Zu der beabsichtigten Änderung der Schülerbeförderungssatzung fragte Herr Tobias Bohmann, ob es nicht zusätzlich zu der Erweiterung des Beförderungsanspruches für den Sekundarbereich II  möglich sei, die anteilige Kostenerstattung für den Kfz-Individualverkehr wie bisher aufrechtzuerhalten.

 

Kreisrat Varnhorn und Kreisoberamtsrat Deeken erklärten dazu, dass dies insbesondere unter Berücksichtigung der teilweise an den Schulen prekären Parksituation und insbesondere aus Gründen des Umweltschutzes nicht gewollt sei.