Der Sozialausschuss lehnte es in der ersten Abstimmung mit 1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung und 6 Nein-Stimmen ab, dem Kreistag zu empfehlen, dem Antrag der Gruppe Grüne/UWG vom 02.02.2017 zu folgen.

Anmerkung: Der Kreistagsabgeordnete von Klitzing verfügt nur über ein Grundmandat und ist nicht stimmberechtigt. Sein Handzeichen konnte daher nicht gezählt werden.

 

Der Sozialausschuss beschloss in einer zweiten Abstimmung einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, die Verwaltung zu beauftragen, weitere Gespräche hinsichtlich eines zusätzlichen Beratungsangebotes für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer zu führen..


Dr. Neumann, Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung, Integration und Demografie (GDI), trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/17/064 vor.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske dankte für die Ausführungen und bat um Wortmeldungen.

 

Kreistagsabgeordnete Thomee führte aus, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung in die richtige Richtung gehe. Es fehle aber die Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung des Landkreises an den Kosten für zusätzliche Beratungsangebote. Ohne eine Erklärung zur finanziellen Beteiligung sei es wahrscheinlich, dass zwar Gespräche geführt würden, diese aber ohne konkrete Ergebnisse blieben. Sie forderte, nun endlich handfeste Ergebnisse zu liefern.

 

Allein schon aus Gründen der Menschlichkeit sei ein deutliches Signal gegen die Ausbeutung von Menschen durch Missbrauch der Werkvertrags- und Leiharbeit notwendig.

 

Kreistagsabgeordnete Thomee forderte, den betroffenen Menschen über die Beratungsstelle die Möglichkeit zu geben, arbeitsrechtlich beraten und vertreten zu werden. Es gelte, ein menschenunwürdiges System zu bekämpfen, dass nicht zu den Wertvorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft passe.

 

Abschließend verwies Kreistagsabgeordnete Thomee darauf, dass der Vorschlag der Gruppe Grüne/UWG vom 02.02.2017 unbedingt notwendig sei, weil dieser weitergehe als die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Sie schlug vor, über den mit Schreiben vom 02.02.2017 gestellten Antrag abzustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter von Klitzing bat um nähere Erläuterung zur Erhebung der Personenzahlen.

 

Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass in der Vorlage die Daten der Meldeämter zum Aufenthalt von Personen aus EU-Osteuropa aufgelistet wurden. Inwieweit diese Zahlen verlässlich seien, könne er nicht angeben. Nach den Erfahrungen der Meldebehörden meldeten sich ausländische Bürger in der Regel wohl an, bei der Abmeldung würden aber nicht selten Versäumnisse festgestellt.

 

Schon vor rd. 2 Jahren habe der Landkreis versucht, belastbare Zahlen zu den Werkvertragsarbeitern bei den Firmen abzufragen. Dies habe aber nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Daher seien in der Vorlage die Auswertungen der Meldeämter dargestellt.

 

Des Weiteren – so Erster Kreisrat Frische weiter - sei zu bedenken, dass in vielen Fällen auch oder vorrangig Beratung zu allgemeinen Fragen und Problemen notwendig sei, wie z.B. Anmeldung der Kinder zum Schulbesuch. Problematisch werde die Beratung, wenn Probleme zum Arbeitsvertragsrecht angesprochen würden. Hierbei sei darauf zu achten, dass keine Rechtsberatung in dem Sinne erfolge, die den Anwälten vorbehalten sei. 

 

Erster Kreisrat Frische verwies darauf, dass der Landescaritasverband zurzeit an einem Projekt arbeite, das Lösungen für eine beschäftigungsbezogene Beratung von Werkvertragsarbeiterinnen und -arbeitern aufzeigen solle.

 

Auf Frage des Kreistagsabgeordneten von Klitzing erläuterte Erster Kreisrat Frische, dass die Meldepflicht dem einzelnen Bürger obliege. Die Firmen seien hierbei nicht in der Pflicht und könnten auch nicht mit Sanktionen belegt werden.

 

Erster Kreisrat Frische stellte die Frage in den Raum, was die Kommunen überhaupt in dieser Thematik tun könnten. Für ihn sei es zunächst wichtig, dass die gesetzlichen Möglichkeiten geändert werden müssten. Nach geltender Rechtslage müssten die Beratungsstellen bei Fragen zum Arbeitsrecht die Ratsuchenden an einen Anwalt verweisen.

 

Erster Kreisrat Frische schlug vor, abzuwarten, wie sich die Projektidee des Landescaritasverbandes entwickle. Zu gegebener Zeit könne sich der Landkreis ggf. daran beteiligen.

 

Kreistagsabgeordneter Arkenau erklärte, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstütze. Er prangerte die vielfache Ausbeutung der Werkvertragsarbeiter an, musste aber einräumen, dass der gesetzliche Rahmen dies noch zulasse. Er bat, zu prüfen, wie weit sich der Landkreis einbringen könne. Des Weiteren schlug er vor, die Praktiker_innen der Beratungsstellen einzuladen, um deren Erfahrung für die weiteren Überlegungen zu nutzen.

 

Dr. Neumann, Leiterin GDI, begrüßte den Vorschlag, mehrere Praktiker_innen der Beratungsstellen im Landkreis zu diesem Thema einzuladen, um deren Kenntnisse und Daten zusammenzubringen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer kritisierte ebenfalls den Missbrauch der rechtlichen Möglichkeiten zur Beschäftigung von Werkvertragsarbeitern und unterstützte die Bemühungen des Landkreises, dagegen vorzugehen. Der Werkvertrag sei dem Grunde nach eine erprobte arbeitsrechtliche Möglichkeit. Es gelte nun aber, den Missbrauch zu bekämpfen. Der Bund habe schon erste gesetzliche Schritte auf den Weg gebracht. Die CDU-Fraktion unterstütze die Beschlussempfehlung der Vorlage, erklärte Kreistagsabgeordneter Dr. Hoffschroer abschließend.

 

Beratendes Mitglied Fangmann nahm zum Projekt des Landescaritasverbandes hinsichtlich der Beratung der Werkvertragsarbeiter Stellung. Die Fäden der Projektidee würden bei ihm zusammenlaufen. In den ersten Gesprächen werde erkundet, wie die Praktiker den Bedarf sehen. Die Projektidee orientiere sich am Modell „Hausarztprinzip“. Dies bedeutet, dass soweit wie möglich an die Fachdienste verwiesen werden solle. Die Beratung der Werkvertragsarbeiter sei teils Sozialberatung, teils aber auch Rechtsberatung zum Arbeitsverhältnis. Hier stelle sich dann die Frage, ob ein Anwalt zur Verfügung stehen müsse. In Kürze würde die Arbeitsgruppe des Landescaritasverbandes sich treffen. Danach werde der Landkreis informiert.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Nüdling erläuterte Dr. Neumann, Leiterin GDI, dass es ausreichend Kapazitäten im Bereich der Sozialberatung geben würde. Es gebe keine langen Wartezeiten. In der Gemeinde Essen seien gesonderte Beratungsmöglichkeiten für den Personenkreis der Werkvertragsarbeitenden vorhanden. Ansonsten seien die Beratungsstellen dezentral im Landkreis organisiert, so dass sie allen Ratsuchenden zugänglich seien.

 

Kreistagsabgeordneter Karnbrock ergänzte, dass die Flüchtlingssozialarbeiter auch für die Beratung zur Verfügung stehen würden. Er bestätigte, dass bei den Werkvertragsarbeitern häufig allgemeine Sozialberatung notwendig sei. Die rechtliche Beratung sei allerdings ausgenommen, dazu müsse an einen Anwalt verwiesen werden. Abschließend äußerte er, dass die CDU-Fraktion die Überprüfung der Unterkünfte durch die Verwaltung unterstütze.

 

Stellv. Vorsitzender Dr. Vaske dankte für die Redebeiträge, schloss die Aussprache und stellte die vorliegenden Vorschläge, den Antrag der Gruppe Grüne/UWG  vom 02.02.2017 sowie die von mehreren Kreistagsabgeordneten unterstützte Beschlussempfehlung der Verwaltung, zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: