Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Vorsitzender Niehaus teilte mit, dass die Kreisverwaltung die Erweiterung der veröffentlichten Tagesordnung vorschlage und erteilte Kreisoberamtsrätin Schröder das Wort.

 

Kreisoberamtsrätin Schröder erklärte, dass hinsichtlich der Fortsetzung der Heranziehung der Städte und Gemeinden für Aufgaben nach dem SGB XII und dem AsylbLG zunächst eine Abstimmung mit den Bürgermeistern erfolgt sei. Die Besprechung mit den Bürgermeistern habe erst am 29.11.2010 stattgefunden, also nach Absendung der Einladung zur Sozialausschusssitzung. Da die Bürgermeister ihr Einvernehmen zur Fortsetzung der Heranziehung und Anhebung der Kostenpauschale am 29.11.2010 erklärten, könne das Thema nun im Sozialausschuss beraten werden.

 

Die Tagesordnung wurde von den Ausschussmitgliedern mit folgender Änderung einstimmig angenommen:

 

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Durchführung des
- Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
hier: Heranziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

 

 

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