Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Die „allgemeine Vorschrift“ in der vorliegenden Entwurfsfassung ist zu beschließen und bis zum 31.12.2016 bekannt zu machen.

 


 

Herr Niemann von der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner erläuterte anhand der in der Anlage 1 beigefügten Präsentation den Sachverhalt hinsichtlich der Kommunalisierung der bisherigen Ausgleichmittel nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes.

 

Herr Kreisrat Varnhorn machte darauf aufmerksam, dass aufgrund des sehr kurzen zeitlichen Rahmens für die Umsetzung der „allgemeinen Vorschrift“ noch nicht alle Anlagen und Anhänge beigefügt werden konnten. Eine Beschlussfassung könne dennoch erfolgen. Die entsprechenden Unterlagen würden nachgereicht werden.

 

Da keine weitere Nachfragen bestanden, bedankte sich der Vorsitzende, Herr Kreistagsabgeordneter Kolde, bei Herrn Niemann und bat um Abstimmung.