Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beschloss mehrheitlich mit einer Gegenstimme, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Antrag der Gruppe GRÜNEUWG auf Beendigung der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233 wird abgelehnt.


 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann legte die Gründe für den Antrag der Gruppe GRÜNEUWG vom 07.11.2016 dar. Zudem kündigte er an, im Kreistag eine geheime Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt beantragen zu wollen.

 

Er bekundete, dass die Beweggründe der Kreisverwaltung zwar nachvollziehbar seien, er diese jedoch nicht teilen könne.

 

Er ging nochmals auf die im o. g. Antrag aufgeführten Argumente ein und erläuterte diese im Detail.

 

Darüber hinaus bemängelte er neben den hohen Baukosten auch die Steigerung der Planungskosten für die E 233. Diese seien von zunächst 6 Mio. € auf nunmehr mehr als 14 Mio. € gestiegen. Sämtliche Kosten würden durch Steuergelder getragen; dies sei nicht mehr hinnehmbar.

 

Das Ausmaß des geplanten Ausbaus werde besonders deutlich, wenn man sich die Planungen im Detail anschauen würde. Hierbei verwies er z. B. auf die Verlegung der Brücke der nördlichen Anschlussstelle der Ortsumgehung Lastrup an die Linderner Straße. Eine solche Maßnahme sei nicht nachvollziehbar.

 

Abschließend plädierte er dafür, Schadensbegrenzung zu betreiben und die Planungen für den vierstreifigen Ausbau der E 233 zu beenden.

 

Zu diesen Ausführungen äußerte Herr Kreistagsabgeordneter Holthaus, dass in der Vergangenheit in den Gremien des Landkreises Cloppenburg der Ausbau der E 233 ausgiebig diskutiert und beraten worden sei. Man habe sich mehrheitlich für den Ausbau der E 233 ausgesprochen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der steigenden Verkehrsbelastungen und steigenden Verkehrsunfallzahlen. Darüber hinaus sei der Ausbau auch wichtig zur Stärkung der Infrastruktur und für die Entwicklung der Region. Auch die Gemeinden hätten sich auf die Planungen eingestellt. Zudem sei man Verpflichtungen eingegangen, die nicht ohne weiteres gelöst werden könnten. Daher werde die CDU-Fraktion den Antrag der Gruppe GRÜNEUWG ablehnen und dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Herr Landrat Wimberg erläuterte, dass jede bauliche Maßnahme Auswirkungen auf das Umfeld habe. Den Anliegern und Betroffenen sei es aber unbenommen, sich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Verfahren gegen die Planung zur Wehr zu setzen. Jedoch gab er zu bedenken, dass bei der aktuellen Ausbauplanung der E 233 die heute geltenden Standards zum Schutz von Mensch und Umwelt angewendet werden, so dass viele heute an der Straße vorhandenen Belastungssituationen in Zukunft erheblich verbessert würden. Weiterhin führte er aus, dass es sich um eine Infrastrukturmaßnahme handele, die wichtig für die wirtschaftliche Erschließung der Region sei. Eine gute Infrastruktur sei die wirtschaftliche Lebensader der Region.

 

Es bestehe ein großer Handlungsbedarf, die Region zu stärken. Daher hätten sich die Gremien des Landkreises Cloppenburg bereits früh entschieden, den vierstreifigen Ausbau der E 233 durch den Bund durch Übernahme der Planung zu unterstützen, um die Maßnahme voranzubringen. Die Durchführung der Baumaßnahme erfolge danach ausschließlich in Verantwortung des Bundes.

 

In den Gremien sei das Für und Wider sorgfältig abgewogen worden; die Vorteile eines Ausbaus hätten eindeutig überwogen, so dass die große Mehrheit sich fraktionsübergreifend für die Durchführung der Planungsmaßnahmen entschieden habe.

 

Herr Landrat Wimberg betonte nochmals, dass starke Argumente dafür sprächen, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen, um die Wirtschaft in der Region zu stärken. Zudem machte er abermals deutlich, dass die Baukosten vom Bund zu tragen seien. Eine solche Investition des Bundes sei zu begrüßen, da diese nicht nur dem Landkreis Cloppenburg, sondern der gesamten Region zugut komme.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt erkundigte sich nach der Höhe der Planungskosten, die letztendlich vom Landkreis Cloppenburg zu tragen seien. Hierzu führte Herr Kreisbaurat Raue aus, dass sich das Budget für die Planungskosten auf ca. 14.4 Mio. € belaufe. Diese seien auch mit Interreg-Mitteln unterstützt worden. Der Antrag, der sich auf ein Volumen von 6 Mio. € belaufen habe, sei zu 50 % aus EU-Mitteln gefördert worden und sei von einer Reihe weiterer Kofinanzierer unterstützt worden. Den über die 6 Mio. € hinausgehenden Aufwand würden sich die Landkreise Cloppenburg und Emsland teilen. Sofern der Ausbau tatsächlich durch den Bund realisiert werde, erstatte der Bund den Planungsaufwand pauschal mit 2 % der Baukosten an das Land. Aus diesen Mitteln sei eine Erstattung der Planungskosten an die Landkreise nach Umsetzung der Maßnahme zugesagt.

 

Auch der Niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Olaf Lies, stehe zu diesem Projekt, teilte der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, mit. Dies sei in erst kürzlich geführten Gesprächen mit dem Minister nochmals bestätigt worden. Der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, sprach sich für eine Fortsetzung der Planungen aus.

 

Herr Haberland bedankte sich zunächst bei den Kreistagsabgeordneten und dem Landkreis Cloppenburg für die Unterstützung bei der Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233. Er teilte mit, dass der Ausbau der E 233 bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes nunmehr an Bedeutung gewonnen habe und in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden sei. In Kürze sei damit zu rechnen, dass die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes über das Bundesbedarfsplangesetz festgeschrieben werden. Man stehe nunmehr vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, so dass ein Stopp der Planungen keinen Sinn mache.

 

Hinsichtlich der Kostensteigerung der Baukosten verwies Herr Haberland darauf, dass zunächst die Idee bestand, lediglich zwei zusätzliche Fahrbahnen an die Bundesstraße anzubauen. Im Laufe der Planungen habe sich diese Erweiterung aber zu einem richtliniengerechten Neubau der E 233 entwickelt, weshalb auch die Kosten entsprechend gestiegen wären.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Wesselmann zweifelte die Gründe der Kostensteigerung an. Bei den Baukosten handele es sich, auch wenn sie nicht vom Landkreis Cloppenburg zu tragen seien, um Steuergelder, die seines Erachtens für andere Maßnahmen investiert werden sollten.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Cloppenburg wies darauf hin, dass Steuergelder dafür einzusetzen seien, um öffentliche Maßnahmen durchzuführen. Der Ausbau der E 233 sei eine solche Maßnahme und seines Erachtens würden die Steuergelder hier an richtiger Stelle eingesetzt.

 

Herr Landrat Wimberg fasste zusammen, dass sich die Gremien des Landkreises Cloppenburg seinerzeit für einen Straßenausbau durch die Bundesrepublik Deutschland entschieden hätten. Man könne sich darüber freuen, wenn der Bund eine solch große Investition im Landkreis Cloppenburg tätige. Man könne darüber unterschiedlicher Meinung sein. Diese Investition des Bundes habe jedoch nicht nur für den Landkreis Cloppenburg, sondern für den Nordwesten des Landes eine äußerst positive Auswirkung.