Der Ausschussvorsitzende ließ dann über den Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung abstimmen:

 

 

Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg in der Fassung vom 01.08.2017 zu beschließen.

 

 

 


Kreisverwaltungsoberrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-SCHUL/17/100 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SDP-Fraktion) stellte den bereits angekündigten Antrag der SPD-Fraktion auf Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen.

 

Die SDP-Fraktion sei zwar grundsätzlich mit der Satzungsänderung einverstanden und über den Wegfall der Eigenbeteiligung erfreut, möge aber nicht zwischen Vollzeitschüler/innen und Teilzeitschüler/innen, die ein- bis zweimal die Woche zu den Berufsbildenden Schulen fahren, unterscheiden. Die Teilzeitschüler/innen würden zwar – anders als die Vollzeitschüler/innen bereits über ein eigenes Einkommen verfügen, dieses sei jedoch in der Höhe sehr unterschiedlich.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG) trug den mit der Einladung übersandten Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vor.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken (CDU-Fraktion) erklärte, dass die CDU-Fraktion die neue Satzung unterstützte. Die Höhe der Mehrkosten, die dem Landkreis dadurch entstehen würden sei mit mindestens 410.000,00 € zu beziffern, sicherlich seien aber einige 100.000,00 € mehr zu erwarten. Die genaue Höhe sei derzeit noch nicht abzusehen. In Erwartung der Höhe der anzusetzenden Mittel sei es jedoch durchaus legitim, den Sachverhalt kritisch zu betrachten.

 

Zu dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG erklärte Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken, dass die in dem Antrag gestellten Forderungen völlig unrealistisch seien und fragte sich, ob der Aufwand, die Kosten und die damit verbundene Logistik im Vorfeld überhaupt einmal berechnet wurden. Der Antrag werde von der CDU-Fraktion nicht unterstützt.

 

Zudem erklärte der Kreistagsabgeordnete Dr. Steenken, dass die CDU-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion auf Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen nicht grundsätzlich ablehnen  würde. Da die Höhe der dadurch entstehenden Kosten momentan jedoch nicht abschätzbar wäre, sollte diese zunächst von der Verwaltung ermittelt und dann in Ruhe darüber beraten werden. Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken beantragte deshalb, den Beschluss über den Antrag der SPD-Fraktion zu vertagen.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD-Fraktion) beantragte daraufhin, stattdessen eine Beratung des Antrages in den Fraktionen noch bis zur nächsten Kreisausschusssitzung durchzuführen, damit noch eine Entscheidung in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen könne.

 

Landrat Wimberg stellte klar, dass durch den Vertagungsantrag ein Beschluss in der nächsten Kreistagssitzung nicht möglich sei, da vorab eine Beratung in den Fraktionen und im Schulausschuss erfolgen müsse.

 

Daraufhin erklärte Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD-Fraktion), dass es doch möglich sein müsse, den Beschluss im Kreistag zu erwirken, ohne dass darüber im Schulausschuss beraten wurde.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken (CDU-Fraktion) erklärte, dass ohne eine Beratung im Schulausschuss die Vertreter der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft nicht gehört werden würden und bei der Höhe der zu erwartenden Kosten sehr sorgsam über den Antrag beraten werden sollte.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Stratmann (CDU-Fraktion), wie schnell die Verwaltung die erforderlichen Zahlen ermitteln könne, erklärte Kreisrat Varnhorn, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, hundertprozentig verlässliche Zahlen vorzulegen, um die Gesamtkosten für den erweiterten Anspruch nach § 9 der Schülerbeförderungssatzung zu ermitteln. Es seien weder die Schülerströme noch die Anzahl der Inanspruchnahme absehbar. Sicherlich sei davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme stufenweise ansteigen werde und in den nächsten Jahren mehr Schüler/innen den ÖPNV anstelle eines Kraftfahrzeuges nutzen werden, da bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges keine Bezuschussung mehr erfolgen werde.

 

Ob bei einer Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen dieser überhaupt entsprechend angenommen werden würde, oder ob diese Schüler/innen doch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges vorziehen würden, sei fraglich. Die Verwaltung werde aber versuchen, sich an die zu erwartenden Zahlen heranzutasten und eine Spanne der zu erwartenden Kosten für die Beratung vorlegen.

 

Landrat Wimberg resümierte, dass der Landkreis sich mit der Änderung der Schülerbeförderungssatzung für die nächsten Jahre bereits ein millionenschweres Paket geschnürt habe und im Bereich ÖPNV noch ein Optimierungsprogramm laufe, für das ebenfalls Kosten in Millionenhöhe anfallen würden. Außerdem besetze der Landkreis Cloppenburg  mit seiner Schülerbeförderungssatzung schon jetzt eine Vorreiterposition in Niedersachsen.

 

Eine genaue Bezifferung der Mehrkosten für die Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen sei zwar lt. Landrat Wimberg nicht möglich, es werde aber eine zu erwartende Spanne der niedrigsten bzw. höchsten zu erwartenden Kosten ermittelt werden können. Die Entscheidung über die Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen sollte erst in Kenntnis der Zahlen erfolgen.

 

Außerdem sollte es möglich sein, die Mittel auch bei einer schlechteren als der aktuellen Haushaltslage aufbringen zu können. Ansonsten müsste der erweiterte Anspruch dann schon wieder in Frage gestellt werden. Weiterhin sei zu bedenken, dass bei einer Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen auch mit einem höheren Personalaufwand in der Verwaltung zu rechnen sei.

 

Der Vertreter der Eltern der allgemeinbildenden Schulen Bruns erklärte, dass er das Vorhaben der SPD-Fraktion begrüße, sich aber den Ausführungen des Kreistagsabgeordneten Dr. Steenken (CDU-Fraktion) im Hinblick auf die übliche Beratungsfolge über den Schulausschuss anschließe.

Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG sei realistisch gesehen sicherlich als „Wunschdenken“ zu betrachten, Punkt 6 des Antrages „Praktika gehören zur Schulausbildung“ sei jedoch sehr zu begrüßen.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG) führte zu den Aussagen des Kreistagsabgeordneten Dr. Steenken (CDU-Fraktion) aus, dass es sich bei der Forderung der Sicherstellung eines Sitzplatzes um eine Empfehlung des Arbeitskreises „Familienfreundlichkeitsprüfung“ der Stadt Cloppenburg und des Kinderschutzbundes handele. Außerdem sei es aus Statistiken anderer Regionen, wie z. B. Hamburg etc. bekannt, dass es in der Schülerbeförderung immer wieder zu Unfällen komme.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg (CDU-Fraktion) entgegnete, dass sicherlich auch in Regionen wie Hamburg etc. nicht für alle Schüler/innen Sitzplätze zur Verfügung gestellt werden würden und könnten, so dass Kritik an dem Antrag durchaus angebracht wäre.

 

Kreistagsabgeordnete Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG) fragte daraufhin die Verwaltung, ob entsprechende Unfallzahlen vorliegen würden.

 

Kreisrat Varnhorn erklärte, dass keine größeren Unfälle aufgrund der Nutzung von Stehplätzen bekannt seien, es sicherlich aber nicht auszuschließen sei, dass es mal zu leichten Blessuren komme.

Der Landkreis würde in der Schülerbeförderung aber ohnehin nur die Hälfte der eigentlich zulässigen Stehplätze nutzen und läge damit bei der Auslastung unterhalb der vorschriftsmäßig zulässigen Zahl.

 

Der Vertreter der Eltern der allgemeinbildenden Schulen Bruns bekräftigte nochmals, dass der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zwar ein „Wunschantrag“ wäre, der deutlich auch die Wünsche der Elternschaft wiederspiegeln würde. Er sei sich aber bewusst, dass dieser Wunsch nicht finanzierbar sei.

 

Kreistagsabgeordneter Stoffers (SPD-Fraktion) begrüßte, dass die vom Landkreis zugelassene Nutzung der Stehplätze schon unterhalb der vorschriftsmäßig zulässigen Zahl liegen würde.

 

Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD-Fraktion) bat abschließend darum, die Beratung des Antrages seiner Fraktion in der nächsten Schulausschusssitzung vorzunehmen. Dies sagte KR Varnhorn zu.

 

Die Frage der Kreistagsabgeordneten Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG), ob der Antrag ihrer Fraktion ebenfalls in der nächsten Schulausschusssitzung noch einmal beraten werde könne, wurde vom Ausschussvorsitzenden verneint.

 

Nach Anfrage des Vertreters der Eltern der allgemeinbildenden Schulen Bruns, ob über den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG gänzlich oder einzeln abgestimmt werde, ließ der Ausschussvorsitzende über den Antrag einzeln abstimmen.