Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig dem Kreistag zu empfehlen, die neue – überarbeitete – Vereinbarung in der vorliegenden Fassung mit den Städten und Gemeinden bezüglich der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) ab 01.01.2011 abzuschließen.

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/10/023 vor.

 

Ergänzend wies sie darauf hin, dass zwischenzeitlich die bezuschussungsfähigen Baukosten für Krippenneubauten nach dem Baukostenindex mit Stand vom 01.10.2010 vorliegen. Diese betragen für

 

eine eingruppige Krippe                                              358.825,20 €,

eine zweigruppige Krippe                                            598.041,99 €,

eine dreigruppige Krippe                                             993.952,87 €.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Korfhage erwiderte Erster Kreisrat Frische, dass die Vereinbarung in der vorliegenden Fassung von allen Bürgermeistern akzeptiert worden sei.  Die abweichende Laufzeit von 2 Jahren für die Regelung der Ferienbetreuung sei Ausfluss eines Kompromisses.

 

Die Einrichtung einer Ganztagsschule setze voraus, dass sowohl die Gesamtkonferenz, der Schulträger und das Land Niedersachsen diesem zustimme. Schulträger seien die Städte und Gemeinden oder der Landkreis, so dass eine Nutzung der Schulgebäude für eine Hortbetreuung möglich sei. Er betonte, dass jede Gemeinde über den Umfang der Hortbetreuung in eigener Zuständigkeit entscheiden könne. In der Vereinbarung sei lediglich der Zuschussbetrag festgeschrieben, den der Landkreis bei Einrichtung einer Hortgruppe tragen werde.

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte auf Frage von Frau Espelage, für Gruppen mit weniger als 20 Stunden wöchentlich seien nach dem § 5 des Nds. Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) mindestens 3 Stunden Leitungsfreistellung und 5 Verfügungsstunden wöchentlich notwendig. Sofern die Gruppe nicht mehr als 10 Kinder habe reduzierten sich die Leitungsstunden auf 2,50 Stunden und die Verfügungsstunden auf 3,75 Stunden.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling sah den Landkreis Cloppenburg in der Ferien- und Hortbetreuung auf einem guten Weg. Kreistagsabgeordnete Korfhage schloss sich den Ausführungen an. Sie sei mit der Bemessung des Zuschusses für die Hortbetreuung auf 12 Stunden nicht ganz zufrieden, werde der Vereinbarung aber zustimmen.

 

Frau Dr. Kannen sah eine Verbindung zu der Beiträgen unter TOP 7, der Arbeit der Erziehungsberatungsstelle. So könnten Ganztagsschulen, Hort- und Ferienbetreuung einen gewissen Ausgleich zu fehlenden Familienstrukturen leisten. Für Kinder und Jugendliche sei es  wichtig, verlässliche Strukturen zu schaffen.

 

Herr Karnbrock ergänzte, die Diskussion gebe Anlass, wieder vermehrt in die Jugendhilfeplanung einzusteigen. Kaum jemand habe mehr einen Überblick über die bestehenden Jugendhilfeangebote im Landkreis Cloppenburg.

Herr Wieder unterstützte diesen Appell der zugleich eine Aufforderung an die Verwaltung sei.

 

Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Hannöver, rief sodann zur Abstimmung auf.